Drucksache 18 / 10 736 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2017) und Antwort Zukunft des SEZ – Teil 2 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie können Sie nach dieser eindeutigen Erklärung im Januar 2016, dann im Dezember 2016 erklären, dass eine Eröffnung des Hallenbadbetriebs bis heute nicht stattgefunden hat? Weiterhin wurde in Drucksache 18 / 10 087 erklärt, dass der Kaufvertrag die ausdrückliche Verpflichtung enthält, dieses Hallenbad für die Allgemeinheit zu eröffnen . 2. In welchem Paragraph des Vertrages ist diese ausdrückliche Verpflichtung eingearbeitet? Wie verhält es sich mit dieser ausdrücklichen Verpflichtung in Bezug zu den anderen Angebotsauflagen des Vertrages? In der Drucksache 17 / 17 679 wurde erklärt, dass der Vertrag nicht für einen vollständigen Schwimmbadbetrieb verpflichtete und dass der Vertrag keinen dauerhaften Hallenbadbetrieb verpflichtend vorgesehen habe. 3. In welchem Umfang verpflichtet der Vertrag Schwimmbecken für den Schwimmbadbetrieb anzubieten und an welcher Stelle des Vertrags ist dies genau geregelt ? Gibt es sonstige Vereinbarungen in dem Vertrag, die die Verpflichtung zur Bereitstellung von Schwimmbecken ansprechen? Welche zeitliche Fristen oder andere Forderungen in zeitlicher Hinsicht sind hinsichtlich der Bereitstellung von Schwimmbecken für einen Schwimmbadbetrieb in dem Vertrag benannt und damit vom Vertragspartner geschuldet? Im RBB-Sendebericht Februar 2017 erklärt Frau Dr. Sudhof, dass Herr Löhnitz Zusagen übernommen hat, welche er anschließend nicht erfüllt hat. 4. Welche verbindlichen Zusagen gab es neben den kaufvertraglichen Pflichten für den Vertragspartner (bitte stichwortartig aufzählen)? Welche dieser verbindlichen Zusagen oder andere Vertragspflichten hat er nicht eingehalten ? Wie viele fach-oder rechtsaufsichtliche Aktivitäten sind in den letzten fünf Jahren aktenkundig beim Liegenschaftsfonds oder im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen dokumentiert (Bitte Anzahl, fachliche Stelle und jeweiliger Zeitpunkt benennen), die auf die Kontrolle einzuhaltender Pflichten und Zusagen zielten? In dem oben benannten RBB-Bericht erklärte Frau Dr. Sudhof, dass eine einvernehmliche Klärung mit Herrn Löhnitz nicht möglich war. 5. Wie viele Gespräche sind mit dem Vertragspartner aktenkundig dokumentiert, die nach Vertragsabschluss mit dem Ziel geführt worden sind, eine einvernehmliche Klärung offener Fragen zu erreichen (Bitte Anzahl, Teilnehmer der Gespräche und Datum benennen)? Aus welchem Grund sind lediglich Klärungsgespräche geführt worden, wenn doch offensichtliche Vertragsverstöße vorliegen? In dem oben benannten RBB-Bericht erklärte Frau Dr. Sudhof, dass sich die vom Land Berlin bisher vertretenen Positionen als falsch herausgestellt haben. 6. Welche bisher vom Land Berlin vertretenen Positionen haben sich als falsch herausgestellt und wie ist es möglich, dass die Senatsverwaltung für Finanzen dies erst zu jenem Zeitpunkt feststellen konnte? Weiterhin wurde gesagt, dass am Ende ein Gericht entscheidet, wer der Eigentümer dieses Geländes ist. Welche Kosten sind bisher durch die Überprüfung des Kaufvertrags entstanden und welche werden dem Land Berlin noch entstehen, insbesondere in Anbetracht der von Herrn Löhnitz eingereichten Klagen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 736 2 7. Ist aus dieser Äußerung zu schließen, dass zum Topos „SEZ“ aktuelle Gerichtsverfahren anhängig sind? Wie viele Verfahren sind anhängig? Wie bewertet der Senat die Erfolgsaussichten von etwaigen Verfahren, wenn der Senat zuvor über Jahre immer wieder die Erfüllung der Vertragspflichten bestätigt hat? Welche neuen Erkenntnisse liegen dem Senat jetzt vor, die zu einer Änderung der Position (gemäß oben benannten RBB-Bericht) geführt haben? Zu 1. bis 7.: Die Antworten auf die Fragen könnten die Prozessstrategie des Landes offenlegen. Dadurch könnte Vermögen des Landes Berlin gefährdet werden. Erst nach Abschluss der verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit dem Erwerber wird der Senat über das Ergebnis berichten. Berlin, den 28. März 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)