Drucksache 18 / 10 741 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2017) und Antwort Verkehrssicherheit bei steigendem Fahrradverkehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung) sieht für die in der Ziffer 4 beschriebenen Fehlverhaltensweisen je nach Qualität des Verstoßes teils mehrere Tatbestände vor, die im Rahmen der Auswertung entsprechend berücksichtigt wurden. 1. Wie viele Straftaten, die durch Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad begangen worden sein sollen, sind in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils angezeigt worden? a) In wie vielen dieser Fälle ist ein Ermittlungsverfahren geführt worden? b) Sofern ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte, welche Gründe sieht der Senat dafür? Welche Maßnahmen sieht der Senat als geeignet an, um die Aufklärungsquote in diesem Bereich - etwa gegenüber Straftaten durch Verkehrsteilnehmer mit einem Motorrad - zu erhöhen? Zu 1. und 1. a): In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind weder die Daten zu Tatmitteln, wie z. B. Fahrräder, noch Tatverdächtige als Verkehrsteilnehmende auswertbar . Deshalb stehen valide Daten zur Beantwortung dieser Frage nicht zur Verfügung. Zu 1. b): Eine Kennzeichnung von Fahrrädern, wie sie indirekt aus dem letzten Satz der Frage hervorgeht, kommt aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht in Betracht und wird nicht als geeignete Maßnahme eingeschätzt, um die Aufklärungsquote bei Straftaten, die durch Verkehrsteilnehmende mit einem Fahrrad begangen worden sein sollen , zu erhöhen. Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Fahrräder wird bei Abwägung aller Argumente von Bund und Ländern als nicht vertretbar eingeschätzt. Der notwendige Verwaltungsaufwand und auch die Belastung der Fahrradhaltenden bzw. -führenden stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen. 2. In wie viele Verkehrsunfälle mit Fußgängern waren in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils Fahrradfahrer involviert? Zu 2.: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Unfälle 468 444 426 473 469 420 2.700 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrradfahrer sind in den Jahren 2011 bis 2016 in Berlin - bitte geschlüsselt nach Bezirken - eingeleitet worden? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 2 Zu 3.: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Charlottenburg- Wilmersdorf 2.547 2.940 3.295 3.653 2.992 1.760 17.187 Friedrichshain- Kreuzberg 3.053 3.699 3.785 4.234 3.559 3.412 21.742 Lichtenberg 911 1.553 1.459 2.407 1.449 777 8.556 Marzahn-Hellersdorf 163 778 725 796 812 496 3.770 Mitte 6.294 5.896 5.903 8.749 10.253 8.544 45.639 Neukölln 1.065 1.835 2.149 1.919 1.573 1.170 9.711 Pankow 3.254 4.150 3.243 3.385 3.379 1.967 19.378 Reinickendorf 478 877 756 705 421 509 3.746 Spandau 563 1.477 1.365 1.216 1.170 1.311 7.102 Steglitz-Zehlendorf 1.542 1.982 2.160 1.697 1.807 1.155 10.343 Tempelhof-Schöneberg 1.447 2.068 2.170 2.403 2.152 1.257 11.497 Treptow-Köpenick 296 2.259 2.064 1.730 1.378 748 8.475 unbekannt 200 132 120 129 196 89 866 Gesamt 21.813 29.646 29.194 33.023 31.141 23.195 168.012 4. Wie viele Verfahren entfielen jeweils auf die folgenden Ordnungswidrigkeiten? a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs b) Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung c) Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung d) Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs e) Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit f) Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst g) Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs h) Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren i) Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen j) Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert k) Freihändig fahren l) Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen m) Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger n) Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit o) Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt p) Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften , sind nicht vorhanden oder betriebsbereit q) Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt r) Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei-beamten nicht beachtet s) Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung ) t) Missachtung des Rotlichts an der Ampel u) Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot v) Bahnübergang trotz geschlossener Halb-Schranke überquert w) Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht x) In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet y) Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 3 Zu 4.: a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs Anmerkung: Im Zuge der Aktualisierung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. Mai 2014 wurde zum Teil auch die Formatierung der Tatbestände des Tatbestandskataloges für Verkehrsordnungswidrigkeiten angepasst, so dass für den Zeitraum 2011 – 2016 systembedingt zwei Recherchen notwendig waren. Dies begründet die zweifache Darstellung der jeweiligen Tatbestände. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Andere . (bis 01.05.2014) 7 7 11 1 0 0 26 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Andere . (bis 01.05.2014) 1 4 2 0 0 0 7 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (bis 01.05.2014) 337 416 400 125 0 0 1.278 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (bis 01.05.2014) 14 14 16 1 0 0 45 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Andere . (ab 01.05.2014) 0 0 0 18 39 20 77 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Andere . (ab 01.05.2014) 0 0 0 2 3 1 6 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (ab 01.05.2014) 0 0 0 17 28 27 72 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (ab 01.05.2014) 0 0 0 277 579 391 1.247 Gesamt 359 441 429 441 649 439 2.758 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 4 b) Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und behinderten dadurch Andere. 6 26 12 6 0 0 50 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und gefährdeten dadurch Andere. 1 7 6 3 0 0 17 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war und behinderten dadurch Andere. 0 0 0 1 10 8 19 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war und gefährdeten dadurch Andere. 0 0 0 0 2 2 4 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. 0 0 0 21 930 517 1.468 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall. 0 0 0 7 84 73 164 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 733 2.498 2.345 829 0 0 6.405 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall. 290 256 233 48 0 0 827 Gesamt 1.030 2.787 2.596 915 1.026 600 8.954 c) Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten dadurch Andere. 0 1 7 2 0 2 12 Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere. 0 1 2 0 0 0 3 Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. 348 113 69 77 54 33 694 Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. 3 2 7 9 10 7 38 Gesamt 351 117 85 88 64 42 747 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10741 5 d) Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere. 255 367 161 197 193 103 1.276 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere. 153 187 214 152 101 74 881 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 3.376 7.575 7.231 7.838 7.245 4.432 37.697 Gesamt 3.784 8.129 7.606 8.187 7.539 4.609 39.854 e) Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie fuhren auf einem Gehweg/in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit. 0 0 0 0 0 1 1 f) Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg/getrennten Radund Gehweg mit zugelassenem Fahrzeugverkehr ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an. 0 0 0 0 0 0 0 g) Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war und behinderten dadurch Andere. 0 2 7 2 2 1 14 Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere. 2 0 1 2 1 0 6 Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. 174 104 299 251 187 172 1.187 Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, 1 0 0 2 0 1 4 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 6 obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall. Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und behinderten dadurch Andere. 0 0 0 0 1 9 10 Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und gefährdeten dadurch Andere. 1 0 0 0 0 1 2 Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. 46 33 49 14 18 5 165 Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall. 3 2 0 2 1 0 8 Gesamt 227 141 356 273 210 189 1.396 h) Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten und behinderten dadurch Andere. 2 0 0 2 4 0 8 Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten und gefährdeten dadurch Andere. 1 0 0 0 1 0 2 Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 16 14 12 17 21 12 92 Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. 3 6 6 8 8 13 44 Gesamt 22 20 18 27 34 25 146 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 7 i) Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche. 2 1 0 2 0 0 5 Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche. Es kam zum Unfall. 0 0 0 1 0 0 1 Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung. 0 0 2 0 0 0 2 Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung . 0 0 1 2 1 21 25 Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung . Es kam zum Unfall. 1 0 0 0 0 1 2 Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot . Es kam zum Unfall. 1 2 3 2 0 3 11 Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot . Es kam zum Unfall. 1 2 0 1 1 2 7 Gesamt 5 5 6 8 2 27 53 j) Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie fuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer / Mofafahrerin bzw. Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere. 4 1 4 2 1 1 13 k) Freihändig fahren 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie fuhren freihändig. 38 66 52 91 57 56 360 l) Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. 20 22 15 18 31 14 120 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 8 m) Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person. 19 15 19 22 16 19 110 Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person. 0 0 0 1 0 0 1 Gesamt 19 15 19 23 16 19 111 n) Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. 370 287 291 485 300 248 1.981 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war und gefährdeten dadurch Andere. 0 0 1 1 1 2 5 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall. 11 17 23 23 27 12 113 Gesamt 381 304 315 509 328 262 2.099 o) Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt /verschmutzt waren. 0 0 0 0 0 0 0 Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt /verschmutzt waren. Es kam zum Unfall. 1 0 0 0 0 0 1 Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt /verschmutzt waren. Sie gefährdeten dadurch Andere. 0 0 0 0 0 0 0 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere. 2 0 0 0 0 0 2 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. 46 61 51 40 38 42 278 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- 17 13 7 21 10 11 79 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 9 hältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. Gesamt 66 74 58 61 48 53 360 p) Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften , sind nicht vorhanden oder betriebsbereit 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. 267 212 147 388 213 168 1.395 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 97 49 49 212 167 85 659 Gesamt 364 261 196 600 380 253 2.054 q) Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 61 53 51 83 69 79 396 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. 3 0 0 3 1 2 9 Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt . 3 1 0 0 0 0 4 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen . Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt . 2 0 0 0 0 1 3 Gesamt 69 54 51 86 70 82 412 r) Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie beachteten als Führerin bzw. Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten . 33 37 35 40 27 42 214 Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung . 14 14 29 31 29 22 139 Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten . 12 16 11 8 9 7 63 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 10 Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten . Es kam zum Unfall. 0 1 1 0 0 0 2 Sie befolgten nicht das Zeichen der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten . 6 2 4 1 5 3 21 Sie befolgten nicht die Anweisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung . 10 7 7 8 7 8 47 Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten. 2 5 1 4 3 6 21 Sie befolgten nicht die Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten . 43 36 34 42 36 32 223 Gesamt 120 118 122 134 116 120 730 s) Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung ) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon , indem sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. 1.063 1.371 1.365 1.914 1.891 1.705 9.309 t) Missachtung des Rotlichts an der Ampel 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das auch für sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger. 457 609 561 768 689 453 3.537 Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch Andere. 40 28 25 46 42 28 209 Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 5.706 7.896 8.332 10.384 10.207 8.332 50.857 Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. 206 182 211 188 213 180 1.180 Gesamt 6.409 8.715 9.129 11.386 11.151 8.993 55.783 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 11 u) Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 44 50 52 62 45 39 292 Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 4.104 4.517 4.541 5.060 4.613 3.144 25.979 Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 9 6 12 12 15 10 64 Gesamt 4.157 4.573 4.605 5.134 4.673 3.193 26.335 v) Bahnübergang trotz geschlossener Halb-Schranke überquert 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie überquerten als nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmerin bzw. nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke /Halbschranke. 3 3 1 4 4 1 16 w) Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie ermöglichten einer Bevorrechtigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn , obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte und gefährdeten dadurch Andere. 1 0 0 0 0 1 2 Sie ermöglichten einer Bevorrechtigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn , obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. 4 1 3 4 2 4 18 Sie ermöglichten einer Bevorrechtigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn , obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall. 0 0 0 0 0 1 1 Gesamt 5 1 3 4 2 6 21 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 741 12 x) In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie gefährdeten als Radfahrerin bzw. Radfahrer in einem Fußgängerbereich , in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, eine Fußgängerin bzw. einen Fußgänger. 0 0 1 0 0 0 1 y) Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Sie führten das Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war. 153 92 82 65 66 54 512 5. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem Senat zu einzelnen der vorgenannten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen: weshalb erachtet der Senat es bei einer vom Senat gewünschten Zunahme des Radverkehrs nicht für notwendig, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob und in welchem Ausmaß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Radfahrer gefährdet wird? Zu 5.: Entfällt. Berlin, den 30. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)