Drucksache 18 / 10 714 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Katina Schubert (LINKE) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2017) und Antwort Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen (III): Informationszugang Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird in Berlin gewährleistet, dass Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Sinneseinschränkungen oder kognitiven Behinderungen die für sie notwendigen Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten etc. erhalten? 2. Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen werden gehörlose oder sehbehinderte Asylsuchende und Geduldete seit dem Jahr 2012 in Berlin darüber informiert , dass sie bestimmte Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Anspruch nehmen können? (Bitte Informationsmaterialien beifügen /verlinken)? 3. Welches Informationsangebot über den Zugang zu behinderungsspezifischen Hilfsmitteln existiert in Berlin und inwiefern haben Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete Zugang zu diesem Informationsangebot? Inwiefern ist dieses Informationsangebot mehrsprachig, in Brailleschrift, in einfacher Sprache etc.? 4. Welchen Zugang haben gehörlose Menschen zu Gebärdendolmetscher*innen und wie ist deren tatsächliche Inanspruchnahme in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften und Hostels /Pensionen, um die für sie notwendigen Informationen und die notwendige gesundheitliche Versorgung zu erhalten ? Für welche Sprachen stehen Gebärdendolmetscher *innen zu Verfügung? Zu 1. bis 4.: Der Senat arbeitet seit mehreren Jahren in Kooperation mit dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) daran, besondere Schutzbedürfnisse möglichst frühzeitig zu identifizieren und z. B. Menschen mit Behinderung einer adäquaten Versorgung innerhalb des Regelsystems zuzuführen. Hierzu gehört auch die Einschaltung von Fachberatungsstellen , die individuelle Hilfebedarfe ermitteln und bei der Geltendmachung von Ansprüchen behilflich sind. Asylsuchende mit schweren Behinderungen erhalten Unterstützung durch den Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Das Merkblatt zur Erstinformation Asylsuchender enthält u. a. auch einen kurzen Hinweis auf die Möglichkeit , sonstige Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erhalten (s. Anlage). Das Merkblatt wird fortlaufend angepasst. Gesonderte Materialien für Asylsuchende mit Behinderung liegen bislang nicht vor. Es wird jedoch geprüft werden, inwieweit das Merkblatt in einfacher Sprache bzw. in Bildsprache zur Verfügung gestellt werden kann sowie für Geflüchtete mit Sehbehinderung als übersetzte Hörfassungen im Internet. Dem Senat ist nicht bekannt, welche Sprachen berlinweit durch Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher übersetzt werden. Allerdings existiert auch keine internationale Gebärdensprache , die von allen Geflüchteten gleichermaßen verstanden werden kann, soweit überhaupt eine Gebärdensprache beherrscht wird. Es wird deshalb vorrangig versucht, die Kommunikation in der Muttersprache in schriftlicher Form sicherzustellen. 5. Wird der Senat sich auf Bundesebene für eine Reform des AsylbLG im Bereich der gesundheitlichen Grundleistungen und der spezifischen Bedarfe für Flüchtlinge , Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen einsetzen? Wenn ja, inwiefern und bis wann? Zu 5.: Der Senat beabsichtigt, eine Änderung des AsylbLG bezogen auf die gesundheitliche Versorgung zu initiieren. In Berlin ist mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte der Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG zwar verbessert worden, die rechtlichen Vorgaben sehen jedoch weiterhin einen eingeschränkten Anspruch vor. In diesem Zusammenhang wird auch die Än- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 714 2 derung des § 264 Abs. 2 SGB V angestrebt, um die Einbeziehung aller nach dem AsylbLG leistungsberechtigten Menschen zu erreichen. 6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Flüchtlinge , Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Sprachkursen zu ermöglichen? Zu 6.: Sprachkurse werden durch die Volkshochschulen (VHS) angeboten und werden so weit wie möglich in barrierefreien Räumlichkeiten durchgeführt. Die VHS sind insgesamt sehr darum bemüht, auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden einzugehen. Spezielle Sprachkurse für Menschen mit Behinderungen werden aktuell nicht angeboten. Die VHS sind jedoch darum bemüht, auf Lernende mit einem langsameren Lerntempo einzugehen und die Anzahl der Stunden entsprechend zu erhöhen. Berlin, den 31. März 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2017) 1 / 5 Merkblatt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach § 47 Abs. 4 des Asylgesetzes Als Asylbewerberin/Asylbewerber haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), soweit Sie nicht über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen. Die entsprechenden Leistungen erhalten Sie beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Während der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts in Deutschland erhalten Sie Grundleistungen nach § 3 ff. AsylbLG. So lange Sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zu wohnen, erhalten Sie diese Grundleistungen dort in Form von Sachleistungen einschließlich der Verpflegung. Darüber hinaus bekommen Sie ein monatliches Taschengeld zur Deckung Ihrer persönlichen Bedürfnisse ausgezahlt. Für die ersten drei Monate erhalten Sie zudem ein Ticket, mit dem Sie die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin benutzen können. Nach Ablauf der Gültigkeit dieses Tickets erhalten Sie einen höheren Taschengeldbetrag, aus dem das Fahrgeld selbst bezahlt werden muss. Damit Sie eine vergünstigte Fahrkarte erwerben oder andere Vergünstigungen erhalten können, wird Ihnen ein sogenannter berlinpass ausgestellt. Außerdem werden Sie bei einer Krankenkasse angemeldet, damit Sie im Krankheitsfall einen Arzt aufsuchen können (Einzelheiten siehe unter „Medizinische Versorgung“). Alle Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen, die dazu in der Lage sind, sind zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten verpflichtet, die ihnen die Leistungsbehörde vermittelt. Hierfür wird abhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden eine kleine Aufwandsentschädigung zusätzlich zu den übrigen Leistungen gezahlt. Wenn Sie - spätestens nach Ablauf von sechs Monaten - nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, werden Sie – nach Maßgabe vorhandener Plätze - in einer Unterkunft mit Selbstversorgung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht oder können eine Wohnung anmieten, sofern die Miete im sozialhilferechtlichen Sinne angemessen ist. Sofern Sie aus einem Land stammen, das zu den gesetzlich ausgewiesenen sicheren Herkunftsstaaten zählt, sind Sie mindestens für die Dauer Ihres Asylverfahrens verpflichtet, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Darüber hinaus erhalten Sie folgende Leistungen: Leistungen zum Lebensunterhalt Außerhalb der Zentralen Aufnahmeeinrichtung erhalten Sie einen monatlichen Betrag zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes sowie den monatlichen Betrag zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs (Taschengeld). Für die Erstausstattung mit Bekleidung erhalten Sie bei Bedarf eine einmalige Leistung. Die erforderlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich gewährt. Medizinische Versorgung Unabhängig von der Art der Unterbringung erhalten Sie Leistungen bei Krankheit zur Behandlung akuter Erkrankungen und die erforderlichen Leistungen zur Besserung oder Linderung von Krankheiten, sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt und Schutzimpfungen sowie Vorsorgeuntersuchungen. Um einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen zu können, werden Sie bei einer Krankenkasse angemeldet und erhalten eine Gesundheitskarte mit Ihrem Passbild zur Vorlage in der Arztpraxis. Sonstige Leistungen Sie können darüber hinaus sonstige Leistungen erhalten, soweit diese zur Sicherung des 2 / 5 Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich sind oder zur Erfüllung z.B. der Passpflicht erforderlich sind. Auch zur Deckung der Bedürfnisse Ihrer Kinder können einmalige Leistungen beantragt werden. Ferner haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese sollen u.a. die Integration in die schulische Gemeinschaft erleichtern. Hierfür erhalten Kinder den sogenannten berlinpass-BuT. Zudem wird bei Erstbezug einer eigenen Wohnung der Bedarf an Mobiliar in Form einer Pauschale gedeckt. Wenn Sie sich 15 Monate ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufgehalten und die Dauer Ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, erhalten Sie Leistungen nach § 2 AsylbLG. Dazu gehören insbesondere Unterkunft Sie können weiterhin eine Wohnung anmieten, soweit die Miete sozialhilferechtlich angemessen ist. Auch eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ist möglich. Leistungen zum Lebensunterhalt Sie erhalten monatlich einen Betrag in Höhe des Regelbedarfes analog zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Dieser Regelbedarf deckt den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhaltes, einschließlich Ernährung, Bekleidung, hauswirtschaftlichem Bedarf und Gesundheitspflege. Die erforderlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich gewährt. Medizinische Versorgung Sie werden bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl angemeldet und erhalten von dort eine Chipkarte, mit der Sie ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Einmalige Leistungen In bestimmten Ausnahmefällen können Sie einmalige Leistungen erhalten, nämlich für - Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln und Hausrat - Erstausstattung mit Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt. Wichtige Hinweise: Um Leistungen zu erhalten, füllen Sie beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, einen entsprechenden Vordruck aus, mit dem die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen erfragt werden. Beim Ausfüllen dieses Vordrucks sind Ihnen die Sprachmittler behilflich. Jede einmalige Leistung ist gesondert zu beantragen (außer: einmalige Beihilfen bei Schwangerschaft und Geburt). Wenn Sie ein konkretes Mietangebot von einem Vermieter/einer Vermieterin haben (Mietvertrag), kommen Sie damit direkt zum LAF-Standort ICC, Messedamm 11, 14055 Berlin. Melden Sie sich bitte am Schalter im ICC mit der Bitte, im Mietsachgebiet vorzusprechen. Weitere wichtige Informationen zum Bezug einer eigenen Wohnung finden Sie online unter http://www.berlin.de/laf/unterkuenfte/wohnungen/ Sie sind verpflichtet, jede Änderung Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse bekannt zu geben. Das heißt, dass Sie umgehend mitteilen müssen, wenn Sie z.B. erwerbstätig sind, Unterhalt bekommen oder andere Einkünfte haben, wenn Sie heiraten oder falls ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Sollten Sie eine eigene Wohnung bewohnen, sind Änderungen der Mietkosten sowie die jährliche Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters einzureichen. 3 / 5 Unter bestimmten, gesetzlich geregelten Umständen können Ihre Leistungen gekürzt werden, wenn Sie Ihren Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachkommen. Ansprechpartner Bei auftretenden Problemen können Sie sich vertrauensvoll an den Sozialdienst im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wenden. Grundsätzlich wird bei allen Vorsprachen, auch beim Sozialdienst, ein Sprachmittler hinzugezogen. Sie können also Ihr Anliegen in Ihrer Sprache vorbringen. Beim Sozialdienst erhalten Sie weitere Informationen z.B. zu Kita- oder Schulbesuch Ihrer Kinder, zum Zugang zu Arbeit und beruflicher Bildung sowie zu Sprachförderung. Externe Beratungsstellen Verschiedene Organisationen bieten Informationen oder Rechtsbeistand in Fragen des Asyloder Leistungsrechts an. Eine Auswahl finden Sie auf den folgenden Seiten. Darüber hinaus können bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz Beratungshilfe beantragen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter http://service.berlin.de/dienstleistung/326037/. 4 / 5 Beratungsstellen Diakoniewerk Simeon gGmbH Al Muntada - Beratungsstelle für Zuwanderer aus dem arabischen Raum Morusstrasse 18a, 12053 Berlin-Neukölln U-Bahn: Karl-Marx-Str. oder Bus 104 (Morusstr.) Tel.: 030 682 477 19, Fax: 030 682 477 12 www.diakonie-integrationshilfe.de/de/sis-leistungen/beratung/al-muntada.html E-Mail: almuntada@diakoniewerk-simeon.de Di 10 - 13 Uhr, Do 14 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Sprachen: arabisch, englisch, französisch Asylberatung, Sozialberatung, allgemein für Schule und Beruf Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. Oranienstrasse 159, 10969 Berlin-Kreuzberg, U-Bahn: Moritzplatz Tel.: 030 614 94 00, 030 614 94 04, 030 531 42 119, Fax: 030 615 45 34 www.kub-berlin.org E-Mail: kontakt@kub-berlin.org Mo, Di, Do, Fr 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Sprachen: albanisch, arabisch, armenisch, assyrisch, bulgarisch, englisch, französisch, serbokroatisch, persisch, russisch, spanisch und türkisch Sozialberatung, Asylberatung, Aufenthaltsfragen Amnesty International Greifswalder Straße 4, II. Hof 10405 Berlin-Friedrichhain U- /S- Bahn: "Alexanderplatz" + 15 Min Fußweg oder 3 Stationen mit Tram 4 Tel.: 030 84 10 90 52, Fax: 030 84 10 90- 55 www.amnesty-bb.de E-Mail: info@amnesty-bb.de Do 18 - 20 Uhr englisch, jeden 1. und 3. Donnerstag auch russisch Asylberatung für politische Flüchtlinge Oase Berlin InterKULTURelles Haus Pankow Schönfließer Str 7, 10349 Berlin-Prenzlauer Berg U-Bahn/S-Bahn: Schönhauser Allee, Tram: Schönfließer Straße, S-Bahn: Bornholmer Straße Tel.: 030 300 244 040, Fax: 030 300 244 089 www.oase-berlin.org E-Mail: beratung@oase-berlin.org Flüchtlingsberatung: Di, Mi 13-16:30 Uhr, vorherige Terminvereinbarung (Herr Schwarz) EJF – Evangelisches Jugend – und Fürsorgewerk Erste und zweite Mietberatung Turmstraße 21, Haus K, Eingang D, 1. Etage, 10559 Berlin U9: Bahnhof Turmstraße Tel.: 030 30873652, Fax: 030 30873663 www.ejf.de E-Mail: wohnungen-fuer-fluechtlinge@ejf.de Sprechzeiten: Mo, Mi, Do und Fr 9 – 12 Uhr (Mo: französisch, arabisch, russisch; Mi: russisch, dari/farsi, kurdisch, türkisch; Do: serbisch, bosnisch, arabisch, urdu, hindi, Fr: dari/farsi, kurdisch, türkisch) Verein Iranischer Flüchtlinge e. V. Reuterstraße 52, 12047 Berlin-Neukölln U7 und U8: Bahnhof „Herrmannplatz“ Tel.: 030 62981530, Fax: 030 62981531 www.iprberlin.com E-Mail: vereiniranischerfluechtlinge@gmx.de Sprechzeiten: Mo 11 – 14 Uhr, Di + Mi 10 – 13 Uhr, Do 13 – 15 Uhr, Fr nur nach Vereinbarung Asyl in der Kirche e. V. Berlin Heilig-Kreuz-Gemeinde Zossener Straße 65, 10961 Berlin U-Bahn Linie 1 Hallesches Tor; Linie 6/7: Mehringdamm Tel.: 030 691 41 83, Fax: 030 690 41 018 www.kirchenasyl-berlin.de E-Mail: beratung@kirchenasyl-berlin.de Di 11 – 13 Uhr (auch arabisch); Di 13 - 15 Uhr (auch serbokroatisch), Do + Fr 11 - 15 Uhr (auch serbokroatisch) Aufenthaltsfragen, Sozialberatung, Asylberatung, Notunterkunft XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin-Steglitz U9/S1: Rathaus Steglitz + Bus X83 bis „Schmidt-Ott-Straße“ Tel.: 030 323 29 33, Fax: 030 324 85 75 www.xenion.org E-Mail: info@xenion.org Telefonische Sprechzeiten: Mo bis Do 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr Psychotherapeutische Behandlungsangebote, soziale Beratung, Vermittlung von ehrenamtlichen Vormündern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie von ehrenamtlichen Mentoren 5 / 5 Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin e. V. (bzfo) Gesundheits- und Sozialzentrum Moabit, Haus H, Eingang D, 3. Stock, Turmstr. 21, 10559 Berlin-Tiergarten Tel.: 030 30 39 06 -0, Fax 030 30 61 43 71 www.bzfo.de E-Mail: info@bzfo.de Psychologische Beratung, soziale Beratung, Psychotherapien mit Dolmetscher/innen Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm) im bzfo - Turmstr. 21, Haus H, Eingang D, 3. Etage, 10559 Berlin-Tiergarten U-Bahn: Turmstraße ( Linie 9) Tel.: 030 30 39 06 - 52 Fax: 030 30614371 www.migrationsdienste.org E-Mail: info@migrationsdienste.org Psychologische Sprechstunde für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge und für Flüchtlinge und Migrant/innen in Schule, Ausbildung und Weiterbildung: Do 10 – 13 Uhr (vorherige tel. Anmeldung unter 030 303906-57 oder per Mail g.aumann@migrationsdienste.org) Offene Sozial- und Verfahrensberatung: Di, Do 9 – 12 Uhr oder nach tel. Vereinbarung 030 303906-54 oder per Mail n.saborowski@migrationsdienste.org oder s.veigel@migrationsdienste.org Telefonische Sprechstunde: Abteilung für Erwachsene: Mi 11 - 12 Uhr, 030 303906 - 0 Abteilung Kinder und Jugendliche: Mi 12 - 13 Uhr, 030 303906 - 11 Bürgerinitiative Ausländische MitbürgerInnen e.V. – Neustrelitzer Straße 63,13055 Berlin-Hohenschönhausen Tram M6, 16 (Gensler Straße), Bus 256 (Liebenwalder Straße) Tel.: 030 981 - 45 46 www.bi-berlin.org E-Mail: buergerinitiative@t-online.de Mo, Di, Do 9 – 16 Uhr, Mi 9 – 17 Uhr, Fr 9 – 13:00 Uhr, Beratungssprachen: serbokroatisch, bosnisch, russisch, vietnamesisch, arabisch Büro des Berliner Integrationsbeauftragten Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin U-Bhf. Kurfürstenstraße (U 1) und Bülowstraße (U 2) Bus M48 und M85 vor dem Haus, M29 (Haltestelle Potsdamer Brücke) Tel.: 030 9017 - 2372 www.berlin.de/lb/intmig/beratung/ E-Mail: Integrationsbeauftragte@intmig.berlin.de Öffnungs- und Sprechzeiten: Mo, Di 9 - 13 Uhr (Ausgabe der Wartemarken ab 8 Uhr) Do 9 - 13 Uhr, 15 - 18 Uhr (Ausgabe der Wartemarken ab 8 Uhr bzw. 14 Uhr) Asylerstberatung der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e. V. in der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin-Gatow (Haus 5) Tel.: 030 36508 -313, -328, und -333, Fax: 030 36508-332 und -329 www.awo-mitte.de E-Mail: asyl@awo-mitte.de Offene Sprechzeiten: Mo 11 – 13:30 Uhr (deutsch, englisch) Di 11 – 13:30 Uhr (serbokroatisch, arabisch, kurdisch, deutsch, englisch), Mi 11 – 13:30 Uhr (farsi, deutsch, englisch) jeden 1. und 3. Mi auch russisch BBZ Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten Turmstraße 72, 4. Etage, 10551 Berlin U9: Bahnhof Turmstraße www.bbzberlin.de E-Mail: mail@wegebbz.de Tel.: 030 66640720/ -23, Fax: 030 66640724 JRS / Jesuit Refugee Service / Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland Witzlebenstraße 30a, 14057 Berlin-Charlottenburg U-Bahn: Sophie-Charlotte-Platz Tel.: 030 326 02 590, Fax: 326 025 92 www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de E-Mail: info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de Vermittlung von Rechtsanwälten: Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V. Littenstr. 11, 10179 Berlin www.dav-auslaender-und-asylrecht.de und www.anwaltauskunft.de E-Mail: bachmann@anwaltverein.de S18-10714 S1810714_Anlage