Drucksache 18 / 10 754 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) vom 20. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2017) und Antwort Wie kann der illegale Internethandel von Tieren gestoppt werden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer überprüft in Berlin den Internet-Handel mit Tieren? Zu 1.: Die Überwachung des Internethandels in Berlin obliegt, soweit es sich um gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren i. S. d. § 11 Absatz 1 Nr. 8 b) Tierschutzgesetz handelt, den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern . 2. Welche tierschutzrechtlichen Verstöße wurden 2016 in Berlin bezüglich des Internethandels mit Tieren registriert und wie wurden diese geahndet? Bitte detailliert auflisten. Zu 2.: Die im Jahr 2016 von den Bezirken registrierten tierschutzrechtlichen Verstöße und die Art ihrer Ahndung sind folgender Tabelle zu entnehmen: Art des Verstoßes Ahndung Nachgewiesener gewerbsmäßiger Handel mit Hunden ohne tierschutzrechtliche Erlaubnis Sicherstellung der Tiere, Untersagung des gewerbsmäßigen Handels mit Wirbeltieren Angebotene Welpen zu jung vom Muttertier getrennt (jünger als acht Wochen) Mündliche Auflage: Abgabe der Tiere frühestens mit acht Wochen Abgabe von Welpen, die jünger als acht Wochen waren Ordnungswidrigkeitenverfahren Verdacht auf gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren ohne tierschutzrechtliche Erlaubnis, Hunde in schlechtem Allgemein-, Pflege- und Ernährungszustand , Hunde mit Infektionskrankheiten Sicherstellung der Tiere, Anordnung von Haltungsverboten , Ordnungswidrigkeitenverfahren Nicht art- und verhaltensgerechte Tierhaltung beim Handel mit Hunden Haltungsuntersagung nach § 16 a Tierschutzgesetz Verstoß gegen die Erlaubnispflicht für das gewerbsmäßige Halten, Züchten und Handeln mit Hunden Ordnungswidrigkeitenverfahren Illegaler Handel und Verbringen von Hundewelpen aus dem EU-Ausland, dabei auch Verstöße gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften (fehlende Tollwutimpfung, fehlende Heimtierpässe) Verfahren noch nicht abgeschlossen 3. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat einleiten , um Tiere besser vor einem Verkauf im Internet zu schützen? Zu 3.: Mit dem in der letzten Legislaturperiode vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedeten Berliner Hundegesetz wurde der Erwerb von Hundewelpen, der insbesondere über das Internet von erheblicher Tierschutzrelevanz ist, an Voraussetzungen geknüpft, die zu einem besseren Tierschutz beitragen sollen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 754 2 Weiterhin wird sich der Senat, wie bereits in der Vergangenheit , gegenüber dem Bund für eine Verbesserung der Überwachung des Internethandels mit Tieren einsetzen . So unterstützt der Senat u. a. Anstrengungen zur Durchsetzung der Anbieterkennzeichnung beim gewerbsmäßigen Onlinehandel mit Hunden und der Auskunftspflicht der Internetplattformen gegenüber den zuständigen Veterinärbehörden der Länder. Berlin, den 7. April 2017 In Vertretung M. Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)