Drucksache 18 / 10 751 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 17. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2017) und Antwort Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten 2016 die Berliner Autobahntunnel gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem Verkehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten. Frage 1.1: Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr? Antwort zu 1 und 1.1: Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Anzahl Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrsauf - kommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuflusssteuerung ) 2016 11 Nord, 7 Süd 13 Nord, 1 Süd 12 Nord, 17 Süd, 2 Voll 185 Nord, 195 Süd 559 Nord, 11 Süd z. Vgl. 2015 8 Nord, 5 Süd 18 Nord, 8 Süd 13 Nord, 15 Süd, 1 Voll 280 Nord, 176 Süd 464 Nord, 18 Süd Veränderung von 2015 nach 2016 + 3 + 2 - 5 - 7 - 1 + 2 + 1 - 95 + 19 + 95 - 7 (Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen) Anzahl Sperrungen der (technisch miteinander gekoppelten) Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrsauf -kommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen 2016 5 Nord, 2 Süd 0 Nord, 0 Süd 85 Nord, 53 Süd, 0 Voll 262 Nord, 236 Süd z. Vgl. 2015 5 Nord, 1 Süd 0 Nord, 0 Süd 83 Nord, 16 Süd, 0 Voll 212 Nord, 198 Süd Veränderung von 2015 nach 2016 +- 0 + 1 +- 0 +- 0 + 2 + 37 +- 0 + 50 + 38 (Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen) Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 751 2 Anzahl Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrsauf -kommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen 2016 6 Nord, 8 Süd 13 Nord, 47 Süd 52 Nord, 31 Süd 157 Nord, 154 Süd z. Vgl. 2015 15 Nord, 8 Süd 17 Nord, 105 Süd 46 Nord, 24 Süd 100 Nord, 123 Süd Veränderung von 2015 nach 2016 - 9 +- 0 - 4 - 58 + 6 + 7 + 57 + 29 (Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg) Anzahl Sperrungen des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrsauf -kommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen 2016 0 Nord, 2 Süd 0 Nord, 0 Süd 4 Nord, 13 Süd 98 Nord, 95 Süd z. Vgl. 2015 1 Nord, 1 Süd 0 Nord, 1 Süd 15 Nord, 21 Süd 108 Nord, 117 Süd Veränderung von 2015 nach 2016 - 1 + 1 +- 0 - 1 - 11 - 8 - 10 - 22 (Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg) Anzahl Sperrungen der Zufahrten Siemensdamm und Antonienstraße wegen hohen Verkehrsaufkommens Jahr Siemensdamm Antonienstraße 2015 554 452 z. Vgl. 2015 468 403 Veränderung von 2015 nach 2016 + 86 + 49 Frage 2: Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten , in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen? Antwort zu 2: Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich. der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar. Frage 3: Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus? Antwort zu 3: Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind: Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. - Holzhauser Str. - Berliner Str. - Waidmannsluster Damm – Autobahnschnittstelle (AS) Waidmannsluster Damm Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm - ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105 Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. - Gradestr. - Blaschkowallee - Späthstr. - AS Späthstr. Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH): Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof - Ernst-Ruska-Ufer - Köpenicker Str. - Adlergestell - Am Seegraben - BAB A117 In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken , sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmer und Staus können nicht vermieden werden . In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 751 3 Frage 4: Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu? Antwort zu 4: Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern? Antwort zu 5: Die zuständige Verkehrslenkung Berlin als nachgeordnete Senatsbehörde hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu. Berlin, den 31. März 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)