Drucksache 18 / 10 711 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert und Philipp Bertram (LINKE) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2017) und Antwort Wohnungsbezug Asylsuchender Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Geflüchtete konnten in den Jahren 2015 und 2016 jeweils in Wohnungen einziehen? 2. Wie viele Wohnungen betraf dies jeweils? 3. Wie viele davon entfallen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils auf den Kooperationsvertrag Wohnraum für Flüchtlinge? 4. Wie lange dauerte in den Jahren 2015 und 2016 jeweils durchschnittlich die Suche nach geeignetem Wohnraum für Geflüchtete? Zu 1. bis 4.: Die erfragten Daten können den als Anlage 1 und 2 beigefügten tabellarischen Übersichten entnommen werden. 5. Welche Rolle spielte das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) dabei? Zu 5.: Das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) nahm als externer Dienstleister Aufgaben im Zusammenhang mit dem Wohnungsbezug Geflüchteter auf der Grundlage eines mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags wahr. Das EJF übernahm dabei Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten im Rahmen der Unterbringung von Asylbegehrenden , für die das LAGeSo bzw. Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) leistungsrechtlich zuständig war. Vertraglich vereinbartes Ziel war es, die Geflüchteten bei der Anmietung einer eigenen Wohnung intensiv zu unterstützen. Darüber hinaus sollten Vorprüfungen für die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (ZLA) übernommen werden, die eine schnellstmögliche Zuteilung des Wohnraums fördern. 6. Inwieweit hat sich die Wohnungsvermittlung durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) im Vergleich zur Vermittlung durch das EJF geändert? Zu 6.: Da der vorgenannte Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem EJF zum 31.12.2016 auslief, wurde die Dienstleistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 130 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GwB) mit Wirkung zum 01.01.2017 öffentlich ausgeschrieben und neu vergeben. Die Leistungsbeschreibung für dieses Vergabeverfahren wurde unter Berücksichtigung der Erkenntnisse erstellt, die bei der Evaluierung der Prozessabläufe im Mietsachgebiet des LAF und an der Schnittstelle zwischen dem LAF und dem EJF gewonnen worden waren (auch durch teilnehmende Beobachtung). Hieraus ergab sich insbes. die Notwendigkeit einer klar definierten und trennscharfen Aufgabenabgrenzung zwischen dem LAF und der externen Dienstleisterin/dem externen Dienstleister: die externe Beratung (vor und nach der Wohnungsanmietung) obliegt dem Dienstleister /der Dienstleisterin, die Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbezug sowie Entscheidung über die Übernahme der Mietkosten ist alleinige Angelegenheit des LAF (da es sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabe handelt). Aufgabe der externen Dienstleisterin/dem externen Dienstleister ist es daher vorrangig, wohnungssuchende Geflüchtete für die erfolgreiche Bewerbung um eine freie und geeignete Wohnung unter Berücksichtigung der erschwerten Bedingungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu ertüchtigen. Darüber hinaus sollen den Geflüchteten im Falle eines Wohnungsbezugs die erforderlichen Informationen (in einer ihnen verständlichen Sprache) zu den einschlägigen Rechten und Pflichten von Mieterinnen und Mietern sowie zu Regeln und Verhaltensweisen vermittelt werden, die in einer Hausgemeinschaft gemeinhin erwartet werden. Dieses zweite Beratungsgespräch soll ein gut-nachbarschaftliches und konfliktfreies Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft fördern und damit auch Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 711 2 einen Beitrag zur erfolgreichen gesellschaftlichen Integration der Geflüchteten leisten. Unterlagen zum abgeschlossenen Vergabeverfahren hat das LAF auf seiner Onlinepräsenz unter der Internetadresse http://www.berlin.de/laf/unterkuenfte/anlagen-fuerlaufende -vergabeverfahren/ veröffentlicht. 7. Wie lange dauert eine Vermittlung nun durchschnittlich im Vergleich zu vorher? 8. Welche personellen und materiellen Kapazitäten hat das LAF zur Vermittlung von Wohnungen an Geflüchtete und reichen diese Kapazitäten aus, um der Aufgabe der Vermittlung von Wohnungen an Geflüchtete adäquat nachzukommen? Zu 7. und 8.: Bei der Prüfung eines von Geflüchteten vorgelegten Wohnungsangebotes konnte eine wesentliche Verkürzung der Bearbeitungszeit erzielt werden; die Bearbeitungsdauer beim EJF lag zuletzt bei rund vier Wochen , nunmehr erfolgt sie durch das Mietsachgebiet im LAF taggleich, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig beigebracht werden. Nach Abschluss des Mietvertrags und der obligatorischen Mieterberatung durch das EJF ist eine erneute Vorsprache im LAF erforderlich, um die Überweisung der Wohnungsmiete an die Vermieterin/den Vermieter auszulösen . Die Zeitspanne zwischen der Zustimmung zum Abschluss des Mietvertrags und diesem Folgetermin zwecks Mietüberweisung konnte zwar bereits von vormals zwölf auf derzeit bis zu sieben Wochen reduziert werden, ist aber immer noch nicht als befriedigend zu bewerten. Ursächlich hierfür ist, dass eine frühere Terminvergabe für die letzte Vorsprache (mit dem Ziel der Mietkostenzahlung durch das LAF) wegen des hohen Publikumsaufkommens und der verfügbaren Personalkapazitäten im Mietsachgebiet - welches im Verlauf des Jahres 2016 bereits mehrfach aufgestockt wurde, derzeit sind dort insgesamt 13 Mitarbeiter/innen einschl. einer Auszubildenden eingesetzt – etwa auf Grund krankheitsoder urlaubsbedingter Ausfälle nicht immer möglich ist (insoweit ist aber auch zu bedenken, dass je mehr Wohnungsumzüge vom LAF bewilligt werden, desto höher auch das Aufkommen an Folgeterminen für die Bestätigung der Mietzahlung ausfällt). Diese Problematik ist der für Integration und Soziales zuständigen Senatsverwaltung bekannt und sie befindet sich in einem Abstimmungsprozess mit dem LAF auf Arbeitsebene, um Optionen auszuloten, wie diese Verfahrensdauer verkürzt werden kann. Bereits jetzt bemüht sich das LAF, Termine für besonders dringlich erscheinende Fälle vorzuziehen. 9. Wie ist der aktuelle Sachstand der Vermittlung von Wohnungen an Geflüchtete durch das LAF? Wie viele Wohnungen und wie viele Geflüchtete betraf dies? Zu 9.: Die Statistik über den Wohnungsbezug von Asylsuchenden wird vom LAF monatlich geführt. Im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.2017 konnten 923 Personen insgesamt 493 Wohnungen beziehen. 10. Bezieht das LAF auch Angebote von Privathaushalten mit ein, die sich bereit erklären, Geflüchtete aufzunehmen ? Zu 10.: Vermieterinnen und Vermieter, die eine geeignete Wohnung für Geflüchtete bereitstellen wollen, können diese dem LAF in schriftlicher Form per Post, E- Mail oder Fax anbieten. Die eingereichten Angebote werden geprüft (Angemessenheit entsprechend der AV Wohnen) und ggf. mit den Vermieterinnen/Vermietern besprochen und abgestimmt; In besonderen Fällen erfolgt vor Ort eine Besichtigung. Die Akquise wird derzeit konzeptionell überarbeitet und ausgebaut. 11. Wie informiert das LAF Geflüchtete über seine Angebote an Mietberatung und Wohnungsvermittlung, und welche Probleme gibt es bei der Information von Geflüchteten durch das LAF? Zu 11.: Das LAF informiert wohnungssuchende Geflüchtete online unter der Internetadresse https://www.berlin.de/laf/unterkuenfte/wohnungen/ Auf dieser Seite werden auch weitergehende Hinweise des EJF verlinkt. Auch der Sozialdienst des LAF weist wohnungssuchende Geflüchtete auf dieses Angebot hin. Informationsmaterial zur Anmietung einer Wohnung kann in verschiedenen Sprachen über die Internetadresse abgerufen werden. Bei Aushändigung der Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung (allgemeine Zusicherung) wird dieses Informationsmaterial mit übergeben. Berlin, den 3. April 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e __________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2017) II A 2016 Anlage 1 zur schriftlichen Anfrage 18/10711 05.04.2017 Bezug vom eigenen Wohnraum 2015 (von einem Wohnheim in eine Wohnung) * Die Zahl der Fälle ist nicht mit der Zahl der Wohnungen gleichzusetzen. Volljährige Familienangehörige (außer Ehegatten) werden z.B. als eigener Fall erfasst. WfF- Wohnungen: Personen Jan 15 48 48 110 11 28 24 24x1, 5x2, 8x3, 5x4, 4x5, 2x6 28 44.917,91 Feb 15 71 71 145 17 37 31 40x1, 12x2, 6x3,9x4, 1x5, 2x7, 1x8 33 62.630,17 Mrz 15 53 13 40 138 17 38 29 24x1, 7x2, 7x3, 4x4, 6x5, 2x6, 3x7 29 54.454,24 Apr 15 80 25 55 185 27 74 39 41x1, 7x2, 13x3, 9x4, 6x5, 3x6, 1x7 33 81.691,56 Mai 15 81 32 49 170 34 87 35 46x1, 8x2, 10x3, 9x4, 6x5, 2x6 39 69.293,65 Jun 15 78 28 50 156 31 79 35 43x1, 12x2, 10x3, 6x4, 7x5 35 70.138,35 Jul 15 97 31 66 199 37 89 35 62x1, 5x2, 8x3, 9x4,11x5, 2x6 35 78.824,06 Aug 15 84 30 54 164 36 63 35 49x1, 12x2, 10x3, 5x4, 7x5, 1x6 33 72.148,89 Sep 15 110 43 67 206 34 71 45 65x1, 19x2, 8x3, 11x4, 7x5 40 93.701,98 Okt 15 92 31 61 183 37 101 37 55x1, 9x2, 10x3, 12x4, 4x5, 2x6 37 75.169,23 Nov 15 87 31 56 173 48 100 39 48x1, 6x2, 21x3, 10x4, 2x5 36 79.892,15 Dez 15 117 48 69 250 39 92 50 63x1, 18x2, 15x3, 11x4, 3x5, 3x6, 3x7, 1x8 37 111.151,23 insgesamt 998 312 686 2.079 368 859 434 560x1, 120x2, 126x3, 100x4, 64x5, 15x6, 9x7, 2X8 35 894.013,42 KautionenPersonen insgesamt Familien insgesamt Familiengröße Dauer der Wohnungssuch e in Wochen (Ø) Fälle* insgesamt davon § 2 AsylbLG davon § 3 AsylbLG davon untergebracht in I B 1000 Anlage 2 zur schriftlichen Anfrage 18/10711 05.04.2017 Bezug vom eigenen Wohnraum 2016 (von einem Wohnheim in eine Wohnung) * Die Zahl der Fälle ist nicht mit der Zahl der Wohnungen gleichzusetzen. Volljährige Familienangehörige (außer Ehegatten) werden z.B. als eigener Fall erfasst. WfF- Wohnungen: Personen Jan 16 63 23 40 152 16 51 30 32x1, 7x2, 6x3, 9x4, 4x5, 4x6, 1x8 35 58.806,75 Feb 16 86 22 64 205 37 105 45 41x1, 12x2, 10x3, 12x4, 8x5, 1x6, 1x7, 1x9 30 78.859,92 Mrz 16 125 40 85 278 69 184 65 60x1, 15x2, 25x3, 15x4, 7x5, 3x6 30 120.012,77 Apr 16 201 45 156 426 88 209 90 110x1, 24x2, 28x3, 20x4, 11x5, 7x6, 1x7 25 176.222,41 Mai 16 199 28 171 433 59 128 96 98x1, 34x2, 29x3, 14x4, 13x5, 6x6, 1x7, 2x8 22 193.736,79 Jun 16 176 21 155 348 36 79 65 109x1, 19x2, 16x3, 19x4, 7x5, 4x6, 1x8, 1x10 18 146.777,44 Jul 16 178 17 161 322 44 111 53 121x1, 14x2, 22x3, 11x4, 3x5, 3x6, 3x7, 1x9 34 150.693,46 Aug 16 152 24 128 281 42 100 49 101x1, 11x2, 15x3, 12x4, 8x5, 3x6, 1x7 21 135.959,55 Sep 16 252 50 202 520 22 50 103 144x1, 34x2, 30x3, 21x4, 12x5, 6x6, 4x7,1x10 13 237.578,46 Okt 16 263 39 224 429 19 40 78 185x1, 38x2, 11x3, 15x4, 11x5, 1x6, 2x7 15 196.737,55 Nov 16 289 47 242 504 29 81 87 202x1, 27x2, 23x3, 18x4, 11x5, 4x6, 4x7 13 238.130,47 Dez 16 152 35 117 262 25 61 48 104x1, 18x2, 13x3, 8x4, 4x5, 4x6, 1x7 14 127.049,21 insgesamt 2136 391 1745 4.160 486 1199 809 1307x1, 253x2, 228x3, 174x4, 99x5, 46x6, 18x7, 4x8, 2x9, 2x10 23 1.860.564,78 KautionenPersonen insgesamt Familien insgesamt Familiengröße Dauer der Wohnungssuch e in Wochen (Ø) Fälle* insgesamt davon § 2 AsylbLG davon § 3 AsylbLG davon untergebracht in S18-10711 S1810711_Anlage1 S1810711_Anlage2