Drucksache 18 / 10 749 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2017) und Antwort Was gibt es neues aus den Nostels? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Familien, wie viele Personen insgesamt hat der Verein Phinove e.V. in den von ihm betriebenen Nostels im Jahr 2016 untergebracht? Zu 1.: Phinove e. V. arbeitet im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung Integration – zur „Vorübergehenden Unterbringung für Familien mit Kindern in Notsituationen“ (genannt Nostels). 2016 wurden 24 Familien mit insgesamt 104 Personen untergebracht. 2. Wie viele Nostels/Unterkünfte gab es 2017? Wer waren die Vermieter*innen? Welche Mittel wurden für Miete aufgewendet? Zu 2.: Im Jahr 2017 stehen 6 Unterkünfte zur Unterbringung für Familien zur Verfügung. Vermieterin ist die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH, die auch Initiatorin des international bekannten Arnold Fortuin Hauses in Berlin-Neukölln ist, das sich auch an Roma -Familien wendet. Im Rahmen einer Zuwendung werden 2017 Mittel in Höhe von 53.460 € für die Miete (einschließlich der Betriebskosten) aufgewendet. 3. Woher kamen die Familien und Einzelpersonen zu Phinove e.V.? Wurden sie – wie in der Ausschuss-Sitzung vom 11.2.2016 berichtet – von der Senatsverwaltung ausgewählt? Wenn nicht, von wem dann? Nach welchen Kriterien wählt die Senatsverwaltung aus? Zu 3.: Die Familien sind über die mobilen Anlaufstellen und Projekte des bezirksorientierte Programms aus dem Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma (Aktionsplan Roma), aus dem durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)-kofinanzierten Projekten sowie über weitere Beratungsstellen und Regeldienste wie z. B. die Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, die Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände sowie durch Selbstvermittlung an den Verein weitervermittelt worden. Bei den untergebrachten Familien handelt es sich bislang um bulgarische und rumänische Staatsangehörige , teilweise mit drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern . Das Projekt richtet sich grundsätzlich an Familien aus der EU. Die Entscheidung, welche Familien in einem Nostel untergebracht werden, trifft die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung Integration – anhand von zuvor anonymisierten Daten, wie in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen am 16. Februar 2016 berichtet. Die Kriterien für die Unterbringung im Projekt Nostel sind: • Familien mit minderjährigen Kindern, • aus EU-Staaten, • außerhalb des Leistungsbezuges nach SGB II/ SGB XII, • akut obdachlos bzw. von akuter Obdachlosigkeit bedroht. 4. Wie lange haben sich die Familien und Einzelpersonen in den Nostels aufgehalten und wo in welcher Situation sind sie jetzt (Eigene Wohnung? Auf der Straße? In Arbeit, Ausbildung, Schule? etc.) Wer hat nach dem Verlassen der Nostels die Betreuung übernommen? Zu 4.: Einzelpersonen werden im Projekt Nostel nicht untergebracht, da sich das Projekt an Familien mit minderjährigen Kindern richtet. Die durchschnittliche Verweildauer im Projekt beträgt 4,9 Monate. Im Projektjahr 2016 konnten 18 Familien die Unterbringung und Betreuung durch das Projekt Nostel erfolgreich abschließen. Weitere 6 Familien wurden in das Projektjahr 2017 übernommen . Nach Projektabschluss konnte für diese 18 Familien ein ordentliches Mietverhältnis erzielt bzw. die Unterbringung über die sozialen Wohnhilfen sicherge- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 749 2 stellt werden. Keine Familie wurde aus dem Projekt in die Obdachlosigkeit entlassen. Bei Projektabschluss besuchten alle minderjährigen schulpflichtigen Kinder regelmäßig die Schule und mindestens ein Elternteil ging einer ordentlichen Erwerbstätigkeit nach. Die Familien werden über die Beratungsangebote informiert , insbesondere wird dabei auf die mobilen Anlaufstellen und die Projekte des bezirksorientierten Programms aus dem Aktionsplan Roma sowie auf die EHAPfinanzierten Projekte verwiesen, die eine muttersprachliche Betreuung und Beratung sicherstellen. Die Familien entscheiden dabei selbständig, welche Beratungsstelle sie in Anspruch nehmen möchten. Regelmäßig erfolgt hiernach eine detaillierte Fallübergabe an die ausgewählte Beratungsstelle. 5. Wie hoch war 2016 die Förderung für die Nostels insgesamt? Zu 5.: Im Jahr 2016 wurde für das Nostel insgesamt eine Förderung in Höhe von 150.000 € aufgewendet. 6. Von März 2015 bis Dezember 2016 hatte Phinove e.V. die Aufgabe Bildungsgutscheine zu vergeben. Wie viele Anfragen gab es, wie viele Bildungsgutscheine wurden gewährt und nach welchen Kriterien geschah das? Zu 6.: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ein Modellprojekt über "Sozialpädagogische Begleitung der Integrationskursteilnahme bildungsferner EU-Zuwandererinnen und EU-Zuwanderer in prekären Lebenslagen" in ausgewählten Städten durchgeführt, welches inzwischen abgeschlossen wurde. In Berlin hat Phinove e. V. die Prüfung und Vergabe der vom BAMF bereitgestellten Bildungsgutscheine koordiniert. Im Zeitraum von März 2015 bis Dezember 2016 gab es 693 Anfragen zur Vergabe von Bildungsgutscheinen; 592 Bildungsgutscheine gewährt. Die Kriterien für den Erhalt der Bildungsgutscheine waren vorab durch das BAMF vorgegeben worden: • Personen aus den 8 EU-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) und 2 EU-Staaten (Bulgarien und Rumänien), sowie aus den von der Wirtschafts - und Finanzkrise besonders betroffenen südeuropäischen EU-Ländern • Personen mit Lerndefiziten und bildungsfernen Biographien, die sich aus diesem Grund in prekären Lebenslagen befinden, • kein SGB II / SGB XII–Bezug beziehen, da in diesen Fällen ein kostenloser Integrationskurs über das Jobcenter erreicht werden kann (Ausnahme: Vorliegen und Nachweis hoher Schulden), • keine Deutschkenntnisse bzw. vorhandene Deutschkenntnisse bis A2-Niveau. 7. Wie hoch war die Förderung für die Vergabe der Bildungsgutscheine? Zu 7.: Die Förderung Koordinierung, Prüfung und Vergabe von Bildungsgutscheinen wurde aus Bundesmittel (Kosten der Unterkunft) in Höhe von 80.000 € 2015 finanziert. 2016 wurde das Projekt vom BAMF finanziert. 8. Wie ist das Projekt „Einführung von Familien in die deutsche Kultur und Gesellschaftsverhältnisse“ aufgebaut ? Was heißt in diesem Kontext „deutsche Kultur“? Zu 8.: Das Projekt von Phinove e. V. kennzeichnet sich durch eine enge und bedarfsorientierte Zusammenarbeit mit dem Schulamt Tempelhof-Schöneberg aus, um eine Vielzahl an Eltern, Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu erreichen. Das Schulamt im Bezirk fungiert dabei als Koordinierungsstelle, welche den individuellen Sprachmittlungs - und Beratungsbedarf dem Träger gegenüber anzeigt. Hiernach erfolgt eine unmittelbare und persönliche Kontaktaufnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers zu den Eltern, Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie dem Lehrkörper. Das Projekt richtet sich insbesondere an Roma- Familien aus Rumänien und Bulgarien und an ihre Kinder sowie an Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27 Jahren aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Durch eine schriftliche Kontaktaufnahme und persönliche Vorsprache in den Schulen wird zunächst eine Bedarfsanalyse durchgeführt. In einem weiteren Schritt wird der Kontakt mit den Familien hergestellt und die Bedarfe im Hinblick auf die Schulbildung erfragt. In regelmäßigen Abständen werden durch die Fachkräfte des Trägers Elterngespräche begleitet. Die Eltern sollen bestärkt werden, den direkten Kontakt mit den Lehrkräften selbstständig zu suchen. Ferner werden Themenabende mit den Eltern durchgeführt, bei denen die Kultur- und Gesellschaftsverhältnisse in Berlin erläutert und dargestellt werden. Methodisch wird hierbei muttersprachliche und kultursensible Gesprächsführung zwischen Eltern, Lehrern und Schülern angewendet. Deutsche Kulturverhältnisse und Gesellschaftsverhältnisse heißt in diesem Kontext den Familien Integrationsangebote zu machen, um ihnen eine bessere Orientierung und Teilhabe in Berlin zu ermöglichen. 9. Wie hoch ist die Förderung für dieses Projekt? Zu 9.: Für die Förderung dieses Projekts werden Mittel in Höhe von 25.000 € aufgewendet. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 749 3 10. „Zukunftsinitiative Wedding bzw. Neukölln“: Wie viele Frauen bzw. Jugendlichen werden in den Gruppen erreicht? Wie viele Gruppen existieren? Wo und wann treffen sie sich? Was unternehmen die Gruppen? Gibt es eine sozialräumliche Anbindung ihrer Aktivitäten? Welches Ziel haben diese Gruppen? Zu 10.: Pro Veranstaltung, (Workshop, Informationsabende und Thementage) werden bis zu 15 Frauen bzw. Jugendliche erreicht. Es gibt keine festen Gruppen, sondern es finden Veranstaltungen statt, die Eltern-, Frauenund jugendspezifische Thematiken behandeln. Die Treffen finden in der Harzer Str. 65 in 12059 Berlin-Neukölln und in der Gerichtsstr. 63 in 13347 Berlin-Mitte in den Räumen des Trägers Phinove e. V. statt; die Thementage und Themenabende finden zu unterschiedlichen Zeiten statt. Die Interessentinnen und Interessenten werden vorab hierzu eingeladen. Die Workshops, Vorträge, Diskussionsrunden und Informationsabende dienen u. a. auch als Austausch zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und der sozialräumlichen Nachbarschaft. Die sozialräumliche Anbindung der Aktivitäten ist ein Bestandteil des Projekts. Durch diese Veranstaltungen soll die Selbsthilfe der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt und zum Aufbau von eigenen Selbsthilfestrukturen und –gruppen angeregt werden, um in Problemsituationen selbständig auf das vorhandene bezirkliche Unterstützungssystem zurückgreifen zu können. 11. Wie hoch ist die Förderung für diese Projekte? Zu 11.: Die Projekte werden über Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) /Soziale Stadt-Mittel (im Rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II) / Programm Soziale Stadt über den Netzwerkfonds) finanziert . Für die Förderperiode von 2015 bis 2017 werden pro Projektjahr und Projekt je 50.000 € aufgewendet. 12. Warum betraut der Senat mit Aufgaben zur Kulturmittlung (siehe 8. bis 11.) nicht Roma- Selbstorganisationen, die die geeigneten Brückenbauer *innen zwischen den Kulturen darstellen und mit ihrer Arbeit die vielfältige Gesellschaft in Berlin gestalten? Zu 12.: Der Senat ist bestrebt Roma-Organisationen in die Projekte des Aktionsplans Roma einzubeziehen - gerade in Projekte die Sprach- und Kulturkompetenzen benötigen. Hier sind insbesondere die Träger Amaro Foro e. V., Mingru Jipen e. V., Roma Kultur Rad e. V. und das Rroma Informationcentrum zu nennen. Die Umsetzung des Aktionsplans Roma wird durch die regelmäßig tagende bezirksoffene Lenkungsgruppe unter der Leitung des Staatssekretärs in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gesteuert, die Koordination liegt bei der Abteilung Integration. Diese bereitet in enger Abstimmung mit den Bezirken die Auswahl der Träger und die Planung der Förderungssummen vor. Im Rahmen des bezirksorientierten Programms haben die Bezirke ein Vorschlagsrecht. Roma-Organisationen werden bereits gemäß ihren Kompetenzen und Kapazitäten als geeignete Brückenbauerinnen einbezogen werden. Obwohl der Senat Vorteile sieht, wenn Roma- Organisationen insbesondere im Bereich Kulturmittlung eingesetzt werden, steht der Senat auch in der Pflicht die entsprechenden Kompetenzen und Kapazitäten jeweils konkret zu prüfen. Insgesamt sollen alle Träger, die über den Aktionsplan Roma gefördert werden, muttersprachliche Betreuung, primär bulgarisch und rumänisch und romanes, anbieten. Dies baut zum einen Vertrauen zu der Zielgruppe auf und zum anderen wird eine praxisnahe und effektive Unterstützung gewährleistet. Daher beschäftigen mehr und mehr Träger Roma-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . Vertrauen in der Zusammenarbeit mit der Zielgruppe spielt eine entscheidende Rolle. Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)