Drucksache 18 / 10 718 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2017) und Antwort Schulsanierungsbedarf in Tempelhof-Schöneberg – Schulscharfes Ergebnis des Sanierungsbedarfscans zwischen Senat und Bezirken II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der jeweilige Sanierungsbedarf in den einzelnen Schulen in Tempelhof-Schöneberg, was konkret ist in diesen einzelnen Schulen jeweils sanierungsbedürftig und wie hoch sind die jeweils ermittelten Kosten für die einzelnen Maßnahmen zur Beseitigung des Sanierungsbedarfs in diesen einzelnen Schulen? Zu 1.: Der Sachstand zum Sanierungsbedarf der Schulen ist der Vorlage an den Hauptausschuss „Bericht zum Gebäudescan der Schulbauten mit Sanierungsbedarf“ vom 07.03.2017, die in der Sitzung am 15.03.2017 erörtert wurde sowie unter http://www.berlin.de/sen/bjf/schulsanierung/sanierungsbe darf-der-schulen dargestellt. Die Angaben zum geschätzten Finanzbedarf, der von den Bezirken für die einzelnen Gebäude ermittelt wurde, beinhalten sämtliche Maßnahmen , die für erforderlich erachtet werden – unabhängig von ihrer Priorität. Auf dieser Basis müssen von den Bezirken nunmehr innerhalb der Maßnahmen der Priorität 1 Rangfolgen gebildet und festgelegt werden, welche ab 2018 ff umzusetzen sind. Für diese Projekte sind sodann die konkreten Kosten zu ermitteln. Die Maßnahmen, die in den Jahren 2016 und 2017 bereits zum Abbau des Sanierungsbedarfs beigetragen haben , sind der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen Nr. 18/10 462, 18/10 463, 18/10 464, 18/10 465, 18/10 466, 18/10 467, 18/10 468, 18/10 469, 18/10 470, 18/10 471, 18/10 472 und 18/10 473 zu entnehmen. Die Maßnahmen , die ab dem Haushaltsjahr 2018 realisiert werden sollen, müssen die Bezirke bis zum Sommer 2018 benennen . Berlin, den 20. März 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2017)