Drucksache 18 / 10 712 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Katina Schubert (LINKE) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2017) und Antwort Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen (I): Wohnen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele barrierefreie Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften und Hostels/Pensionen existieren in Berlin? (Bitte nach Art der Unterkunft aufschlüsseln.) Zu 1.: Eine statistische Erfassung der in Aufnahmeeinrichtungen sowie Gemeinschafts- und Notunterkünften für Asylsuchende verfügbaren Plätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität erfolgt beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nicht. Es werden lediglich die für die Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten geeigneten Einrichtungen gesondert ausgewiesen: Dabei handelt es sich mit Stand 16.02.2017 um drei Aufnahmeeinrichtungen (Gesamtkapazität rd. 1.200 Plätze), 16 Gemeinschaftsunterkünfte (Gesamtkapazität rd. 5.000 Plätze) und 19 Notunterkünfte (Gesamtkapazität rd. 9.500 Plätze). Allerdings sind nicht alle dort verfügbaren Plätze auch für körperlich beeinträchtige Personen geeignet. Eine getrennte Ausweisung dieser Plätze erfolgt nicht; vielmehr erfolgt die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in diesen Einrichtungen einzelfallbezogen nach einer Verständigung der Leistungsstelle mit dem Sozialdienst des LAF. 2. Welche Anforderungen stellt der Senat an barrierefreie Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften , Notunterkünften und Hostels/Pensionen ? Zu 2.: Das Rundschreiben SenStadtUm II E Nr. 45/2015 vom 17.12.2015 über die „Bauaufsichtliche Behandlung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende “ sieht u. a. vor, dass alle Unterkünfte für Flüchtlinge in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein und über mindestens eine barrierefreie Wohneinheit (und Sanitäreinheit ) verfügen sollen. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die aus § 51 Bauordnung Berlin (BauO Bln) folgenden Anforderungen nicht eingehalten werden müssen. Dies gilt insbesondere für bestehende Objekte. Ein Ausgleich erfolgt durch die Belegungssteuerung, die gewährleistet bzw. künftig gewährleisten soll, dass jede Person einen ihren Bedürfnissen angemessenen Platz zugewiesen bekommt . Dies kann bei einer großen Anzahl aufzunehmender Flüchtlinge in der Praxis allerdings zu Wartelisten führen. 3. Wie viele Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte , Notunterkünfte und Hostels/Pensionen verfügen in Berlin über barrierefreie Schutzräume? (Bitte nach Art der Unterkunft aufschlüsseln.) Zu 3.: Dem LAF liegen keine Informationen über barrierefreie Schutzräume in Flüchtlingsunterkünften vor. Allerdings ist vorgesehen, die besondere Schutzbedürftigkeit vulnerabler Personengruppen insbesondere in den modularen Unterkünften für Flüchtlinge zu berücksichtigen , in denen räumlich abgrenzbare Bereiche dieser Personengruppe vorbehalten sein sollen. 4. Wie viele Asylsuchende mit Behinderungen befanden sich seit 2015 durchschnittlich in Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften und Hostels/Pensionen? (Bitte nach Art der Unterkunft und Asylsuchenden mit körperlichen, geistigen sowie psychischen Beeinträchtigungen aufschlüsseln.) Zu 4.: Eine bestehende Behinderung wird bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft berücksichtigt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird das Merkmal „Behinderung “ aber nicht erfasst. Eine statistische Aussage ist daher insoweit nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 712 2 5. Wie viele barrierefreie Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften und Hostels/Pensionen will der Senat bis zum 30. Juni 2017 sowie bis zum 31. Dezember 2017 vorhalten /schaffen? Zu 5.: Das LAF strebt perspektivisch die Akquise eines Anteils von zehn bis zwanzig Prozent aller Plätze an, die geeignet für die Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen und auch barrierefrei sind. In der Koalitionsvereinbarung ist u. a. vorgesehen, dass der Senat für die nicht bedarfsgerecht versorgten und neu ankommenden Geflüchteten unter Berücksichtigung der Sozialraumbindung und besonderer Schutzbedarfe – zu denen auch Menschen mit Behinderungen gehören – eine Belegungssteuerung zur bedarfsgerechten Versorgung organisieren sowie Unterkünfte und Wohnraum nach den realen Bedarfskriterien entwickeln wird. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten Jahren ergriffen, um Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen vor Gewalt in den Flüchtlingsunterkünften zu schützen? 8. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit das in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und Notunterkünften beschäftigte Personal hinsichtlich der spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und ausgebildet wird bzw. welche Maßnahmen plant er bis wann diesbezüglich zu ergreifen? Zu 6. und 8.: Dem LAF liegen keine Erkenntnisse über Gewalt gegen geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Flüchtlingsunterkünften vor. In den Leistungsbeschreibungen zu den Betreiberverträgen liegen entsprechende Grundkonzepte zum Gewaltschutz anbei. Die Qualitätssicherung des LAF prüft die Einhaltung dieser bei Ihren Begehungen ab. Dessen ungeachtet ist dem Berliner Senat die Frage des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften ein besonderes Anliegen, das auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Arbeitszusammenhängen kontinuierlich verfolgt wird. Konzeptionelle Ansätze für einen effektiven Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften werden derzeit ressortübergreifend abgestimmt. Hierzu gehören u. a. Informationsveranstaltungen für die Heimleiterinnen und Heimleiter sowie Sozialbetreuerinnen und Sozialarbeiter und die Erstellung von Handreichungen für ein adäquates Vorgehen des Personals nach Gewaltvorkommnissen . Ergänzend wird hierzu auf die Antwort des Senats vom 30.10.2015 auf die Schriftliche Anfrage 17/17190 sowie auf die Antwort des Senats vom 28.12.2015 auf die Schriftliche Anfrage 17/17580 verwiesen . 7. Welche Träger bieten spezifische Angebote für Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften , Notunterkünften und Hostels/Pensionen? Zu 7.: Nach den Informationen, die dem LAF zu dieser Fragestellung vorliegen, ist davon auszugehen, dass zumindest die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die MILaa gGmbH, das Paul-Gerhardt-Stift, das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD), die Berliner Stadtmission sowie die PRISOD Wohnheimbetriebs GmbH den ihnen zugewiesenen Personen entsprechend eine an deren spezifische Bedürfnisse angepasste Betreuung gewährleisten. Berlin, den 29. März 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2017)