Drucksache 18 / 10 709 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2017) und Antwort Hellersdorf: Sicher bei GRÜN in einem Ritt vom Kino zum Marktplatzcenter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Ampelschaltung in der Stendaler Straße in Höhe Marktplatzcenter/Kino in Kenntnis des Zieles das Überqueren auch durch eine Mittelinsel getrennter Fahrbahnen in einem „Ritt“ zu ermöglichen? Antwort zu 1: Die Fußgänger-Querung an der benannten Stelle wird mit einer Fußgänger-Anforderungsampel geregelt. Die Schaltung an dieser Lichtsignalanlage (LSA) wird durch die benachbarten Ampelanlagen an den Kreuzungen Janusz-Korczak-Straße (nördlich) und Hellersdorfer Straße (südlich) mitbestimmt. An allen Anlagen bestehen Vorrangschaltungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hierbei hat insbesondere der Straßenbahnverkehr entlang des eigenen Gleisbereichs in Mittellage maßgeblichen Einfluss auf die Querungsbedingungen der zu Fuß Gehenden an dieser Ampel. Die Straßenbahnen melden ihren Freigabezeitbedarf bereits aus großer Entfernung an. Darüber hinaus beeinflusst der Omnibuslinienverkehr die Schaltung zusätzlich. Dieser Bedarf des ÖPNV wird dann bereits durch die Nachbarampeln frühzeitig weitergeleitet. Aufgrund dieser Schaltungen zugunsten des ÖPNV kann ein Überqueren der Stendaler Straße für zu Fuß Gehende ohne einen zusätzlichen Zwischenstopp leider oft nicht ermöglicht werden. Frage 2: Welche Anstrengungen wurden von Senat bzw. VLB in den letzten Jahren unternommen, dass Fußgänger vom Marktplatzcenter zum Kino die Stendaler Straße in einer Ampelphase überqueren können? Antwort zu 2: Die LSA ist in der unter Frage 1 beschriebenen Form seit Oktober 2005 in Betrieb. Die Fahrbahnquerung von zu Fuß Gehenden in Ampelumläufen ohne konkurrierenden ÖPNV-Einfluss ist in einem Zug möglich. Ein zeitweise erforderlicher zusätzlicher Aufenthalt von zu Fuß Gehenden auf den gesicherten Aufstellflächen in der Fahrbahnmitte zu beiden Seiten des Gleiskörpers wirkt sich nicht negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Verbesserungen der Fußgänger-Querungsbedingungen hätten hingegen negative Auswirkungen auf die Beschleunigung des Omnibus- und Straßenbahnverkehrs an dieser Stelle. Unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen ist eine Veränderung der bestehenden Regelung deshalb nicht beabsichtigt. Frage 3: Wer ist für eine Umsetzung des Anliegens - welches mehrfach im Rahmen des Bürgerhaushalts Marzahn -Hellersdorf eingebracht wurde - zuständig und in welchem Zeitrahmen ist dies realistisch? Antwort zu 3: Die Zuständigkeit für die Steuerungen von Lichtsignalanlagen liegt bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Bereits im Rahmen eines Gesprächstermins zwischen Vertretern des Bezirks Marzahn-Hellersdorf und der VLB im September letzten Jahres wurde die Ampelsteuerung in der Stendaler Straße in Höhe des Marktplatzcenters kritisiert. Die Überprüfung des in diesem Zusammenhang geschilderten Sachverhaltes von zu langen Wartezeiten für die Fußgänger führte zu den hier beschriebenen Erkenntnissen. Die Bevorrechtigung von zu Fuß Gehenden an der Ampelanlage würde umfangreiche Anpassungen alle drei in Beantwortung der Frage 1 benannten Lichtsignalanlagen erfordern. Da aufgrund der Ausführungen in der Antwort zu Frage 2 keine Änderungen an der Ampelschaltung beabsichtigt sind erübrigt sich die Aussage zu einem hierfür erforderlichen zeitlichen Rahmen. Berlin, den 23. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2017)