Drucksache 18 / 10 706 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 13. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2017) und Antwort Ausbildung im Öffentlichen Dienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ausbildungsplätze wurden in 2016 in Senatsverwaltungen und Bezirksverwaltungen angeboten? Zu 1.: Lt. Stellenplan 2016 waren für Ausbildungszwecke bei den Senatsverwaltungen und Bezirken für dieses Jahr insgesamt 10.382 Positionen veranschlagt, davon 8.030 für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Referendarinnen und Referendare und 2.352 für tarifliche Auszubildende. Davon entfielen 8.016 Positionen für die Beamtenausbildung sowie 1.077 Positionen für tarifliche Ausbildung auf den Bereich der Senatsverwaltungen . 14 Positionen für Beamtenausbildung sowie 1.275 Positionen für tarifliche Ausbildung entfielen auf die Bezirke. 2. Wie viele dieser Ausbildungsplätze wurden in 2016 nicht besetzt? Zu 2.: Lt. Ausbildungsplatzstatistik waren am 15.10.2016 insgesamt 7.412 Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Referendarinnen und Referendare und 2.014 tarifliche Auszubildende in den Senatsverwaltungen und Bezirken beschäftigt; insgesamt also 9.426 Personen. Davon waren 7.407 Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Referendarinnen und Referendare sowie 1.113 tarifliche Auszubildende in den Senatsverwaltungen und deren nachgeordneten Bereichen beschäftigt . 5 Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie 2.014 tarifliche Auszubildende waren in den Bezirken beschäftigt. In der Zahl für die Senatsverwaltung sind 504 Auszubildende bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie enthalten, die in einem vollschulischen Ausbildungsgang qualifiziert werden und deren Ausbildung nicht auf eine spätere Beschäftigung im Land Berlin gerichtet ist. Zwischen den grundsätzlich als besetzbar zur Verfügung stehenden Positionen und dem tatsächlich in Ausbildungsverhältnissen beschäftigten Personen gab es eine Abweichung von 956. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass ein Großteil dieser Abweichung auf den Bereich der Lehramtsanwärterinnen /Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen /Studienreferendare entfällt. Diese Abweichung dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die Bildungsverwaltung Referendare jeweils zu Beginn des Schuljahres bzw. des Schulhalbjahres einstellt, also üblicherweise im August und Februar. Da die zuvor im Rahmen eines Referendariats betreuten Personen dieses bereits vor dem Einstellungstermin für die neuen Referendarinnen und Referendare beenden, entsteht für einen gewissen Zeitraum hier eine höhere Abweichung. Diese relativiert sich jedoch mit den neuen Einstellungen. Die Abweichungen waren im Detail wie folgt: Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 706 2 3. Wie verteilen sich die nichtausgeschöpften Ausbildungsmittel des Jahres 2016 auf die einzelnen Bezirke und Senatsverwaltungen (Beträge bitte einzeln je Verwaltung angeben)? Zu 3.: Die Ausschöpfung bzw. Nichtausschöpfung der Ausbildungsmittel 2016 verteilt sich wie folgt auf die Dienststellen: Bereich Ansatz 2016 Ist 2016 (in Euro, auf volle Hundert gerundet) Differenz (Negatives Vorzeichen = Überschreitung des Ansatzes) Abghs 46.200 12.800 33.400 Skz - Kult - 893.500 717.500 176.000 SenInnSport 39.241.000 37.659.900 1.581.100 SenJustV 31.973.200 32.377.900 -404.700 SenArbIntFrau 383.000 136.800 246.200 SenBildJugWiss 43.776.000 38.081.200 5.694.800 SenGesSoz 841.000 477.500 363.500 SenStadtUm 1.048.600 810.700 237.900 SenWiTechForsch 45.000 27.600 17.400 SenFin 8.705.000 8.509.500 195.500 HV gesamt 126.952.500 118.811.400 8.141.100 Einzelplan Ausbildungsplatzangebot lt. Stellenplan 2016 Besetzte Ausbildung splätze am 15.10.2016 lt. Statistik Differenz Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten 11,00 4,00 -7,00 Inneres und Sport (inkl. Polizeipräsident und Berliner Feuerwehr) 2.859,34 2.916,00 56,66 Justiz und Verbraucherschutz (inkl. Gerichte und Justizvollzug) 2.230,25 2.252,00 21,75 Arbeit, Integration und Frauen 18,00 5,00 -13,00 Bildung, Jugend und Wissenschaft (inklusive Schulen) 3.170,40 2.548,00 -622,40 Stadtentwicklung und Umwelt (inkl. Forsten, Pflanzenschutzamt und Fischereiamt) 66,00 53,00 -13,00 Wirtschaft, Technologie und Forschung 4,00 2,00 -2,00 Finanzen 734,00 739,00 5,00 Gesamtergebnis 9.092,99 8.519,00 -573,99 Bezirk Ausbildungsplatzangebot lt. Stellenplan 2016 Besetzte Ausbildung splätze am 15.10.2016 lt. Statistik Differenz BA Mitte 154,00 86,00 -68,00 BA Friedrichshain-Kreuzberg 117,00 64,00 -53,00 BA Pankow 89,00 51,00 -38,00 BA Charlottenburg-Wilmersdorf 109,00 86,00 -23,00 BA Spandau 70,00 51,00 -19,00 BA Steglitz-Zehlendorf 203,00 152,00 -51,00 BA Tempelhof-Schöneberg 114,00 61,00 -53,00 BA Neukölln 121,00 101,00 -20,00 BA Treptow-Köpenick 73,00 65,00 -8,00 BA Marzahn-Hellersdorf 62,67 64,00 1,33 BA Lichtenberg 106,00 65,00 -41,00 BA Reinickendorf 70,45 60,00 -10,45 Gesamtergebnis 1.289,12 906,00 -383,12 HV und Bezirke 10.382,11 9.425,00 -957,11 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 706 3 Bereich Ansatz 2016 Ist 2016 (in Euro, auf volle Hundert gerundet) Differenz (Negatives Vorzeichen = Überschreitung des Ansatzes) Bezirk Mitte 1.479.900 1.478.700 1.200 Friedrichshain-Kreuzberg 1.134.000 1.041.900 92.100 Pankow 1.329.000 740.400 588.600 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.149.000 1.264.000 -115.000 Spandau 971.000 708.000 263.000 Steglitz-Zehlendorf 1.237.000 1.465.200 -228.200 Tempelhof-Schöneberg 911.000 910.000 1.000 Neukölln 1.111.000 1.531.200 -420.200 Treptow-Köpenick 1.010.600 807.800 202.800 Marzahn-Hellersdorf 1.097.000 788.600 308.400 Lichtenberg 1.166.000 763.200 402.800 Reinickendorf 1.111.400 836.600 274.800 Bezirke gesamt 13.706.900 12.335.600 1.371.300 HV und Bezirke 140.659.400 131.147.000 9.512.400 Von einzelnen Verwaltungen nicht ausgeschöpfte Mittel waren für Ausbildung keineswegs verloren, sondern wurden im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs zum Ausgleich von Überschreitungen bei anderen Verwaltungen sowie zur Finanzierung der Ausbildung in den Landesunternehmen herangezogen. 4. Für welche Ausbildungsberufe bei Senat oder Bezirksverwaltungen ist 2017 KEIN erfolgreicher Schulabschluss erforderlich? Zu 4.: Die formelle Anforderung eines Schulabschlusses besteht für alle Ausbildungen im Beamtenverhältnis und ist in den jeweiligen Laufbahnordnungen normiert. Grundsätzlich wird für den einfachen Dienst mindestens die Berufsbildungsreife verlangt, für den mittleren Dienst der Mittlere Schulabschluss (MSA), für den gehobenen Dienst das Abitur. Für eine duale Ausbildung im Tarifbereich ist ein Schulabschluss grundsätzlich keine formelle Anforderung . Lediglich die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein. Es liegt jedoch im Ermessen des Ausbildungsplatzanbieters , welche Voraussetzungen er für die Einstellung in ein Ausbildungsverhältnis definiert. Dies ist bei tariflichen Ausbildungsverhältnissen im Regelfall ein Schulabschluss (erweiterte Berufsbildungsreife oder MSA). Hierin unterscheidet sich der Arbeitgeber Land Berlin grundsätzlich nicht von anderen ausbildenden Unternehmen. Hintergrund für diese Anforderung ist, dass die erforderliche Ausbildungsreife und die für eine Ausbildung vorausgesetzten Kenntnisse grundsätzlich nur dann vorausgesetzt werden, wenn ein Schulabschluss vorhanden ist. Teilweise werden Ausbildungsplätze allerdings von den Dienststellen so ausgeschrieben, dass ein bestimmter Schulabschluss als „wünschenswert“ bezeichnet wird, nicht jedoch als zwingende Voraussetzung. Im Rahmen des vermehrt angewandten e-Recruiting-Verfahrens im Bereich der Nachwuchskräfte ist nach Eingang jeder Bewerbung eine vom erreichten Schulabschluss unabhängige , jedoch für die angestrebte Ausbildung spezifische IT-gestützte Eignungsdiagnostik als erste Stufe des Auswahlverfahrens vorgesehen. Damit ist gewährleistet, dass so grundsätzlich auch leistungsfähige Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss tarifliche Ausbildungsplätze erhalten können. Erkenntnisse darüber, wie häufig solche Bewerberinnen und Bewerber die Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen, liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 20. März 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)