Drucksache 18 / 10 764 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Doppelstreifen bei BVG und S-Bahn für mehr Sicherheit für Fahrgäste Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass die sehr unterstützenswerte Wiedereinführung von Doppelstreifen zwischen Polizei und BVG-Sicherheitspersonal dazu beitragen, die Sicherheit im Bereich der BVG zu erhöhen ? Zu 1.: Die Sicherheit im Berliner ÖPNV ist dem Senat ein wichtiges Anliegen. Vorkommnisse, die Auswirkungen auf das persönliche Sicherheitsempfinden der Menschen haben, werden deshalb sehr ernst genommen. Deshalb haben die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Polizei Berlin eine Kooperationsvereinbarung für die Sicherheit im ÖPNV mit der BVG geschlossen. Der Senat erkennt in den gemeinsamen Streifen einen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV. Er sieht in den gemeinsamen Streifen, neben den bereits bestehenden vielfältigen und intensiven Bemühungen der Polizei Berlin, ein weiteres bürgerorientiertes und sicherheitspolitisches Engagement. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitspersonals der BVG und wie viele Polizistinnen und Polizisten sind im Bereich der BVG insgesamt als Doppelstreifen im Einsatz und wie teilen sich diese auf die Schichten auf? Zu 2.: Eine gemeinsame Streife setzt sich aus zwei Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sowie zwei Mitarbeitenden des BVG-eigenen Sicherheitsdienstes zusammen. Folglich werden tagsüber durchschnittlich zehn Mitarbeitende der Polizeiabschnitte für fünf gemeinsame Streifen eingesetzt. Die gemeinsamen Streifen werden in enger Absprache zwischen der Koordinierungsstelle ÖPNV (Direktion Einsatz) und der Leitstelle Sicherheit der BVG koordiniert . Bei der Planung wird nach Möglichkeit auf die unterschiedlichen Schichtrhythmen der Polizei Berlin und der BVG Rücksicht genommen. Ein eigenständiger Schichtrhythmus für gemeinsame Streifen ist nicht vorgesehen . Die BVG teilt dazu mit, dass grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVG-eigenen Sicherheitsdienstes für gemeinsame Einsätze zur Verfügung stehen. Derzeit werden über die gesamte Tageszeit und über alle Schichten verteilt durchschnittlich 5 gemeinsame Streifen durchgeführt. 3. Sind die Doppelstreifen im Bereich der BVG nur in U-Bahnhöfen und U-Bahnen im Einsatz oder auch in Bussen und Trams? Zu 3.: Die gemeinsamen Streifen konzentrieren sich auf U-Bahnlinien und Bahnhöfe, die durch viel Kriminalität gekennzeichnet sind. Dennoch können sie flexibel und lageangepasst im gesamten U-Bahnnetz zum Einsatz kommen. Der Einsatz von Polizeidienstkräften auch in den anderen Betriebsbereichen der BVG ist über die ohnehin stattfindenden Präsenzdienste über die gemeinsamen Streifen hinaus gewährleistet. 4. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass Doppelstreifen auch im Bereich der Berliner S-Bahn die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen würde? 5. Was unternimmt der Senat, um die S-Bahn Berlin GmbH und die Bundespolizei davon zu überzeugen, ebenfalls Doppelstreifen einzuführen und ist dem Senat ggf. bekannt, ob das bereits geplant ist und wenn ja, zu wann? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 764 2 Zu 4. und 5.: Für die Angelegenheiten der Bundespolizei ist das Bundesministerium des Innern zuständig. Der Senat nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Sachverhalten , die in die Zuständigkeit einer Bundesbehörde fallen. Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2017)