Drucksache 18 / 10 701 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2017) und Antwort Kitaplatzausbau im Land Berlin: Aktueller Stand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kitaplätze plant der Senat im Zeitraum 2017-2020 zu schaffen (sortiert nach Jahr)? 2. Um wie viele zusätzliche Plätze stockt der Senat, auf Basis des Gesamtberichts Kita-Ausbau und dem aktuellen Kitabedarfsatlas den Gesamtbedarf insgesamt auf? 7. Welche weiteren Maßnahmen ergeben sich aus den aktuellen Daten des Kita-Bedarfsatlasses? Zu 1., 2. und 7.: Gemäß der aktuellen Kindertagesstättenentwicklungsplanung (RN 2317 G) wird bis zum Ende des Kitajahres 2019/2020 ein Platzbedarf in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Höhe von rund 193.000 Betreuungsplätzen prognostiziert. Die Prognose enthält Annahmen zu steigenden Platzbedarfen auf Grund der Bevölkerungsentwicklung (gemäß der aktuellen Bevölkerungsprognose 2015 - 2030 für Berlin und die Bezirke (mittlere Variante)), des fortgesetzten Zugangs von Flüchtlingskindern im Alter von 0 bis unter 7 Jahren sowie des erwarteten Anstiegs der Betreuungsquoten, d. h. des Anteils der betreuten Kinder einer Altersgruppe an der Altersgruppe insgesamt. Ferner berücksichtigt die Planung eine angestrebte Mindestvakanz zum Ende eines Kitajahres (30.06.d. J.) in Höhe von zwei Prozent der belegten Betreuungsangebote zum 31.12. des Vorjahres. Die aktuelle Kitaausbauplanung des Senats orientiert sich weiterhin an dieser Planung. Zurzeit stehen im Land Berlin rund 166.000 Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zur Verfügung. Demnach bedarf es bis zum Ende des Kitajahres 2019/2020 unter den getroffenen Annahmen eines weiteren Platzausbaus in Höhe von bis zu 27.000 Betreuungsplätzen (die Aufteilung des Platzbedarfs nach Jahren bzw. Kitajahren ist der o. g. Kindertagesstättenentwicklungsplanung , Tabelle 21, zu entnehmen). Die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlichten Daten zu den Zahlen der einwohnermelderechtlich registrierten Einwohnerinnen und Einwohner zum Ende des Jahres 2016 bestätigen im Hinblick auf die Zielgruppe der Kinder im Alter von 0 bis unter 7 Jahren die Annahmen der aktuellen Bevölkerungsprognose. Da diese der Kindertagesstättenentwicklungsplanung zu Grunde liegt, besteht aktuell keine Notwendigkeit zur Anpassung des prognostizierten Gesamtplatzbedarfs. Dies gilt auch in Bezug auf den Kitaförderatlas, der den in der Kindertagesstättenentwicklungsplanung prognostizierten Aufwuchs der Zielgruppe und des daraus resultierenden Anstieg des Platzbedarfs auf der Ebene der Bezirksregionen kategorisiert. 3. Wie gliedert sich die Finanzierung der Plätze (sortiert nach Finanzierungsquelle bzw. Programm, Bezirk, Jahr)? 4. Mit welchen Platzkosten rechnet der Senat? Wird die Höhe der Platzkosten je nach Finanzierungsquelle in unterschiedlichen Beträgen kalkuliert? Zu 3. und 4.: Im aktuellen Haushaltjahr 2017 stehen im Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ finanzielle Mittel i. H. v. rd. 36,6 Mio. EUR zzgl. der Restebildung aus 2016 für die anteilige Förderung neuer Plätze zur Verfügung. Diese 36,6 Mio. EUR gliedern sich in 20 Mio. EUR Landesmittel im Rahmen des Nachtragshaushalts sowie 16,6 Mio. EUR Bundesmittel über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF) auf. Im Jahr 2018 stehen nochmals 1,6 Mio. EUR aus dem KInvF für den Kitaplatzausbau bereit. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 plant der Senat mit jeweils 30 Mio. EUR Landesmitteln . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 701 2 Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 wird der Bund das neue Kitaausbauprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ starten und zusätzlich rd. 55 Mio. EUR für das Land Berlin zur Schaffung weiterer Plätze bereitstellen. Rechnerisch bedeutet dies für 2017 die Bereitstellung von rd. 11 Mio. EUR und in den Folgejahren inkl. 2020 von jeweils rd. 14,6 Mio. EUR. Die tatsächliche Aufteilung der Mittel auf die Haushaltsjahre steht allerdings erst mit Vorliegen der Bewirtschaftungshinweise des Bundes fest. Ab dem Jahr 2017 sind die Förderobergrenzen im Landesprogramm auf 10.000 EUR (Umbau) bzw. 20.000 EUR (Neubau) angehoben worden. Im Durchschnitt wird im Landesprogramm, ebenso wie im Bundesprogramm, mit Fördersummen pro Platz in Höhe von rd. 9.500 EUR kalkuliert. Dies entspricht den Erfahrungen der Vorjahre sowie der Baukostenentwicklung. Die Träger der Kindertageseinrichtungen bringen zusätzliche Eigenmittel ein. Darüber hinaus ist geplant, sogenannte Systembauten zu errichten. Der Senat hat hierfür 75 Mio. EUR aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA)“ zur Verfügung gestellt. Mit ihrer Hilfe sollen rd. 3.000 neue Plätze geschaffen werden. Die kalkulierten Pro- Platz-Kosten betragen entsprechend 25.000 EUR. 5. Wie viele Plätze werden nach Planungen des Senats ohne Förderung des Landes entstehen (sortiert nach Jahr, Bezirk)? 6. Wie viele Plätze werden durch städtebauliche Verträge entstehen (sortiert nach Jahr, Bezirk)? Zu 5. und 6.: Gemäß der Kindertagesstättenentwicklungsplanung geht der Senat davon aus, dass im Zeitraum der Kitajahre 2015/2016 bis 2019/2020 insgesamt bis zu 5.500 Plätze ohne Förderung des Landes entstehen. Im gleichen Zeitraum wird mit einer Erweiterung des Platzangebotes auf Grund von städtebaulichen Verträgen (inkl. Tagespflege) in Höhe von ca. 2.000 Plätzen gerechnet . Die Verteilung dieses Platzaufwuchses auf die Jahre ist der gültigen Kindertagesstättenentwicklungsplanung (siehe RN 2317 G, Tabelle 21) zu entnehmen. Eine Aufteilung der Planung nach Bezirken liegt nicht vor. Berlin, den 27. März 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2017)