Drucksache 18 / 10 737 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 15. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2017) und Antwort Notfallplan für künftige Unterbringung von Flüchtlingen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es im Senat bereits Überlegungen zur Erarbeitung eines Notfallplans, um im Falle wieder deutlich steigender Flüchtlingszahlen eine geordnete Unterbringung gewährleisten zu können, ohne dabei erneut auf Turnhallen und Sportplätze zurückgreifen zu müssen? Wenn nein, warum nicht? 2. Hält es der Senat für sinnvoll, in Abstimmung mit den Bezirken ein solches Konzept zu erarbeiten, da momentan nicht ausreichend Kapazitäten außerhalb von Turnhallen zur Verfügung stehen, die genutzt werden könnten, gleichzeitig jedoch z.B. Verwaltungsgebäude leer stehen, die für den Notfall hergerichtet und bereitgehalten werden könnten? Zu 1. und 2.: Den aktuellen Regierungsvorhaben entsprechend , soll für mögliche künftige Fluchtbewegungen ein Konzept entwickelt werden, um eine personelle und räumliche Reserve vorzusehen. Berlin hält 2.000 Unterbringungsplätze als Notfallreserve permanent zur Verfügung, darüber hinaus gibt es die entsprechenden Planungen zum Ausbau bestehender Unterkünfte sowie für den Neubau von Unterkünften. Beides findet in Abstimmung mit den Bezirken statt. Sollte eine Notfallsituation eintreten, bei der sich abzeichnet , dass die Vorhaltekapazitäten nicht ausreichend erscheinen, wird der Senat in Abstimmung mit den Bezirken weitere Unterbringungsmöglichkeiten suchen. Gleichzeitig plant die für Integration, Arbeit und Soziales zuständige Senatsverwaltung gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine Verständigung über die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten herbeizuführen. Berlin, den 03. April 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)