Drucksache 18 / 10 761 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Ausbau der Sonnen-Grundschule: Was lange währt, wird endlich gut #fürNeukölln? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass der einzügige Ausbau der Neuköllner Sonnen-Schule (08G20) in der Köllnischen Heide wie geplant zum Schuljahr 2018/2019 realisiert wird? 2. Wie stellt der Senat die hierfür veranschlagte Finanzierung i.H.v. 3,5 Millionen Euro sicher? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass die schulischen Rahmenbedingungen und Angebote wie z.B. VHG, Lehrkräfteanzahl , Erzieherinnenanzahl, Schulsozialarbeit etc. entsprechend dem Ausbau der Schülerzahlkapazität an diesem Standort angepasst werden? Zu 1. bis 3.: Der Bezirk Neukölln hat im Oktober 2016 die Errichtung eines modularen Ergänzungsgebäudes am Standort der Sonnen-Schule für 2018/2019 beantragt . Vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2018/2019 wurde dem Antrag entsprochen. Der Bezirk wurde gebeten, die vorbereitenden Maßnahmen in die Wege zu leiten (Lageplan, stadtplanerische Bewertung etc.). Darüber hinaus ist seitens des Bezirks gemeinsam mit der Schule eine Raumbestandsanalyse zu erarbeiten und darauf aufbauend ein Funktionsprogramm sowie eine Einpassungsplanung für das Bestandsgebäude und die Freiflächenplanung in Abstimmung mit dem Projekt „Grün macht Schule“ zu initiieren. Gem. § 109 Schulgesetz obliegen Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulstandorte dem Bezirk. In Ausnahmefällen unterstützt die Hauptverwaltung durch die Schaffung von Unterrichtsräumen. Die grundsätzliche Zuständigkeit wird dadurch nicht tangiert. Auf Basis der Einpassungsplanung wird eine abschließende Entscheidung über den Umfang der Erweiterungsmaßnahme getroffen werden (12 oder 16 große allgemeine Unterrichtsräume ). Ebenso sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Raum- und Flächenanalyse des Bestandsgebäudes alle darüber hinaus ggf. erforderlichen Baumaßnahmen durch den Bezirk in die Wege zu leiten. Seitens des Senats wird sichergestellt, dass das pädagogische Personal entsprechend der Zahl der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung steht. Berlin, den 31. März 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2017)