Drucksache 18 / 10 708 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 13. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2017) und Antwort Stromnetzkonzessionsvertrag – Kosten für Externe und Terminplan Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bis wann mussten die Unterlagen der sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen bei der Senatsverwaltung abgegeben werden? Zu 1.: Entsprechend dem 3. Verfahrensbrief vom 29. Juni 2016 waren die finalen Angebotsunterlagen bis zum 26.08.2016, 12.00 Uhr, bei der verfahrensleitenden Stelle, Senatsverwaltung für Finanzen, Referat I A, Klosterstraße 59, 10179 Berlin, einzureichen. 2. Wie viele Mitarbeiter welcher Senatsverwaltung sind mit der Analyse der Unterlagen befasst? Zu 2.: Mit der Analyse der Unterlagen sind 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen befasst. 3. Welche Dienstleister waren / sind mit dem Vergabeprozess und dessen Vorbereitung befasst? Zu 3.: Mit dem Vergabeprozess und dessen Vorbereitung waren bzw. sind die Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater | PartGmbB („BBH-Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung “), sowie die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Saarbrücken befasst. 4. Welche Kosten entstanden hierfür seit Beginn der Ausschreibungsvorbereitung je Dienstleister je Jahr? Zu 4.: Gesamtkosten je Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 27.40 5,70 € 249.09 6,75 € 208.50 8,53 € 400.51 2,35 € 405.67 6,95 € 2.681.1 26,53 € Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann ein gesonderter Ausweis der Kosten je Berater nicht erfolgen. 5. Welche Gerichtskosten fielen an (je Jahr)? Zu 5.: Bisher sind keine Gerichtskosten im Stromkonzessionsverfahren angefallen. 6. Wann ist mit der Entscheidung des Senatsverwaltung zu rechnen? Zu 6.: Die verfahrensleitende Stelle ist an Recht und Gesetz gebunden. Eine Vorabaussage über den Zeitpunkt einer Entscheidung ist angesichts des laufenden Rügeverfahrens und eventuell nachfolgender gerichtlicher Verfahrensschritte nicht möglich. 7. Sind bei landeseigenen Unternehmen ebenfalls Kosten durch die Einbeziehung Externer im Zusammenhang mit der Stromnetzvergabe entstanden und wenn ja, bei welchem Unternehmen und in welcher Höhe pro Jahr bei welchem Dienstleister? Zu 7.: Landeseigene Unternehmen sind nicht an der Führung des Vergabeverfahrens beteiligt. Dies gilt insbesondere für den Landesbetrieb Berlin Energie, der in diesem Verfahren als Bewerber auftritt. Berlin, den 27. März 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2017)