Drucksache 18 / 10 772 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Flächenbedarf und Flächenbestand für Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Grundschüler Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Fläche sollte für jeden Grundschüler nach dem Musterraumprogramm in Berlin zur Verfügung stehen ? 3. Wie viel Fläche sollte jedem Grundschüler für die Hortbetreuung zur Verfügung stehen? Zu 1. und 3.: Musterraumprogramme (MRP) sind eine Empfehlung für den Neubau von Schulen, um berlinweit einheitliche äußere Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Stundentafeln, der curricularen Anforderungen , des Bedarfs für die ergänzende Förderung und Betreuung, der Unterrichtsorganisation sowie sonstiger pädagogischer Anforderungen für die allgemein bildenden Schulen gewährleisten zu können. Das aktuelle MRP für Grundschulen sieht 11,5 Unterrichts-Räume pro Zug vor (Unterrichts-, Fach- und Betreuungsräume). Daneben beinhaltet das MRP noch weitere – kleinere – Räume, die zahlenmäßig nicht erfasst sind und für Teilungsunterricht, Betreuung etc. zur Verfügung stehen. Nach dem aktuellen MRP beträgt die Nutzfläche 9,6 qm/Platz (pädagogische Räume). Für die Bewertung von Bestandsgebäuden können die MRP nur als Orientierungsrahmen bzgl. erforderlicher Räume und Nutzungen dienen. Die Mehrzahl der Schulen wird in Bestandsgebäuden unterschiedlicher Bau Alter und Baustrukturen. Beispiel: in neu zu errichtenden Schulen sollen die Klassenräume 60 – 65 qm groß sein, die Klassenräume in den denkmalgeschützten Gebäuden des 20. Jahrhunderts oder in den Skelettbauten in den östlichen Bezirken sind zwischen 50 und 60 qm groß. Ein wesentlicher Teil der Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen ist ein gemeinsames Konzept von ergänzender Förderung und Betreuung in der Grundschule. Es sieht vor, dass die dafür geeigneten Räumlichkeiten der Schule – mit Ausnahme der Stammklassenräume – wechselseitig für Unterrichts- und Betreuungszwecke genutzt werden. Alle schulischen Räume und weiteren Orte im Schulhaus und auf dem Schulgelände müssen hinsichtlich einer Nutzung für unterrichtsergänzende Ganztagsangebote sowie die ergänzende Förderung und Betreuung betrachtet werden. Bei einer Ganztagsschule, die morgens eine Unterrichtsschule ist und nachmittags den Hort organisiert , würden beachtliche Teile des Lernorts Schule ungenutzt bleiben. Infolge dessen gibt es im MRP keine Festlegungen zu Hortgrößen. 2. Wie viel Fläche sollte für jeden Grundschüler nach den Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität zur Verfügung stehen? Zu 2.: Die Facharbeitsgruppe hat für zukünftige Schulen im Wesentlichen Empfehlungen zu funktionalen Zusammenhängen (Compartments) formuliert – keine abschließenden Angaben zu Flächen. 4. Wie viel Fläche steht den Schülern der Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Grundschulen für den Schulunterricht zur Verfügung (bitte je Schule auflisten)? 5. Wie viel Fläche steht den Schülern der Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Grundschulen für die Hortbetreuung zur Verfügung (bitte je Schule auflisten)? 6. Wie viele Horträume müssten in den Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Grundschulen ergänzend zur Verfügung stehen, wenn der Grundsatz eingehalten werden würde, dass Schulunterricht und Hortbetreuung in getrennten Räumlichkeiten stattfinden soll? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 772 2 Zu 4. bis 6.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Flächen den Schülerinnen und Schülern der Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Grundschulen zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Monitorings 2016 auf der Basis der Daten 2015/2016 wurde analysiert, dass die Schulen in der Planungsregion Mahlsdorf über eine Kapazität von 7,5 Zügen verfügen; dem stand ein Bedarf von 7,9 Zügen gegenüber. Die Kapazität soll durch die Reaktivierung des Standorts Elsenstraße erhöht werden. In der Planungsregion Kaulsdorf verfügen die Schulen über eine Kapazität von 5 Zügen. Dem stand ein Bedarf von 5,6 Zügen gegenüber. Die Kapazität soll durch Umbau und Sanierung des Standorts Achard-Grundschule erhöht werden. Berlin, den 10. April 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2017)