Drucksache 18 / 10 696 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2017) und Antwort Fehlender Digitalfunk? Smartphones für die Berliner Polizei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Land Berlin prüft derzeit die Beschaffung von Smartphones für die Polizei Berlin. Damit sollen die Einsatzkräfte ein Hilfsmittel für die einsatzunterstützende Kommunikation und Dokumentation erhalten . Diese Planungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem einsatzkritischen Kommunikationsmittel Digitalfunk. Dieser stellt den Einsatzkräften eine abhörsichere Funkkommunikation zur Verfügung. 1. Wie viele dokumentierte Vorfälle im laufenden Jahr 2017 weisen auf existente Funklücken bei der Berliner Polizei hin (Erweiterung um den Silvesterausfall 2016/2017)? Was sind die Gründe für die Funkprobleme an Silvester 2016/2017? Welche weiteren Probleme sind bekannt, die einen reibungslosen Einsatz des Digitalfunks behindern? Bitte zahlenmäßig aufschlüsseln. Zu 1.: 2017 (Stand: 21.03.2017) gab es bisher vier dokumentierte Meldungen, die auf eine unzureichende Funkversorgung hinweisen könnten. In der Silvesternacht kam es zu Verzögerungen bzw. zum Totalausfall bei der Übertragung von Statusmeldungen in der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin. Mit der Übertragung von Statusmeldungen werden Routineinformationen , z.B. das Eintreffen eines Fahrzeugs am Zielort, zwischen Fahrzeugen und Leitstelle ausgetauscht. Dadurch werden sowohl die Funkteilnehmerinnen und Funkteilnehmer als auch die Disponentinnen und Disponenten in der Leitstelle entlastet und der Sprechfunk für weitere Kommunikation freigehalten. Durch die Verzögerungen der Statusmeldungen kam es jedoch zu einem erhöhten Sprechfunkaufkommen durch Nachfragen, was die Einsatzbearbeitung verlängerte. Das System hat in der Vergangenheit sowohl unter normalen Einsatzbedingungen als auch bei anderen Großeinsätzen (z.B. Besuch des US-Präsidenten Obama) störungsfrei funktioniert. Die Hersteller und Lieferanten des Einsatzleitsystems und der Funkgeräte sind derzeit bei der Störungsanalyse. Das Digitalfunksystem (im engeren Sinne) sowie die Leitstelle der Berliner Feuerwehr waren hiervon nicht betroffen. 2. Laut einer Antwort in der Drucksache 18/10 023 “Digitalfunk der Berliner Polizei” soll der Ausbau von 44 weitere Basisstationen folgen, aktuell sollen es 58 sein, bedeutet das, dass erst ~60% des geplanten Ausbaus erfolgt sind? Aus welchen Gründen ist der Berliner Senat im Verzug mit dem Ausbau des Digitalfunknetzes in Berlin? Zu 2.: Das Digitalfunknetz in Berlin ist zurzeit in der 1. Ausbaustufe mit 54 Basisstationen zur Freifeldversorgung in Betrieb. Die Anforderungen an die Funkkommunikation zwischen den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) haben sich seit 2006 aufgrund der gestiegenen Sicherheitslage, der sich ständig verändernden städtebaulichen Struktur der Stadt, der gestiegenen Nutzeranforderungen sowie der steigenden Einsatzzahlen und Einsatzkräfte derart verändert, dass eine Erweiterung und Verdichtung der digitalen Infrastruktur erforderlich ist, um somit auch künftig den Einsatzkräften eine zuverlässige und gesicherte Funkkommunikation zur Verfügung zu stellen. Daher ist nunmehr nach Aufbau der Grundinfrastruktur des Digitalfunknetzes in Berlin, eine Verdichtung und Erweiterung des Funknetzes im Rahmen einer 2. Ausbaustufe herbeizuführen. Dies ist auch bei kommerziellen Mobilfunknetzen üblich. Hierfür werden nach aktueller Planung rund 44 weitere Basisstationen errichtet. Die Verdichtung und Erweiterung eines Funknetzes in eine bestehende Funkinfrastruktur hinein stellt immer eine große Herausforderung dar, da das vorhandene Netz entsprechend umfänglich und zeitintensiv austariert werden muss. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 696 2 3. Laut einer Antwort in der Drucksache 18/10 023 “Digitalfunk der Berliner Polizei” wird die Berliner S- Bahn oberirdisch durch das Freifeld versorgt. Die S-Bahn fährt in Berlin aber auch unterirdisch (z. B. S-Bahnhof Anhalter Bahnhof, Potsdamer Platz). Wie ist an diesen Stellen die Funkversorgung sichergestellt und wer ist für diese Bereiche zuständig? Zu 3.: Die Ausstattung und Umrüstung der Bereiche der S-Bahn obliegt der Deutschen Bahn. Bei einer Ausstattung und Umrüstung der in Rede stehenden Bereiche werden jeweils die spezifischen Gegebenheiten der BOS des Landes berücksichtigt und unter Mitwirkung des Landes umgesetzt. 4. Stimmt die Behauptung, dass der Kauf von Smartphones als Diensthandys für die Berliner Polizei von der Innenverwaltung geprüft wird? Wenn ja, wie viele Smartphones sollen angeschafft werden, welche Marke, welches Betriebssystem? Wie soll der Datenschutz gewährleistet werden (wenn Anbieter Google “Android” oder Apple “IOS” sind)? 5. Welcher Telefonanbieter soll gewählt werden? (Telekom, Vodafone, …) Wie viel mobiles Datenvolumen beinhalten die Tarife? Wie wird eine sichere Telefonleitung gewährleistet? Zu 4. und 5.: Derzeit wird die Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes mit Smartphones geprüft. Nähere Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. 6. Dürfen Beamte dienstliche Smartphones privat nutzen? Falls ja, gibt es verbotene Apps und Programme, die nicht genutzt werden dürfen (bitte auflisten). Zu 6.: Eine private Nutzung dienstlicher Smartphones ist nicht zulässig. 7. Wie ist derzeit der Versand von Fotos (z.B. Fahndungsfotos ) offiziell geregelt? Der Morgenpostartikel beschreibt, dass die Polizisten sich Fotos schicken und damit gegen den Datenschutz verstoßen. Ist diese Darstellung korrekt? Zu 7.: Der Einsatz mobiler dienstlicher Endgeräte mit und ohne Zugriff auf das polizeiliche Datennetz unterliegt aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes besonderen Restriktionen. Diese sind den Beteiligten bekannt. 8. Welche Kommunikations-Apps gibt es, die Beamte nutzen können, um nicht gegen den Datenschutz zu verstoßen? Wenn solche Apps nicht existieren, wozu sollen dann Smartphones angeschafft werden? Zu 8.: Gegenstand der geplanten Beschaffungsmaßnahme der Smartphones ist u.a. auch die Prüfung, ob und wie die unterschiedlichen technischen Möglichkeiten der Smartphones unter Berücksichtigung von IT-Sicherheitsund Datenschutzgesichtspunkten auf dienstlich gelieferten Smartphones genutzt werden könnten. 9. Wie viele dienstliche Smartphones gibt es bereits, wer ist berechtigt ein dienstliches Smartphone zu bekommen ? (Abteilungsleiter, jeder Beamte…?) Zu 9.: Bei der Polizei Berlin sind 1.538 Smartphones im Einsatz (Stand 1. März 2017). Die-se sind behördenweit verteilt. Diese werden sowohl von Führungskräften als auch von operativen Einheiten genutzt. 10. Ist beabsichtigt über die Smartphones Einsätze zu koordinieren? Wie soll dies erfolgen? Über Funk können mehrere Personen gleichzeitig angesprochen werden, über das Telefon müssen erst mit Aufwand Konferenzschaltungen eingerichtet werden. Zu 10.: Mit den Smartphones sollen die Einsatzkräfte ein Hilfsmittel für die einsatzunterstützende Kommunikation erhalten (z.B. für das Versenden von Fotos). Der Digitalfunk bleibt unberührt davon weiterhin das Instrument für die einsatzkritische Sprachkommunikation. 11. Mit welchen zusätzlichen Belastungen für den Berliner Haushalt muss bei der Anschaffung der zusätzlichen Smartphones gerechnet werden? 12. Gibt es bereits einen konkreten Zeitplan, wann die Anschaffung der Smartphones erfolgen soll? Warum erachtet der Senat die Anschaffung von Smartphones als notwendig, wenn alternativ der Ausbau eines funktionierenden digitalen Funksystems oberste Priorität haben sollte? Zu 11. und 12.: Siehe Antwort zu 4 und 5. Berlin, den 31. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2017)