Drucksache 18 / 10 752 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 17. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2017) und Antwort EASA-Zertifzierung für den Flughafen Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Flughafengesellschaft FBB einen Antrag zur notwendigen EASA-Zertifizierung für den Flughafen TXL gestellt? Wenn ja, wann und mit welchem aktuellen Stand? 1.1. Welche Kosten und Maßnahmen sind mit der Antragstellung verbunden gewesen? Wer trug diese Kosten? 1.2. Sind durch die EASA-Zertifizierung Umbaumaßnahmen oder Anlagenanpassungen notwendig? Wenn ja, welche und mit welchen Kosten?(bitte detailliert aufschlüsseln ) 1.3. Wenn nein, steht ein solches Zertifizierungsverfahren für den TXL in Planung? Welchen aktuellen Stand hat die Antragsvorbereitung und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Antwort zu 1.: Die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat am 31.08.2016 einen entsprechenden Antrag gestellt. Antwort zu 1.1.: Mit der Antragstellung waren keine Kosten verbunden. Im Rahmen der Antragstellung mussten der zuständigen Behörde vom Flughafenbetreiber die gemäß Verordnung (EU) Nr. 139/2014, Anhang III, ADR.OR.B.015 erforderlichen Informationen und Nachweise vorgelegt werden. Für die Erteilung eines Zeugnisse nach Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Verbindung mit § 10a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) einschließlich der Genehmigung des Flugplatzhandbuches ist vom Antragsteller eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe gemäß Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), Abschnitt V des Gebührenverzeichnisses, Nr. 4a, Buchstabe a) zwischen 2.500 bis zu 300.000 Euro bemessen werden kann. Antwort zu 1.2.: Folgende Maßnahmen waren/ sind notwendig: - Anpassung der Markierung der nördlichen Startund Landebahn, - Anpassung der Randbefeuerung der Start- und Landebahn (Austausch Streuscheiben) jeweils auf einer Länge von 600m an beiden Enden der nördlichen sowie südlichen Start- und Landebahn, - Deinstallation des Landerichtungsanzeigers (gemäß EASA 1 -Zulassungsspezifikationen nicht erforderlich ), - Markierung sog. „Enhanced Taxiway Centre Line Marking“, - partielle Anpassung der Markierung, Befeuerung und Beschilderung im Roll- und Vorfeldbereich. Geplante Maßnahmen: - Errichtung sog. „Road Holding Position“, - Erstellung von diversen Nachweisen (Tragfähigkeitsnachweise , Sicherheitsbewertungen / -untersuchungen , Hindernisuntersuchungen, etc.), - Anpassung von diversen betrieblichen und organisatorischen Verfahren. Im laufenden Zertifizierungsprozess kann sich die Notwendigkeit weitergehender Umbaumaßnahmen und Anlageanpassungen ergeben. Über die Kosten liegen keine Informationen vor. Antwort zu 1.3.: Entfällt. 1 Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 752 2 Frage 2: Wie realistisch ist es, eine Zertifizierung des TXL nach den einschlägigen EU-Verordnungen bis zum 31.12.2017 zu erreichen, wenn bisher keine Maßnahmen zum Antragsverfahren ergriffen wurden? Antwort zu 2.: Entfällt. Frage 3: Welche Pläne verfolgt die Flughafengesellschaft für den Fall, dass trotz Antragsstellung für die TXL EASA- Zertifizierung, keine rechtzeitige Genehmigung erfolgt? Antwort zu 3.: Der Senat geht davon aus, dass die Genehmigung rechtzeitig erfolgt. Berlin, den 29. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2017)