Drucksache 18 / 10 692 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 09. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2017) und Antwort Grundwasser Blumenviertel Rudow/Buckow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant der Senat weiterhin die Abschaltung bzw. Nichtverlängerung der Betriebserlaubnis der Brunnengalerie im Glockenblumenweg im Blumenviertel? - wenn nein: mit welcher Fördermenge per anno bzw. Leistung wird die Brunnengalerie weiterlaufen, bis wann ist die Betriebserlaubnis befristet und welche Auflagen werden hierzu erteilt? - wenn ja: wie gewährleistet der Senat siedlungsverträgliche Grundwasserstände und wie gewährleistet er die Abwendung von Schäden an Bauwerken und Gebäuden? Antwort zu 1: Die Erlaubnis für den Betrieb der Grundwasserregulierungsanlage im Glockenblumenweg wurde 1997 mit der Unterstützung der Altlastensanierung des Wasserwerks Johannisthal für 10 Jahre begründet. Die Erlaubnis ist 2007 für weitere 10 Jahre mit gleicher Begründung verlängert worden. Der Weiterbetrieb zur Unterstützung der Altlastensanierung über das Jahr 2017 hinaus ist nicht erforderlich, womit die rechtliche Grundlage für eine Erlaubnis zum Weiterbetrieb der Anlage nach dem 31.12.2017 entfällt. Die Abwendung von Schäden an Bauwerken und Gebäuden durch Wasser und Feuchtigkeit liegt nach § 13 der Berliner Bauordnung (BauO Bln) seit jeher in der Verantwortung der Eigentümer*innen. Nach der einschlägigen Rechtsprechung besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten ein Rechtsanspruch von Grundstückseigentümer *innen auf grundwasserabsenkende Maßnahmen , denn öffentliche, industrielle und andere private Grundwasserförderungen bedürfen nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Bewilligung. Diese Zulassungen beinhalten (im Falle der Erlaubnis) eine Befugnis, bzw. (im Falle der Bewilligung) ein Recht auf Förderung, aber keine Verpflichtung zur dauerhaften Weiterförderung. Die Folgen für nicht fachgerecht abgedichtete Keller ändern nichts an dieser Rechtslage. Frage 2: Welche Maßnahmen zur Realisierung siedlungsverträglicher Grundwasserstände plant der Senat über eine so genannte „Hilfe zur Selbsthilfe“ hinaus? Antwort zu 2: Mit Senatsbeschluss vom 12.08.2014 wurde der Abschlussbericht zu den drei Sitzungen des Runden Tisches Grundwassermanagement in Berlin nebst Stellungnahmen der Betroffenenverbände (Drucksache 17/1786) zur Bearbeitung an die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übergeben. Über die bereits abgeschlossenen und zurzeit in Bearbeitung befindlichen Pilotprojekte plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine weiteren Maßnahmen . Frage 3: Wie hat sich der Bedarf der Berliner an Trinkwasser seit dem Jahr 1990 entwickelt und wie hat sich die Grundwasserfördermenge in Berlin dazu entwickelt ? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 692 2 Antwort zu 3: Der Trinkwasserbedarf für die Berliner Haushalte errechnet sich aus der Einwohnerzahl und dem spezifischen Trinkwasserbedarf. Seit 1990 ist der Wasserverbrauch der Berliner Haushalte von ca. 140 Liter pro Tag und Einwohner auf heute ca. 113 Liter pro Tag und Einwohner zurückgegangen. Die Grundwasserförderung wird von den Berliner Wasserbetrieben dem Trinkwasserbedarf entsprechend laufend angepasst, d.h. wenn der Trinkwasserbedarf rückläufig ist, dann wird die Rohwasserförderung ebenso reduziert um den Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung entsprechen zu können. In der folgenden Abbildung ist die Rohwasserfördermenge der Berliner Wasserbetriebe der Jahre 1990 bis 2016 als Säulendiagramm dargestellt. Deutlich zu erkennen ist der starke Rückgang der Förderung von 1990 mit 341 Mio. m³/Jahr bis 2007 mit 202 Mio. m³/Jahr. Erst seit wenigen Jahren ist die Förderung der Rohwassermenge wieder signifikant gestiegen. Abb. 1: Rohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe 1990-2016 zur öffentlichen Wasserversorgung. Der Rückgang der Förderung seit 1990 bis in die Jahre 2007- 2011 ist deutlich zu erkennen. Seit wenigen Jahren steigt die Rohwasserförderung aufgrund des wiederangestiegenen Bedarfs wieder an. 0 50 100 150 200 250 300 350 400 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 3 4 1 3 0 6 2 9 6 2 7 0 2 7 0 2 5 3 2 4 6 2 4 3 2 2 9 2 2 8 2 2 5 2 2 0 2 1 9 2 2 6 2 1 5 2 1 2 2 1 8 2 0 2 2 0 5 2 0 4 2 0 7 2 0 2 2 0 6 2 0 7 2 0 7 2 1 5 2 2 1 Mio. m³ pro Jahr Rohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe 1990 - 2016 zur öffentlichen Wasserversorgung; inkl. Wasserwerk Stolpe Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 692 3 Frage 4: Wie haben sich die Grundwasserstände in Rudow bzw. im Blumenviertel seit 1990 entwickelt? Antwort zu 4: In den folgenden Abbildungen sind die Ganglinien von acht Grundwassermessstellen im Rudower Blumenviertel dargestellt. Abb. 1: Entwicklung der Grundwasserstände im Neuköllner Blumenviertel. Nach den hohen Grundwasserständen im Jahr 1995 ist die Inbetriebnahme der Heberan- lage im Glockenblumenweg im Jahr 1997 zu erkennen. Die Ganglinien sind durch Grundwasserförderungen beeinflusst . Abb. 2: Entwicklung der Grundwasserstände im Rudower Blumenviertel. Auch hier sind wie in Abb. 1 die hohen Grundwasserstände im Jahr 1995 und die Inbetriebnahme der Heberanlage im Glockenblumenweg im Jahr 1997 zu erkennen. Die Ganglinien sind durch Grundwasserförderungen beeinflusst. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 692 4 Frage 5: Welche Informationsveranstaltungen plant der Senat zum Thema siedlungsverträgliche Grundwasserstände bzw. zu den Pilotprojekten und wann und wo werden die Veranstaltungen stattfinden? Antwort zu 5: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz plant zurzeit eine Informationsveranstaltung zu möglichen Grundwasserhaltungsmaßnahmen im Neuköllner Blumenviertel. Auf der Veranstaltung werden die Ergebnisse des beauftragten Ingenieurbüros zu möglichen Varianten der Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von nicht fachgerecht abgedichteten Kellerräumen vorgestellt. Die Veranstaltung wird voraussichtlich Ende April stattfinden. Der genaue Termin und der Ort der Veranstaltung werden in Kürze auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sowie im Online-Veranstaltungs-Kalender des Senats bekannt gegeben. Frage 6: Welchen Beitrag erbringt das Wasserwerk Johannisthal zur Förderung von Grundwasser? Antwort zu 6: Auf dem Gelände des Wasserwerks Johannisthal wird eine wasserwirtschaftliche Sofortmaßnahme im Rahmen des ökologischen Großprojekts Berlin durchgeführt damit Schadstofffahnen weiterhin gebündelt den Sanierungsbrunnen mit einem ausreichend hohen hydraulischen Gefälle zuströmen können. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden ca. 12 Mio. m³/Jahr gefördert . Berlin, den 24. März 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2017)