Drucksache 18 / 10 755 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 17. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2017) und Antwort Wohnberechtigungsscheine für Asylberwerber ohne elektronische Aufenthaltserlaubnis Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, das der Senat auch Asylbewerbern ohne elektronische Aufenthaltserlaubnis, Wohnberechtigungsscheine ausstellen lassen will bzw. ausstellen lässt? Frage 2: Ist es richtig, das der Senat auch Asylbewerbern mit subsidiären Schutzstatus Wohnberechtigungsscheine ausstellen lassen will bzw. lässt? Frage 3: Ist es richtig, das der Senat plant bzw. schon eine Anweisung an die Bezirke erstellt hat, wonach WBS auch ohne elektronische Aufenthaltserlaubnis bzw. an Asylbewerber mit subsidiären Status ausgegeben werden sollen? Wie ist der genaue Wortlaut? Falls ja, ist dies gesetzeskonform? Frage 4: Wie ist die mit dem geltenden Recht vereinbar ? Frage 5: Um wieviel Personen aus dem Kreis der Asylbewerber handelt es sich? Antworten zu 1 bis 5: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet derzeit eine Vorlage zur Beschlussfassung durch den Senat über den Erlass von Ausführungsvorschriften zur Festlegung einer Antragsberechtigung nach § 27 Abs. 2 WoFG (Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins - WBS). Zielsetzung ist im Wesentlichen, das in Berlin praktizierte Verwaltungsverfahren bei der Ausführung dieser Rechtsvorschrift an die entsprechenden Regelungen in den Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 sowie die aus der bisherigen Verwaltungspraxis gewonnenen Erkenntnisse anzupassen. Die Vorlage befindet sich zurzeit noch in der Ressortabstimmung. Es ist anschließend vorgesehen, die Vorlage zunächst dem Rat der Bürgermeister zu unterbreiten und die Beschlussfassung des Senats über die Vorlage bis zum Vorliegen der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister zurückzustellen. Bei diesem Sachstand und auf Grund des noch anhängigen Abstimmungsprozesses innerhalb des Senats kann zu Einzelheiten der inhaltlichen Ausgestaltung derzeit keine Stellungnahme erfolgen. Frage 6: Wieviel zusätzliche Wohnungen für Menschen mit WBS hat der Senat in 2016 und in 2017 bereitgestellt und in welchen Bezirken? Frage 7: Wieviel Wohnungen plant der Senat in 2017 und in 2018 für Menschen mit WBS bereitzustellen, und in welchen Bezirken? Antworten zu 6 und 7: Im Jahr 2016 wurden insgesamt 2.729 Wohnungen im Rahmen des geförderten Wohnungsneubauprogramms und dem Programm „Experimenteller Geschosswohnungsbau“ bewilligt. Diese Wohnungen können nur mit Vorlage eines WBS bezogen werden. Die Aufteilung auf die Bezirke stellt sich folgendermaßen dar: Bezirk geförderte Wohnungen 2016 Mitte 306 Friedrichshain-Kreuzberg 152 Pankow 190 Spandau 281 Neukölln 93 Treptow-Köpenick 442 Marzahn-Hellersdorf 617 Lichtenberg 537 Reinickendorf 38 Tempelhof-Schöneberg 73 Summe 2.729 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 755 2 Mit der Fertigstellung der Wohnungen kann frühestens zwei Jahre nach Bewilligung gerechnet werden. Für das Jahr 2017 sind Haushaltsmittel für die Bewilligung von insgesamt 3.000 geförderten Neubauwohnungen bereitgestellt worden. Für das Jahr 2018 ist die Errichtung von insgesamt 3.500 geförderten Wohnungen beabsichtigt. Die Verteilung der geförderten Wohnungen auf die Bezirke ergibt sich aus der Bewilligung der gestellten Anträge. Im Jahr 2016 wurden bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften von 19.179 aller zur Neuvermietung gekommenen bündnisrelevanten Wohnungen 11.025 Wohnungen an WBS-Berechtigte vergeben, das entspricht 57,5 %. Somit liegt die WBS-Quote über dem Plan. Die Sollvorgabe aus dem Wohnraumversorgungsgesetzes Berlin (WoVG Bln) beträgt 55 %. Die Quote der Neuvermietungen an besondere Bedarfsgruppen betrug im Jahr 2016 14,8 % (2.836 Wohnungen von allen zur Neuvermietung gekommenen bündnisrelevanten Wohnungen) und liegt somit über der Sollvorgabe nach dem WoVG Bln von 11 %. Frage 8: Wieviel Menschen besitzen in 2016 einen WBS und haben keine Wohnung mit WBS gefunden? Antwort zu 8: Mit Stand vom 31.12.2016 waren 34.374 Haushalte im Besitz eines gültigen WBS. Wie viele Menschen im Jahr 2016 keine Wohnung mit WBS gefunden haben, kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht beantwortet werden, da die Vermietungen mit WBS nicht lückenlos und nicht immer zeitnah durch die Bezirksämter von Berlin erfasst werden. Frage 9: Wieviel gültige WBS sind derzeit ausgegeben in Berlin? Antwort zu 9: Mit Stand zum 28.02.2017 beträgt die Anzahl gültiger Wohnberechtigungsscheine 36.393. Frage 10: Wie viele Wohnungen gibt es derzeit in Berlin für Inhaber von WBS? Antwort zu 10: Die Anzahl der Wohnungen, die es derzeit für Haushalte mit einem WBS gibt, kann nicht stichtagsgenau ermittelt werden, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum bestimmt oder prognostiziert werden . Um als Inhaber eines gültigen WBS eine Sozialmietwohnung beziehen zu können, muss diese auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden, weil sie z. B. nach Leerzug , abgeschlossener Sanierung oder erfolgtem Neubau für den berechtigten Personenkreis mietbereit ist. Aufgrund des belegungsgebundenen Wohnungsbestandes in Höhe von gegenwärtig ca. 110.000 Wohnungen (ohne den Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften) und einer prognostizierten Fluktuation von rund 4 Prozent im gebundenen Bestand, stünden im laufenden Jahr rd. 4.300 Wohnungen für Haushalte mit einem WBS zur Verfügung. Weil darüber hinaus die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften durch die neu abgeschlossene Kooperationsvereinbarung verpflichtet sind, 60 Prozent der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen ihres gesamten Bestandes an wohnberechtigte Haushalte zu vergeben, kann angenommen werden, dass diese im Jahr 2017 weitere rund 10.000 Wohnungen an Wohnungssuchende , die grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzungen für einen WBS erfüllen, überlassen. Zusätzlich werden sich Haushalte mit WBS auch im freifinanzierten sonstigen Wohnungsbestand der Stadt mit rund 1,3 Mio. Mietwohnungen mit Wohnraum mindestens teilweise versorgen können. Berlin, den 07. April 2017 In Vertretung S e b a s t i a n S c h e e l ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)