Drucksache 18 / 10 771 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 20. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Situation der Lehrbeauftragen an den Berliner Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Hochschulen um Zuarbeiten gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. 1. Wie viele Lehrbeauftragte sind aktuell an den Berliner Hochschulen tätig und wie hat sich ihre Anzahl seit 2014 entwickelt (bitte getrennt nach Hochschule und Jahren sowie getrennt nach Geschlecht)? Zu 1.: Die gewünschten Angaben sind der Tabelle 1 im Tabellenanhang zu entnehmen. Da die Lehraufträge an den Hochschulen zum Teil dezentral erfasst werden, kann es zu Mehrfachzählungen kommen, wenn Lehrbeauftragte mehrere Lehraufträge an verschiedenen Struktureinheiten einer Hochschule wahrnehmen. 2. Wie viele der aktuell an den Berliner Hochschulen als Lehrbeauftragte Beschäftigte stehen in keinem weiteren haupt- oder nebenberuflichen Arbeitsverhältnis innerhalb oder außerhalb der Hochschule? Zu 2.: Daten über sonstige haupt- oder nebenberufliche Arbeitsverhältnisse werden von den Hochschulen nicht systematisch erhoben. Dem stehen auch datenschutzrechtliche Regelungen entgegen. In Einzelfällen sind bestehende Arbeitsverhältnisse bekannt, ein Rückschluss auf nicht bestehende Arbeitsverhältnisse ist jedoch nicht möglich. 3. Wie viel Prozent der Lehraufträge ergänzen nicht wissenschaftliche oder künstlerische Lehrtätigkeit durch eine praktische Ausbildung, dienen also nicht dem Wissenstransfer aus der Praxis, sondern erfüllen dieselben Aufgaben wie HochschullehrerInnen (bitte getrennt nach Hochschule)? Zu 3.: Grundsätzlich werden Lehraufträge gemäß den Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes vergeben. Dort heißt es in § 120, Abs. 1: „Den Lehrbeauftragten obliegt es, selbständig 1. Lehraufgaben wahrzunehmen, die nicht von den Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen wahrgenommen werden können, oder 2. die wissenschaftliche und künstlerische Lehrtätigkeit durch eine praktische Ausbildung zu ergänzen.“ Bei der Vergabe von Lehraufträgen folgen die Hochschulen diesem Grundsatz. Es wird jedoch meist nicht systematisch erfasst, welchem Zweck im genannten Sinne die einzelnen Lehraufträge dienen, zumal im Einzelfall die definitorische Abgrenzung problematisch sein kann. Die Technische Universität gibt an, dass 40,7 % der Lehraufträge für Lehre dienen, die z. B. im Studienkolleg oder in der wissenschaftlichen Sprachausbildung erbracht wird sowie für Abwesenheitsvertretungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Die Charité - Universitätsmedizin Berlin benennt weniger als 1 % und die Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Berlin 23,5 % der Lehraufträge. An der Hochschule für Wirtschaft und Recht, der „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, der Universität der Künste sowie der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) dienen sämtliche Lehraufträge der praktischen Ausbildung . Die übrigen Hochschulen erfassen das Kriterium nicht. 4. Wie hoch ist der fachbezogene Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse der aus Haushaltsmitteln finanzierten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen an den Berliner Hochschulen jeweils? Zu 4.: Die gewünschten Angaben sind der Tabelle 2 im Tabellenanhang zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 771 2 5. Wie viele der unter 1. genannten Lehrbeauftragten sind aktuell an den einzelnen Hochschulen jeweils - ein Semester - bis zu zwei Semester - bis zu vier Semester - länger als vier Semester tätig? Zu 5.: Die gewünschten Angaben sind der Tabelle 3 im Tabellenanhang zu entnehmen. 6. Welche Stundenvergütung wird an den einzelnen Berliner Hochschulen für die bestehenden Lehraufträge bezahlt (bitte getrennt nach Hochschule, Anzahl der Lehraufträge und dazu gehöriger Vergütungshöhe pro LVS)? Mit welchem Stundensatz wird an den einzelnen Berliner Hochschulen die Mitwirkung von Lehrbeauftragen an Prüfungen vergütet (bitte getrennt nach Hochschulen)? Mit welchem Stundensatz wird an den einzelnen Berliner Hochschulen die Korrektur von Klausuren, Studienarbeiten und Abschlussarbeiten vergütet (bitte getrennt nach Hochschulen)? 7. Wie viele Lehraufträge werden aktuell in den einzelnen Hochschulen unentgeltlich wahrgenommen? Zu 6. und 7.: Die gewünschten Angaben zur Stundenvergütung und die Anzahl der unentgeltlich wahrgenommenen Lehraufträge sind der Tabelle 4 im Tabellenanhang zu entnehmen. Die Vergütung von Prüfungsleistungen ist an den Hochschulen sehr unterschiedlich geregelt. Häufig sind Prüfungsleistungen im Rahmen der Lehraufträge bereits abgegolten. In diesen Fällen beziehen sich Vergütungen von Prüfungsleistungen nur auf solche Prüfungen, die außerhalb eines Lehrauftrages abgenommen werden (etwa die Begutachtung von Abschlussarbeiten). Bei Klausuren, Studienarbeiten und Abschlussarbeiten erfolgt die Vergütung in der Regel nach Stückzahl und nicht nach Stundenaufwand . Die Vergütung regeln die Hochschulen in Richtlinien , die sie auf Basis der „Ausführungsvorschriften über die Höhe der Lehrauftragsvergütung“ erlassen. Die Hochschulen haben folgende Einzelregelungen dargelegt: Freie Universität Berlin Seit dem Wintersemester 2016/2017 wird für die außerhalb von Lehraufträgen erfolgende Mitwirkung an Prüfungen für jede volle Stunde der Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 17,50 € gezahlt. Humboldt-Universität zu Berlin Für die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Moduls ist eine anteilige Mitwirkung an der Modulabschlussprüfung inklusive der notwendigen Korrekturen bereits durch die Lehrauftragsvergütung abgegolten. Nur für Modulabschlussprüfungen und für die Begutachtung von Abschlussarbeiten und nur in Ausnahmefällen kann eine gesonderte Beauftragung und Vergütung dieser Tätigkeit erfolgen. Für die Mitwirkung an Hochschulprüfungen, an Modul-, Zwischen- und Abschlussprüfungen oder Zugangsprüfungen wird hiernach für jede volle Stunde der Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 17,50 € gewährt. Für die Korrektur bzw. Begutachtung von Klausuren, Studienarbeiten und Abschlussarbeiten werden je Arbeit folgende Vergütungssätze gezahlt: 1. für Klausuren bis zu 10,00 €, 2. für Hausarbeiten, Studienarbeiten bis zu 21,00 €, 3. für Bachelorarbeiten bis zu 50,00 €, 4. für Master-, Magister-, Diplomarbeiten bis zu 100,00 €. Technische Universität Berlin In der Regel ist die Mitwirkung an Prüfungen, Klausurenkontrolle etc. im Rahmen der Lehraufträge abgegolten . Wirken Lehrbeauftragte darüber hinaus bei Hochschulprüfungen an Vor-, Zwischen-, Abschluss- und Modulprüfungen mit, erhalten Sie gem. Richtlinien über die Vergütung von Lehraufträgen an der Technischen Universität Berlin vom 4. November 2008 für jede volle Stunde ihrer Tätigkeit einschließlich der Durchsicht von Prüfungsaufgaben eine Vergütung in Höhe von 15,30 €. Charité - Universitätsmedizin Berlin Die Mitwirkung an Prüfungen wird mit 17,50 € je Stunde vergütet; die Kontrolle von Klausuren mit bis zu 8,00 €; Hausarbeiten, Studienarbeiten bis zu 21,00 €; Bachelorarbeiten bis zu 35,00 €; Master-, Magister-, Diplomarbeiten bis zu 70,00 €. Beuth-Hochschule für Technik Berlin Die Mitwirkung an Prüfungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen ist mit der Lehrauftragsvergütung bereits abgegolten. Eine Vergütung erfolgt nur für die Mitwirkung an Studienabschlussprüfungen und zwar in folgender Höhe: - Vorbereitung, Beaufsichtigung und Korrektur von Studienabschlussprüfungen: 19,00 € pro Stunde, - Betreuung von Abschlussarbeiten in Bachelorstudiengängen (Erstgutachten): 190,00 €, - Betreuung von Abschlussarbeiten in Masterstudiengängen (Erstgutachten): 304,00 €, - Betreuung von Abschlussarbeiten in Bachelorstudiengängen (Zweitgutachten): 76,00 €, - Betreuung von Abschlussarbeiten in Masterstudiengängen (Zweitgutachten): 114,00 €. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Es erfolgt eine zusätzliche Vergütung der Mitwirkung an Prüfungen. Die Anwesenheit, die der Prüfer/die Prüferin vor Ort verbringt, wird als eine Lehreinheit (2 Lehrveranstaltungsstunden - LVS) zu dem im Lehrauftrag vereinbarten Stundensatz vergütet. Zusätzlich erhält der Prüfer/die Prüferin nach der Anzahl der an der Prüfung teilnehmenden Studierenden einen Betrag in Höhe von 3 €/Studierenden. Die Erstgutachten und die Erstbetreuung von Studienabschlussarbeiten (bis zu acht Abschlussarbeiten ) werden mit einem Betrag von 157,50 € je Abschlussarbeit vergütet, das heißt insgesamt bis zu 1.260,00 € für acht Abschlussarbeiten. Die Zweitgutachten sowie die Zweitbetreuung von Abschlussarbeiten (bis zu acht Abschlussarbeiten) werden mit einem Betrag von Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 771 3 52,50 € je Abschlussarbeit vergütet, das heißt bis zu 420,00 € für acht Abschlussarbeiten. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Es erfolgen stets zusätzliche Vergütungen für Prüfungen . Ausnahmen gibt es für Prüfungstätigkeiten während der Unterrichtszeit (z.B. Klausuraufsicht). Die Fachbereiche und das Zentralinstitut für die Weiterbildung IWB/BPS (Berlin Professional School) haben unterschiedliche Regelungen. Fachbereich 1: a) Abnahme von mündlichen Prüfungsleistungen: 17,50 € pro Zeitstunde, b) Klausuraufsicht, sofern diese außerhalb der Unterrichtszeit stattfindet: 17,50 €, c) Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten: 17,50 € pro Zeitstunde, d) Erstbetreuung einer Abschlussarbeit: 245,00 € (In der Vergütung sind alle Aufwendungen für die Betreuung , einschl. der Abnahme der mündlichen Abschlussprüfung/Verteidigung enthalten.), e) Zweitgutachten einer Abschlussarbeit: 70,00 € (In der Vergütung sind alle Aufwendungen für die Betreuung , einschl. der Abnahme der mündlichen Abschlussprüfung/Verteidigung enthalten.), f) Abnahme einer mündlichen Abschlussprüfung /Verteidigung: 35,00 €. Fachbereich 2: a) 4,38 € pro Klausur von 120 Minuten, b) 52,50 € pro Studienarbeit, c) 70,00 € im Master-Studiengang, d) 24,80 € pro Projektbericht, e) 175,00 € Erstgutachten Bachelor-Thesis, f) 140,00 € Erstgutachten Master-Thesis, g) 140,00 € Zweitgutachten Bachelor-Thesis, h) 87,50 € Zweitgutachten Master-Thesis, i) 17,50 € für mündliche Prüfungen von 60 Minuten. Fachbereich 3: a) 17,50 € pro voller Zeitstunde, b) Abschlussarbeiten: 35 € je voller Zeitstunde, c) allgemein Abschlussarbeit mit Betreuung und Gutachten 245 €, d) Abschlussarbeit mit Zweitgutachten 70 €, e) mündliche Abschlussprüfungen/Verteidigungen (wenn nicht Erst- oder Zweitgutachter) 35 € pro Zeitstunde. Fachbereich 4: a) 17,50 € pro Zeitstunde, wobei es bei der Klausurenkorrektur typisierte Korrekturzeiten gibt, b) Klausurenkorrekturen 5,83 € bzw. 8,75 € in Abhängigkeit von der Bearbeitungszeit, c) Honorar Erstbegutachtung 245 €, d) Honorar Zweitbegutachtung 70 €. Fachbereich 5: a) Für jede Zeitstunde erhält der oder die Lehrbeauftragte 17,50 €. b) Für die Korrektur von Klausuren werden in Abhängigkeit von der zeitlichen Länge der Klausur 4,38 € (120 Minuten), 5,84 € (180 Minuten), 7,30 € (240 Minuten) und für Hausarbeiten 5,84 € gezahlt . c) Abschlussarbeiten gesonderter Auftrag für Gutachter : externer Studiengang 245 € je Erstgutachten und 70 € je Zweitgutachten; interner Studiengang 175 € je Erstgutachten und 52,50 € je Zweitgutachten . Institut für Weiterbildung Berlin/Berlin Professional School - IWB/BPS: a) Aufgabenstellung, Betreuung und Korrektur von studienbegleitenden Prüfungsleistungen. Bei weniger als 10 Prüfungsteilnehmenden (TN) wird pauschal mit 200,00 € vergütet. Bei mehr als 10 Prüfungsteilnehmenden 20 € je TN. b) Je Betreuung und Erstgutachten der Masterthesis einschließlich mündlicher Prüfung/Verteidigung 210 €, c) je Zweitgutachten der Masterthesis einschließlich mündlicher Prüfung/Verteidigung 60 €, d) Abnahme oder Beisitz in mündlichen Abschlussprüfungen 60 Minuten 17,50 €, e) Aufgabenstellung, Betreuung und Korrektur von studienbegleitenden Prüfungsleistungen: Prüfungskorrektur von 2 Hausarbeiten oder 3 Klausuren oder 6 Leistungstests: 35,00 €, f) je Betreuung und Erstgutachten der Masterthesis einschließlich mündlicher Prüfung/Verteidigung: 35,00 € mündliche Prüfung und 302,00 € schriftliches Gutachten, g) je Zweitgutachten der Masterthesis einschließlich mündlicher Prüfung: 35,00 € mündliche Prüfung und 75,00 € schriftliches Gutachten, h) Abnahme oder Beisitz in mündlichen Abschlussprüfungen 30 - 60 Minuten: 35,00 €. „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Prüfungsleistungen werden zusätzlich vergütet. Der Stundensatz für die Mitwirkung an Prüfungen, Klausuraufsicht etc. beträgt 18,00 €. Die Korrektur schriftlicher Prüfungsleistungen wird in folgender Höhe vergütet: Erstkorrektur Klausuren 36,00 €, Zweitkorrektur Klausuren 18,00 €, Erstgutachten Studienabschlussarbeiten 144,00 €, Zweitgutachten Studienabschlussarbeiten 72,00 €. Universität der Künste Berlin Lehrbeauftragte, die bei Hochschulprüfungen an Vor-, Zwischen-, Abschluss- und Modulprüfungen sowie den Zugangsprüfungen in den künstlerischen Studiengängen mitwirken, erhalten für jede volle Stunde ihrer Tätigkeit einschließlich der Durchsicht von Prüfungsarbeiten eine Vergütung in Höhe von mindestens 17,50 €. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 771 4 Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung Es erfolgt eine zusätzliche Prüfungsvergütung in Höhe von 17,50 € je Stunde. Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Es erfolgt eine zusätzliche Prüfungsvergütung in Höhe von 17,50 € je Stunde. Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Mitwirkungen an Prüfungen, Klausurenkontrolle etc. werden mit einer zusätzlichen Prüfungsvergütung abgegolten . Die Lehrbeauftragten erhalten je Stunde eine Vergütung von 17,50 €. 8. Wie hoch ist der Anteil der durch Lehrbeauftrage erbrachten Unterrichtsstunden im Verhältnis zum Gesamtlehrangebot der einzelnen Hochschulen an den einzelnen Hochschulen aktuell und wie hat sich dieser Anteil von 2014 bis heute entwickelt? Zu 8.: Die gewünschten Angaben sind der Tabelle 5 im Tabellenanhang zu entnehmen. Berlin, den 03. April 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung – (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017) Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 771 5 Anlage: Tabellenanhang Tab. 1: Anzahl der Lehrbeauftragten seit 2014 nach Hochschulen und Geschlecht; Quelle: Angaben der Hochschulen . Hochschule Sommersemester 2014 Wintersemester 2014/2015 Sommersemester 2015 Wintersemester 2015/2016 Sommersemester 2016 Wintersemester 2016/2017 FU gesamt 572 618 580 588 584 560 davon männlich 303 334 296 297 298 269 davon weiblich 269 284 284 291 286 291 HU gesamt 607 687 567 618 492 642 davon männlich 338 367 329 358 264 368 davon weiblich 269 320 238 260 228 274 TU gesamt 453 471 436 447 454 464 davon männlich 291 310 287 303 284 307 davon weiblich 162 161 149 144 170 157 Charité gesamt 32 27 32 29 33 35 davon männlich 19 19 26 20 27 20 davon weiblich 13 8 6 9 6 15 BHT gesamt 516 621 562 591 605 594 davon männlich 377 466 417 437 457 449 davon weiblich 139 158 145 154 148 145 HTW gesamt 786 833 773 830 793 847 davon männlich 526 591 533 597 531 588 davon weiblich 260 242 240 233 262 259 HWR gesamt* 685 723 712 757 747 722 davon männlich 506 513 517 543 550 516 davon weiblich 179 210 195 214 197 206 ASH gesamt 218 191 205 220** davon männlich 84 76 76 98** davon weiblich 134 115 129 122** UdK gesamt 583 614 616 631 612 644 davon männlich 319 333 331 344 334 353 davon weiblich 264 281 285 287 278 291 KHB gesamt 54 58 46 69 63 69 davon männlich 29 28 22 32 29 33 davon weiblich 25 30 24 37 34 36 HfM gesamt 239 216 216 232 218 223 davon männlich 154 139 132 143 130 136 davon weiblich 85 77 84 89 88 87 HfS gesamt 65 60 60 56 70 50 davon männlich 38 34 34 36 37 32 davon weiblich 27 26 26 20 33 18 * Die Angaben der HWR sind wegen der Kürze der zur Beantwortung verfügbaren Zeit unvollständig. ** Die aktuellen Angaben der ASH beziehen sich auf das Sommersemester 2017. Verwendete Abkürzungen der Hochschulnamen: FU – Freie Universität zu Berlin HU – Humboldt-Universität zu Berlin TU – Technische Universität Berlin Charité – Charité - Universitätsmedizin Berlin BHT – Beuth-Hochschule für Technik Berlin HTW – Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin HWR – Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ASH – „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin UdK – Universität der Künste Berlin KHB – Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung HfM – Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ HfS – Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10771 6 Tab. 2: Anzahl der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesamt sowie Anteil der unbefristet Beschäftigten nach Hochschulen und statistischen Fächergruppen zum Statistikstichtag 1.12.2015; Quelle: amtliche Hochschulstatistik. Hinweis: Erfasst ist hierbei die Personenzahl der Personalgruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das heißt keine Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten u. ä. Fächerguppe (organisatorisch) FU HU TU Charité HTW HWR ASH UdK KHB HfM HfS Gesamt Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 127 45 0 0 0 0 0 0 0 0 0 172 darunter Anteil unbefristet 22,0% 62,2% – – – – – – – – – 32,6% Geisteswissenschaften 158 196 35 0 0 0 0 0 0 0 0 389 darunter Anteil unbefristet 7,0% 26,5% 20,0% – – – – – – – – 18,0% Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 0 0 0 2.657 0 0 4 0 0 0 0 2.661 darunter Anteil unbefristet – – – 26,0% – – 0,0% – – – – 26,0% Ingenieurwissenschaften 19 31 684 0 12 0 0 15 0 0 0 761 darunter Anteil unbefristet 21,1% 22,6% 9,9% – 0,0% – – 0,0% – – – 10,4% Kunst, Kunstwissenschaft 28 21 0 0 0 0 0 112 4 0 1 166 darunter Anteil unbefristet 10,7% 23,8% – – – – – 45,5% 0,0% – 0,0% 35,5% Mathematik, Naturwissenschaften 296 216 248 0 0 0 0 0 0 0 0 760 darunter Anteil unbefristet 22,0% 23,6% 16,9% – – – – – – – – 20,8% Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 286 254 35 0 3 19 9 0 0 0 0 606 darunter Anteil unbefristet 5,2% 8,3% 5,7% – 0,0% 5,3% 0,0% – – – – 6,4% Sport 0 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 darunter Anteil unbefristet – 22,2% – – – – – – – – – 22,2% Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen ) 23 17 54 150 19 2 0 2 0 2 0 269 darunter Anteil unbefristet 56,5% 52,9% 14,8% 38,7% 10,5% 0,0% – 0,0% – 0,0% – 33,5% Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin ) 0 0 0 48 0 0 0 0 0 0 0 48 darunter Anteil unbefristet – – – 75,0% – – – – – – – 75,0% Gesamt 937 789 1.056 2.855 34 21 13 129 4 2 1 5.841 darunter Anteil unbefristet 14,8% 22,2% 12,0% 27,5% 5,9% 4,8% 0,0% 39,5% 0,0% 0,0% 0,0% 21,9% Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10771 7 Tab. 3: Dauer der Beauftragung der im Wintersemester (WS) 2016/2017 tätigen Lehrbeauftragten; Quelle: Angaben der Hochschulen. Hinweis: Die Erhebung bezieht sich auf die Lehraufträge . Sofern Personen mehrere Lehraufträge wahrnehmen , sind diese Personen entsprechend mehrfach enthalten . Die aktuell beschäftigten Lehrbeauftragten (WS 2016/2017) sind tätig seit … einem Semester zwei Semestern drei oder vier Semestern länger als vier Semester FU 290 94 70 106 HU 320 67 108 147 TU 76 35 79 274 Charité 23 0 5 7 BHT 75 144 318 276 HTW 84 91 153 519 HWR Diese Information wird an der HWR Berlin nicht erhoben. ASH* 38 37 28 117 UdK 74 63 84 446 KHB 13 14 15 27 HfM 26 15 57 89 HfS 19 6 12 13 * Die Angaben der ASH beziehen sich auf das Sommersemester 2017. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 771 8 Tab. 4: Stundenvergütung von Lehraufträgen im Wintersemester 2016/2017; Quelle: Angaben der Hochschulen. FU HU TU Charité BHT HTW unentgeltlich 127 unentgeltlich 164 unentgeltlich 110 unentgeltlich 13 unentgeltlich – unentgeltlich – 24,50 € 49 24,50 € 88 24,50 € 10 24,50 € 2 32,00 € 20 22,00 € 9 26,00 € 23 25,00 € 48 25,00 € 3 36,70 € 21 38,00 € 574 26,00 € 1 27,00 € 125 25,50 € 1 28,22 € 6 52,00 € 12 27,00 € 7 28,00 € 77 28,00 € 6 30,00 € 47 28,00 € 45 28,25 € 26 28,22 € 16 32,00 € 82 30,00 € 52 30,00 € 77 30,00 € 111 35,00 € 43 31,00 € 21 35,00 € 182 30,81 € 2 36,00 € 4 32,00 € 14 36,70 € 198 31,00 € 41 36,70 € 137 33,00 € 493 40,00 € 12 31,25 € 16 50,00 € 14 34,00 € 62 45,00 € 2 32,00 € 37 52,00 € 8 35,00 € 9 47,50 € 44 32,10 € 2 36,00 € 90 52,00 € 17 32,50 € 36 38,00 € 1 > 52,00 € 10 33,00 € 3 40,00 € 2 33,30 € 3 42,00 € 34 35,00 € 19 43,20 € 7 36,00 € 26 36,70 € 37 37,50 € 4 40,00 € 10 40,90 € 19 41,00 € 7 45,00 € 1 48,00 € 1 50,00 € 3 52,00 € 11 HWR ASH UdK KHB HfM HfS unentgeltlich 5 unentgeltlich – unentgeltlich 55 unentgeltlich 1 unentgeltlich – unentgeltlich – 32,00 € 57 32,00 € 29 22,84 € 1 24,50 € 5 24,50 € 24 24,50 € 14 35,00 € 1307 36,00 € 257 24,50 € 160 29,00 € 63 30,00 € 156 31,50 € 26 38,00 € 15 40,00 € 10 27,34 € 2 36,00 € 48 37,50 € 10 42,00 € 6 29,94 € 438 45,00 € 20 35,53 € 54 50,00 € 18 38,50 € 1 55,00 € 18 75,00 € 84 100,00 € 11 125,00 € 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 771 9 Tab. 5: Anteil der durch Lehrbeauftragte erbrachten Unterrichtsstunden seit 2014; Quelle: Angaben der Hochschulen . Hinweis: Die Daten für das Wintersemester 2016/2017 lagen teilweise noch nicht vor und waren in der Kürze der zur Beantwortung verfügbaren Zeit nicht zu ermitteln. Sommersemester 2014 Wintersemester 2014/2015 Sommersemester 2015 Wintersemester 2015/2016 Sommersemester 2016 Wintersemester 2016/2017 FU 14,9% 14,1% 13,9% 16,0% 17,9% 17,4% HU* 17,4% 17,7% 15,7% 15,8% TU 8,6% 10,5% 8,2% 7,4% 6,6% k. A. Charité < 1% < 1% < 1% < 1% < 1% < 1% BHT** 30,8% 36,6% 36,3% 37,2% 37,3% 37,1% HTW 47,7% 47,7% 46,2% 48,9% 43,2% 44,4% HWR 40,6% 46,4% 47,2% 42,7% 42,1% k. A. ASH 38,2% 39,0% 34,7% 37,1% 35,0% 37,9% UdK Der Anteil liegt regelmäßig bei ca. 35%. KHB 23,0% 30,0% 29,0% 31,0% 31,0% 30,0% HfM 41,3% 42,8% 43,8% 46,2% 45,0% 49,2% HfS 26,8% 21,7% 27,3% 24,0% 30,1% 24,1% * HU: Die Anteile beziehen sich jeweils auf die Gesamtrechnung eines Akademischen Jahres (Winter- und Sommersemester). ** BHT: Der Anteil für das Sommersemester 2014 wurde auf Grundlage anderer Datenlage als in den Folgesemestern ermittelt.