Drucksache 18 / 10 698 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2017) und Antwort Kooperation von Jugendhilfe und Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Zusammenarbeit und Projekte finden in Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule statt (Maßnahme, Zielstellung, Start des Projektes, Bezirk, finanzielle Mittel), gibt es ein Konzept für Berlin? 5. Welche Bezirke haben entsprechende Rahmenkonzepte zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule verabschiedet ? Wie findet die Fortschreibung bzw. Aktualisierung der Konzepte statt? Zu 1. und 5.: Es gibt für Berlin ein gesamtstädtisches Konzept für die verbindliche Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Mit der Vorlage des Projektberichts zur Gesamtstruktur der Kooperation von Schule und Jugendhilfe hat Berlin im Jahr 2010 einen wichtigen Schritt unternommen, um die Kooperation von Jugendhilfe und Schule zu befördern und strukturell zu verankern. In einer breiten fachlichen Abstimmung zwischen der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, den Bezirken, dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landesschulbeirat wurde eine Musterrahmenkonzeption als Grundlage und ein Handlungsleitfaden zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in den Bezirken erarbeitet und beschlossen. In Berlin wurden seit 2011 in allen Berliner Bezirken Rahmenkonzepte zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule entwickelt und verabschiedet. Die Fortschreibung und Aktualisierung erfolgt innerhalb der Bezirke. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erhebt bis Ende des Jahres 2017 den „Status quo“ der Umsetzung der bezirklichen Rahmenkonzepte Schule- Jugendhilfe in allen 12 Bezirken, im Rahmen gemeinsamer Gespräche mit strategisch verantwortlichen Akteuren beider Bereiche. Die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat am 09.07.2014 durch den Landesjugendhilfeausschuss den Berichtsauftrag erhalten, die Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und Jugendhilfe darzustellen. Die gefertigte Übersicht gibt einen Überblick über Programme und Maßnahmen, die in den Abteilungen Bildung und Jugend angesiedelt sind. Die Übersicht wird einmal pro Jahr aktualisiert (aktuelle Übersicht mit Stand Dezember 2016, siehe Anlage). Eine gesamtstädtische Übersicht aller Projekte, die in Kooperation von Jugendhilfe und Schule stattfinden, liegt nicht vor. 2. Welche der Projekte werden mit HzE-Mitteln finanziert , wie hoch sind die Ausgaben pro Bezirk aufgeschlüsselt nach Zuständigkeit Schule und Zuständigkeit öffentliche Jugendhilfe? Zu 2.: Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach § 35a Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) an der Schnittstelle zur Schule werden als individuelle Leistungen nach §§ 32, 35a, 77, 78a ff. SGB VIII auf Grundlage der Hilfeplanung durch das Jugendamt in Form von Erziehung in einer teilstationären Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII i.V. mit § 4 Absatz 3 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (SopädVO) und als ambulante Integrative Lerntherapie nach § 35a SGB VIII erbracht. Im Haushaltsjahr 2016 wurden für die o.g. Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII Mittel im Umfang von ca. 31 Mio. € ausgegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 698 2 Die Gewährleistung und Finanzierung der schulischen Bildung ist grundsätzlich Angelegenheit der jeweils zuständigen Schule. Sofern eine Beschulung im Rahmen einer teilstationären Hilfe konzeptionell in einer Einrichtung vorgesehen ist, wird sie durch die jeweils zuständige Schule sichergestellt. Ziel der Hilfe ist es, einerseits den Verbleib der Kinder und Jugendlichen in deren Familien zu sichern, andererseits ist die Arbeit auf die Wiederherstellung des Anschlusses an den Regelunterricht sowie die Wiederherstellung der Fähigkeit zur erfolgreichen Teilnahme am regulären schulischen Unterricht der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Die Beschulung ist über Kooperationsvereinbarungen sicher zu stellen (vgl. Musterkooperationsvereinbarung im Rahmen der Empfehlungen der von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt eingesetzten Arbeitsgruppe „Schuldistanz“). In Berlin betreiben gemäß dem Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) 32 Jugendhilfeträger Leistungsangebote nach § 32 SGB VIII (ca. 592 Plätze überwiegend in Zusammenarbeit mit Schule). Davon gehören 149 Plätze zu Angeboten, in denen ohne Beteiligung von Schule ein unterrichtsähnlicher Betrieb durchgeführt wird. Es handelt sich nicht um Projekte, sondern um Regelangebote nach dem BRVJug von Trägern der freien Jugendhilfe. Darüber hinaus pflegen die Bezirke in eigener Verantwortung einzelvertragliche Beziehungen zu Schulträgern. 3. Inwiefern werden die unterschiedlichen Gremien in den Bezirken beteiligt? 4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von bezirklichen Jugendämtern und der regionalen Schulaufsicht? Zu 3. und 4.: Grundsätzlich erfolgt die Beteiligung der unterschiedlichen Gremien in den Bezirken sowie die Zusammenarbeit der bezirklichen Jugendämter und regionalen Schulaufsichten auf Grundlage der bezirklichen Rahmenkonzepte zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe sowie der jeweiligen Gremienstruktur in den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entwickelt insbesondere für die Zielgruppe der verhaltensauffälligen und psychisch belasteten Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Schule die Zusammenarbeit an der Schnittstelle Schule-Jugendhilfe in einer gemeinsamen Facharbeitsgruppe unter Beteiligung der Bezirke und Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie weiter. Geeignete Hilfesettings werden in der Vertragskommission Jugend (VK Jug) unter Beteiligung der Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Bezirke weiterentwickelt. 6. Wie haben sich die im Jahr 2008 entwickelte Handlungsempfehlungen zwischen Schule und Jugendhilfe entwickelt, welchen Nachsteuerungsbedarf gibt es? Zu 6.: Die Handlungsempfehlung zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung von 2008 wurde als Grundlage zur Orientierung eines gemeinsamen Handelns genutzt (Verfahrensplanung). Zurzeit wird an einer weiterführenden Empfehlung zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule gearbeitet. Berlin, den 27. März 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2017) Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 1 Bundesprogramm Bildung durch Sprache und Schrift (BISS), Modul „Übergang Kita-Grundschule“ Stärkung der sprachlichen Kompetenzen der Kinder am Übergang von der Kita in die Grundschule Umsetzung: Kitas, Schulen und Lernwerkstätten der Lichtburgstiftung Umfang: 3 Grundschulen und Kooperationsvereinbarung zwischen SenBJW, Abt. III und Lichtburgstiftung sowie Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des SenBJF Abt. II, Bildung Kontakt: Diemut.Severin@SenBJF.berlin. de Tel. 90227 6185 ~ 38.000 € (2016) ~ 19.000 € (2017) Bonusprogramm Abbau von Bildungsbenachteiligung , Verbesserung von Bildungschancen in benachteiligten Sozialräumen, Erreichen von höheren Zahlen bei Schulabschlüssen, Verringerung der Abhängigkeit des Schulerfolgs von der sozialen Herkunft Umsetzung: Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe und anderen Anbietern Umfang: 252 allgemeinbildende , berufliche und öffentliche sowie Schulen in freier Trägerschaft mit > 50% Schüler_innen, deren Eltern von der Zuzahlung zu Lernmitteln befreit sind. Zusätzliche Mittel, wenn Schule in einem belasteten Sozialraum liegt Kooperationsvertrag zwischen Schule und freiem Träger der Jugendhilfe und anderen Anbietern; Honorar- und Werkverträge SenBJF, Abt. I, Bildung Kontakt: sabine.geschwandtner@senbjf. berlin.de Tel. 90227 5946 18.000.000 € Pro Schule: 50.000 – 100.000 € Eigenverantwortliche Entscheidung der Schulen über Einsatz der Mittel. Vergabe eines Leistungsbonus durch SenBJW, gekoppelt an Zielerreichung (Schulentwicklungs -schwerpunkte) Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 2 4 Kitas aus dem QM-Gebiet Gesundbrunnen Bundesprogramms BISS (Ende 7/2017) SenBJF Abt. III, Jugend und Familie Kontakt: annette.hautummgruenberg @senbjf.berlin.de Tel. 90227 5570 Ferienschulen Kreative Sprachbildung und soziale Integration in den Schulferien für Kinder und Jugendliche aus Lerngruppen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche Koordination: Deutsche Kinderund Jugendstiftung Umsetzung: Träger der freien Jugendhilfe Umfang: 2015: 73 Lerngruppen 1055 Kinder und Jugendliche 2016: 82 Lerngruppen 1230 Kinder und Jugendliche 2015: Überführung in ein Regelangebot mit standardisierten Vorgaben Kooperationsverträge zwischen DKJS und freien Trägern der Jugendhilfe SenBJF Abt. II, Bildung (Im Rahmen von: Aktionsplan Roma) Kontakt: ines.rackow@senbjf.berlin.de Tel. 90227 6935 400.000 € Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 3 Förderprogramm lokale Bildungsverbünde Verbesserung von Bildungsqualität, mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe, gelungene Bildungsbiographien durch verbesserte Übergänge (Kita-Schule-Beruf) für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von sozialem Status oder Herkunft durch verbindliche Vernetzung und Kooperation der lokalen Akteure „rund um Schule“ Umsetzung: 8 Bezirke (Mitte, Friedrichshain- Kreuzberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg , Neukölln, Lichtenberg, Reinickendorf) haben Anträge zum Aufbau von Bildungsverbünden vorgelegt und setzen die Projekte mit klaren Zielstellungen um. Umfang: Zurzeit werden 14 Bildungsverbünde neu aufgebaut bzw. vorhandenen inhaltlich und strukturell neu ausgerichtet. Vorliegen eines Konzeptes, in dem die strategischen Ziele beschrieben, Teilziele und Indikatoren festgelegt, konkrete Aufgabenfelder dargestellt und beispielhafte Maßnahmen abgeleitet werden. SenBJF Abt. I, Bildung Kontakt: Marina.Koch- Wohsmann@senbjf.berlin.de Tel. 90227 5671 600.000 € pro Jahr für 2016/2017 Pro Bezirk: 50.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 4 Freiwilliges soziales Jahr Förderung des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen im Rahmen von Projekten und Maßnahmen zwischen Schulen und Jugendverbänden Koordination: Landesjugendring e.V. Umsetzung: Jugendverbände / Jugendbilungsstätten Umfang: 40 FSJ-Stellen Kooperationsvereinbarungen Grundlage: Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendverbänden außerhalb des gebundenen Ganztags ESF-Mittel (Förderungsperiode 2014-20) Kontakt: Abt. III, Jugend und Familie martina.kranzin@senbjf.berlin.de Tel. 90227 5518 40 Stellen Ganztag Ausgestaltung der Ganztagsangebote an Grund- und Sonderschulen sowie in der Sekundarstufe auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses von Schule und Jugendhilfe. Gemeinsame Erarbeitung von Umsetzung: Kooperation zwischen Schulen und Trägern der freien Jugendhilfe Umfang: ca. 120 Grund- und Sonderschulen Für die Sek I wird die Anzahl nicht Grundlagen: Schulrahmenvereinbarung (SchulRV) Rahmenvereinbarung im Ganztag der Sek I SenBJF Abt. II, Bildung Leistungsfinanzierung auf der Grundlage von Kostenblättern, die sich an den Vorgaben für die Zumessung von öffentlichem Personal koppeln. Finanzierung erfolgt aus den Schulkapiteln. Die Finanzierung erfolgt bedarfsgerecht und in Abhängigkeit von Elternwunsch, Schülerzahl und Ganztagsangebot . Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 5 Konzepten, in denen schulspezifische Bildungsangebote über den ganzen Tag festgeschrieben werden. statistisch erfasst Kontakt: ines.rackow@senbjf.berlin.de Tel. 90227 6935 Jugendarbeit an Schulen Bereitstellung informeller Bildungsangebote, Förderung von Selbstorganisation und Beteiligung. Wahrnehmung der Brückenfunktion zwischen Schulen und bezirkl. Jugendarbeit Umsetzung: Freie Träger der Jugendhilfe mit Auftragswirtschaft über bezirkliche Jugendämter Umfang: 37 Angebote, davon 35 im Profil Schülerclub. Kooperationen mit 35 Schulen und veranstaltungsbezogen temporär mit ca. 20 weiteren Schulen Vereinbarungen zwischen Jugendamt, freiem Träger der Jugendhilfe, Schule und bezirklicher Schulaufsicht SenBJF Abt. III, Jugend und Familie Kontakt: wolfgang.witte@senbjf.berlin.de Tel. 90227 5336 1.124.000 € zzgl. Mittel für Tarifanpassung sowie anteilige Finanzierung durch Jugendämter und i.H.v. jeweils 20%. Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 6 Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen Förderung von Lernmotivation und sozialen Kompetenzen, Verhinderung von Schuldistanz, Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern, Öffnung der Schulen in den Sozialraum, Verbesserung aller Übergänge in Schule und Ausbildung Koordination: SPI-Programmagentur Umsetzung: 74 freie Träger der Jugendhilfe 11 weitere Stellen für Jugendsozialarbeit mit besonderen Aufgaben. 13 weitere Stellen für koordinierende Aufgaben Umfang: 249 Schulen: 128 Grundschulen 61Integrierte Sekundarschulen 32 Förderzentren 19 berufliche zentralverwaltete Schulen, 9 Gymnasien Kooperationsverträge mit den beteiligten Schulen Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und freiem Träger der Jugendhilfe , unterzeichnet von Schulleitung, Schulamt, Schulaufsicht , Jugendamt, freiem Träger der Jugendhilfe SenBJF Abt. I, Bildung Kontakt: Marina.Koch- Wohsmann@senbjf.berlin.de Tel. 90227 5671 14.000.000 € Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 7 Jugendverbandsarbeit (JVA) an Berliner Schulen Förderung der Jugendverbandsarbeit an Schulen (Seminare, Workshops etc.) Umsetzung: Jugendbildungsstätten und Jugendverbände mit Schulen Umfang: 18 Kooperationen zwischen Jugendverbänden (JV) und Schulen. Jeder JV hat mindestens 1 Kooperation, größere Verbände auch mehrere Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Jugendbildungsstätten Grundlage: Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendverbänden außerhalb des gebundenen Ganztags SenBJF Abt. III, Jugend und Familie Kontakt: beate.isringhausen@senbjf.berlin. de Tel. 90227 5335 150.000 € Jugendbildungsstätten : 75.000 € (8 x 9.000 €) Jugendverbände: 75.000 € Kulturelle Bildung Bauhaus-Agenten- Programm Erarbeitung praxisnaher Vermittlungsangebote des Bode-Museums Berlin in Kooperation mit Schulen Umsetzung: Kooperation verschiedener Professionen im Museum mit Schulen Umfang: 8 Berliner Schulen (GS, ISS, Gemeinschaftsschulen , Programm der Kulturstiftung des Bundes Finanzierung durch die Kulturstiftung des Bundes SenBJF Abt. II, Bildung pro Schule eine Anrechnungsstunde für museumsbeauftragte Lehrkraft (Kofinanzierung) 1 Abordnungsstunde pro Schule für die kulturbeauftragten Lehrer_innen = insgesamt 8 Lehrer_innenstunden Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 8 Gymnasien, OSZ) Laufzeit: 2016/17 bis 2019/20 Kontakt: Claudia.schoenherrheinrich @senbjf.berlin.de Telefon: 90227 6879 Kulturelle Bildung Bode-Lab Erarbeitung praxisnaher Vermittlungsangebote des Bode-Museums Berlin in Kooperation mit Schulen Umsetzung: Kooperation verschiedener Professionen im Museum mit Schulen Umfang: 9 Berliner Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen , ISS, Gymnasien) Laufzeit: 2016/17 - 2019/20 Programm der Kulturstiftung des Bundes Finanzierung durch die Kulturstiftung des Bundes SenBJF Abt. II, Bildung pro Schule eine Anrechnungsstunde für museumsbeauftragte Lehrkraft (Kofinanzierung) Kontakt: Claudia.schoenherrheinrich @senbjf.berlin.de Telefon: 90227 6879 1 Abordnungsstunde pro Schule für die kulturbeauftragten Lehrer_innen = insgesamt 9 Lehrer_innenstunden Kulturelle Bildung ErzählZeit und Schulen Förderung der Kooperation von Kultur und Schule Sprachförderung Förderung kultureller Umsetzung: ErzählZeit im Podewil - ein Projekt von FabulaDrama e.V. Verfahren: Bewerbung der Schulen, Auswahl der Schulen, Abschluss einer vertraglichen Regelung SenBJF Abt. II, Bildung Kontakt: birgit.koelle@senbjf.berlin.de Tel. 90227 5773 170.000 € Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 9 Bildung Kulturelle Bildung KinderKünsteZentrum und Kitas Förderung der Kooperation von Kultur und Kita Förderung frühkindlicher kultureller Bildung Umsetzung: KinderKünsteZentrum und Kitas - Mitmachausstellung, Workshops, Fortbildung Umfang: Mitmachausstellung 2015: 2.100 Besucher_innen Workshops zur Vorbereitung der Mitmachausstellung 2016:5 Kitas und 1 Grundschule Verpflichtungserklärung SenBJF, Abt. III Jugend und Familie Kontakt: claudia.peil@senbjf.berlin.de Tel. 90227 6968 120.000 € Kulturelle Bildung Musikschulen und Kita Förderung frühkindlicher Musikerziehung Umsetzung: bezirkliche Musikschulen und Kitas Umfang: 2014: Kooperationen mit 180 Kitas individuelle Absprachen zwischen Musikschulen und Kitas Bezirke, bezirkliche Musikschulen Kontakt: SenBJF Abt. II, Bildung Gert.Dietrich@SenBJF.berlin.de Tel. 90227 5426 In bezirklicher Budgetverantwortung Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 10 Teilnahme: 8.779 Kinder Kulturelle Bildung TanzZeit e.V. und Schulen Förderung der Kooperation von Kultur und Schule Förderung der kulturellen Bildung (zeitgenössischer Tanz und seine Ausdrucksformen) Umsetzung: TanzZeit e.V. und Schulen Umfang: 50 Schulklassen /Jahr Verfahren: Bewerbung der Schulen Auswahl der Schulen Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen Schule und Träger SenBJF Abt. II, Bildung Kontakt: Andrea.hofstetter@senbjf.berlin.d e Tel. 90227 5097 165.000 € Kulturelle Bildung Theater & Kita (TuKi) Förderung von Partnerschaften zwischen Theatern und Kitas Förderung frühkindlicher kultureller Bildung (Theaterbesuche, Aktionstage, Werkstattarbeit sowie künstlerisches Kernprojekt) Umfang: 14 Kitas und Kindertheater als Tandem von 2013 – 2016 Ab Herbst 2016: 14 neue Tandems Teilnahme 2015: 3.000 Kinder Theater & Kita (TuKi) Kooperationsvereinbarung über 3 Jahre zwischen Kita, Kitaträger und Kultureinrichtung SenBJF Abt. III, Jugend und Familie Kontakt: claudia.peil@senbjf.berlin.de Tel. 90227 6968 80.000 € Landesprogramm Kulturagenten für kreative Schulen Förderung der Kooperation von Kultur, Schule und Jugend Unterstützung des Umsetzung: Theater und Schule (TUSCH), JugendKulturService GmbH, und Verfahren: Bewerbung der Schulen Auswahl Schulen Kooperationsverträge SenBJF, Abt. II Bildung, Stiftung Mercator, Kulturstiftung des Bundes 276.250,00 € + 67 Lehrerabordnungsstunden = ca. 120.000 € Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 11 Ausbaus bezirklicher Netzwerke Förderung kultureller Bildung Einrichtungen der Kinder- und Jugendkulturarbeit Umfang: 36 Schulen zwischen Schule u. Theater /freier Träger Kontakt: angelika.tischer@senbjf.berlin.de Tel. 90227 5120 Schule und Verein Durchführung von außerunterrichtlichen Sport- und Bewegungsangeboten in Schulen Koordination: Koordinierungsstelle bei der Sportjugend im Landessportbund Berlin e.V. Umsetzung: Übungsleiter_innen aus Sportvereinen Umfang: Ø 800 Maßnahmen Vereinbarung zwischen SenBJW und Landessportbund über die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein/-verband Rahmenvereinbarung zw. SenBJW und Landessportbund Berlin über die Zusammenarbeit in der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern SenBJF Abt. II, Bildung Auftragsweise Bewirtschaftung Kontakt: thomas.poller@senbjf.berlin.de Tel. 90227 6557 554.000 € Schulhilfemaßnahmen Ermöglichung eines erfolgreichen Schulbesuchs für Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigung durch Schulhilfemaßnahmen Umsetzung: 11 Freie Träger Umfang: Schuljahr 2015/16 Stichtag: 01.03.16: Regionalverträge der Bezirke mit Trägern der freien Jugendhilfe; Kooperationsverträge Schulhilfemaßnahmen erfolgen vorrangig SenBJF Abt. II, Bildung Kontakt: ines.rick@senbjf.berlin.de Tel. 90227 6734 12.300.000 € Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 12 Sicherung des Rechts auf Bildung und Erziehung .(§2 Schulgesetz) 12.783 bewilligte Stunden für 1.843 Kinder gruppenbezogen und orientieren sich am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe der Betroffenen (Betroffene in diesem Sinne ist der Personenkreis der Eingliederungshilfeber echtigten ( gemäß §§ 53,54 SGB XII ) oder für den ein rechtskräftiger Bescheid über Eingliederungshilfe (gemäß §35a SGB VIII) vorliegt und sonderpädagogischer Förderbedarf durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde festgestellt worden ist. Schulstationen Handlungsübergreifende Jugendhilfe am Ort Schule. In gemeinsamer Verantwortung sozialpädagogische bei Der Unterstützung, Umsetzung: Freie Träger, beauftragt durch bezirkliche Jugendämter SGB VIII, § 13 (1) – allgemeine Jugendsozialarbeit, § 14 AG- KJHG Sen BJW, Abt. Nähere Informationen: bezirkliche Jugendämter In bezirklicher Budgetverantwortung Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 13 Beratung und Förderung von Schüler_innen, insb. bei Verhaltens- und Lernproblemen; vertiefte Formen von Elternarbeit und Vernetzung mit Förderangeboten von Jugendhilfe und Schule Umfang: ca. 80 Jugend und Familie, Rundschreiben Jug Nr. 2 /2004 Tagesgruppen an Schulen Hilfen zur Erziehung: Zielsetzung entsprechend dem individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen. Schulische Ziele: Eingliederung in eine Regelschule Umsetzung: 20 Freie Träger der Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen und Jugendämtern Umfang: 26 Angebote mit insgesamt 317 Plätzen Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) Unterricht wird über eine Kooperationsschule erteilt (sonderpädagogische Kleinklassen gem. Nr. 4 SoPädVO). Die Jugendhilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf gem. § 32 SGB VIII Jugendämter in den Bezirken Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) Zusammenschau der Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule Stand: Dezember 2016 Programm Ziele Umsetzung und Umfang Vereinbarungen, vertragliche Grundlage Finanzierung und fachliche Zuständigkeit Finanzvolumen pro Jahr 14 Wenn nicht anders angegeben: Stand Dezember 2016 Kontakt: roswitha.vondergoltz@senbjf.berlin.de, Tel. 90227 5348 S18-10698 A10698