Drucksache 18 / 10 733 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 15. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2017) und Antwort „Reichsbürger“ in öffentlichen Unternehmen des Landes Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Senat „Reichsbürger“ bekannt, die in öffentlich -rechtlichen Unternehmen und Anstalten (BVG etc.) des Landes angestellt sind? 2. Wenn ja, in welcher Anzahl und in welchen Unternehmen ? 4. Gibt es Kollegen bzw. Kunden, die sich über „Reichsbürger“ in den öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Anstalten beschwert haben? 5. Wenn ja, welcher Art waren die Beschwerden und in welchen Unternehmen? 6. Sind der Senat bzw. die betreffenden Unternehmen und Anstalten arbeitsrechtlich gegen die „Reichsbürger“ vorgegangen (Abmahnung etc.)? Zu 1. und 2., 4. bis 6.: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die öffentlich-rechtlichen Unternehmen bzw. die Anstalten um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, die Berliner Wasserbetriebe (BWB) Anstalt des öffentlichen Rechts, die Berliner Bäder-Betriebe Anstalt des öffentlichen Rechts, das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts, das IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts und die Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts haben allesamt Fehlanzeige gemeldet. 3. Inwieweit hält der Senat die Zurechnung von Personen zum „Reichsbürgertum“ für vereinbar mit einem Beschäftigungsverhältnis für das Land Berlin? Zu 3.: Bei der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis des Landes Berlin werden von den Bewerberinnen und Bewerbern die fachlichen und persönlichen Einstellungsvoraussetzungen überprüft. Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann mit dem Land Berlin ein Beschäftigungsverhältnis eingehen. I.Ü. wird darauf hingewiesen, dass Beamtinnen und Beamte nach § 48 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes einen Diensteid auf das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Berlin abzulegen haben. Berlin, den 28. März 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2017)