Drucksache 18 / 10 744 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2017) und Antwort Monatelanger Stillstand am dadurch unzugänglichen Nordgraben und Fortdauer der Arbeiten über das geplante Bauzeitende hinaus Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer hat die Ausschreibung für die sich immer noch im Anfangsstadium befindlichen wasserbaulichen Maßnahmen zum Neubau der Uferbefestigung Am Nordgraben 2. Bauabschnitt (hier zwischen Schorfheideund Oranienburger Straße) gewonnen; wann ist die Vergabe erfolgt, wann war Baubeginn und hat das Unternehmen einen Endtermin für die Baumaßnahmen zusichern müssen; wurde eine Konventionalstrafe vereinbart? Antwort zu 1: Mit den Bauleistungen wurde am 22.10.2015 das Unternehmen WKL GmbH beauftragt. Baubeginn war der 03.11.2015. Bauvertragliche Ausführungsfrist mit Stand der Beauftragung war der 31.12.2016. Konventionalstrafen wurden nicht vereinbart. Frage 2: Wann wurde der Wasserlauf mit dem an das Ufer grenzenden Fußgängerweg komplett eingezäunt und geht der Senat davon aus, dass es weder Jogger, Fußgänger noch Radfahrer aus dem Märkischen Viertel gibt, die diesen Weg entlang dieses Gewässers gerne wieder benutzen würden? Antwort zu 2: Der Nordgraben im Baufeld wurde im Bereich Oranienburger Straße bis Roedernallee ab 11.04.2016 und im Bereich Roedernallee bis Schorfheide Straße ab 30.08.2016 eingezäunt. Der Weg wird nach dem Abschluss der Bauleistungen wieder hergestellt und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Frage 3: Was sind nach Kenntnis des Senats die Gründe dafür, dass das mit Dezember 2016 angekündigte Ende dieser einfachen Baumaßnahme ohne Abschluss der Maßnahme weit in das Jahr 2017 verlängert werden muss, weil dort seit dem Spätsommer Baustillstand herrschte? Antwort zu 3: Gründe für die Verlängerung der vertraglichen Fertigstellungsfrist sind insbesondere: - Zeitweilig erhöhte Wasserstände - Beseitigung von Presshindernissen Ein Baustillstand seit Spätsommer 2016 herrschte mit Ausnahme der Zeit zwischen Weihnachten 2016 und dem Jahresbeginn 2017 nicht. Frage 4: Kann der Senat anhand des Bautagebuchs die Beobachtungen von Anliegern bestätigen, dass dort zuletzt im Spätsommer 2016 Arbeiten durch zwei bis heute dort stehende Bagger an der Ecke Am Nordgraben / Schorfheidestraße am Uferbereich stattgefunden haben? Antwort zu 4: Nein. Frage 5: Was soll stattdessen ausweislich des Bautagebuchs in der Zeit vom 01.09.2016 bis 28.02.2017 zwischen Schorfheide- und Oranienburger Straße im Wesentlichen angeblich geschehen sein? Antwort zu 5: Gemäß Bautagebuch wurden in der Zeit vom 01.09.2016 bis zum 28.02.2017 im Wesentlichen ausgeführt: - Ausbau der alten Spundbohlen und Pressen der Spundbohlen zwischen Roedernallee und Schorfheide Straße - Abbruch der Treppenanlagen - Kampfmittelsondierung - Aufbau Spundwandabdeckung - Erdarbeiten - Herstellen der Entwässerung Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 744 2 Frage 6: Hält es auch der Senat insbesondere aus ökologischen Gründen für gefährlich, dass dort ein Hydraulikbagger seit Monaten mitten im Fließgewässer steht? Antwort zu 6: Nein. Frage 7: Wann waren seit dem 01.09.2016 Mitarbeiter der Verwaltung vor Ort und welche Erkenntnisse über den Baufortschritt wurden jeweils nach den Besuchen dokumentiert ? Antwort zu 7: Die Maßnahme wird ständig von der beauftragten externen Bauüberwachung betreut. Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bzw. für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nehmen 14-tägig an den Baubesprechungen und ergänzenden Abstimmungen vor Ort teil. Dokumentiert wurden die Ergebnisse der Besprechungen mittels Protokoll. Frage 8: Ist sichergestellt, dass das Land Berlin für den monatelangen Baustillstand nicht auch noch die Mietzäune oder Mietzeiten für die insgesamt vier über Monate dort abgestellten Baumaschinen bezahlt? Antwort zu 8: Ja, siehe Antwort zu Frage 3. Frage 9: Was wird der Senat kurzfristig unternehmen, um diese Bauarbeiten unverzüglich wieder in Gang und zu einem Abschluss zu bringen? Antwort zu 9: Die Arbeiten werden fortgesetzt und gemäß aktueller Fertigstellungsfrist bis zum 30.04.2017 abgeschlossen. Berlin, den 30. März 2017 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)