Drucksache 18 / 10 773 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Neubaubedarf von Schulen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Standorten in Berlin werden die 30 neuen Schulen geplant, die die Senatorin Sandra Scheeres im Bildungsausschuss vom 16.03.2017 als Mindestbedarf genannt hat? 2. Welche Informationen lagen der Senatorin vor, um zu dieser Aussage zu gelangen? 3. In welchen Bezirken sind welche neuen Schulen erforderlich ? 4. Welche Schülerzahlprognose lag der Senatorin zu dem Zeitpunkt vor und welche Schülerzahlen wurden darin prognostiziert (bitte nach Bezirk und Alter)? Zu 1. bis 4.: Der Vorlage an den Hauptausschuss vom 06.03.2017 über „Notwendige Investitionen in die Infrastruktur im Schulbereich - aktualisierter Folgebericht zu Investitionsbedarfen - (Rote Nr. 0131F), die in der Sitzung am 15.03.2017 erörtert wurde, sind die erbetenen Informationen zu entnehmen. Den Planungen liegt die Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen in den öffentlichen allgemein bildenden Schulen vom Februar 2016 (Anlage) zugrunde. 5. Welcher Flächenbedarf wird für diese 30 Schulen je Standort / je Bezirk benötigt? Zu 5.: Wie der o.a. Vorlage zu entnehmen ist, werden sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen benötigt. Der Flächenbedarf beim Schulneubau unterscheidet sich je nach Schulart, Zügigkeit, Größe und Beschaffenheit der zur Bebauung vorgesehen Flächen, nach Bauvorschriften (innerstädtisch andere Gebäudehöhe als in offener Bauweise) etc. 6. In welchem Zeitraum werden diese 30 neuen Schulen benötigt? Zu 6.: Wie der o.a. Vorlage zu entnehmen ist, werden die Schulen zu unterschiedlichen Zeiten benötigt. 7. Wie wird die Grundstücksauswahl für diese benötigten Schulen erfolgen? Zu 7.: Die Grundstücksauswahl treffen die Bezirke unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren. Vorrang hat in jedem Fall die Nutzung verfügbarer landeseigener Grundstücke. 8. Welcher Mitarbeiterbedarf besteht aus Sicht der Senatsverwaltung zur Planung, Betreuung und Durchführung dieser Baumaßnahmen in den jeweiligen Verwaltungen (bitte nach Aufgabe und Verwaltung untergliedern)? Zu 8.: Der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung liegen keine Kenntnisse darüber vor, welcher Mitarbeiterbedarf in den verschiedenen Abteilungen und Referaten der Senatsverwaltungen oder den verschiedenen Ämtern der Bezirksverwaltungen besteht. Der Senat hat aber alleine in den letzten 15 Monaten eine Personalverstärkung von 228,3 Vollzeitäquivalenten bewilligt, die vorzugsweise für den Hochbau und zur Schulplanung zu verwenden ist. 9. Wie beurteilt der Senat die Aussage des verantwortlichen Stadtrats, der im Rahmen der Anhörung sagte, dass allein für den Bezirk Pankow in den kommenden fünf Jahren zehn neue Grundschulen erforderlich sind? Zu 9.: Im Rahmen des Monitorings des Jahres 2016 wurden mehrere erforderliche Schulbaumaßnahmen mit dem Bezirk Pankow abgestimmt. Mehrheitlich sind Erweiterungen vorhandener Standorte erforderlich. Der Zeitpunkt, wann die Schulen zur Verfügung stehen müs- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 773 2 sen, ist sehr unterschiedlich. Sofern es sich um Schulbauten in neuen Wohnbauarealen handelt, müssen diese zeitnah zur Fertigstellung der Wohnungen zur Verfügung stehen. Je später der Wohnungsbau in Angriff genommen wird, desto später werden folgerichtig die Schulen benötigt . Sofern die Schulraumkapazitäten infolge der Verdichtung vorhandener Wohnquartiere erforderlich sind, ist der Zeitpunkt, wann sie benötigt werden, davon abhängig, um welche Region des Bezirks es sich handelt. An folgenden Standorten sollen neue Schulen (nicht Erweiterungen von Bestandsschulen) in den kommenden Jahren errichtet werden: - Cotheniusstr./Conrad-Blenkle-Str. - Michelangelostr. - Rangierbahnhof Heinersdorf - Rennbahnstr. - Bhf. Pankow - Buchholzer Str. 3 - Blankenburger Pflasterweg - Heinersdorfer Str. 22 - Karower Chaussee 97 10. Welche Sonderregelungen sind in der LHO erforderlich , um diese Schulen in der notwendigen Zeit zu errichten? Zu 10.: Im Rahmen des Modellvorhabens „Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen“, das Senat und Abgeordnetenhaus im Sommer 2016 in die Wege geleitet haben , werden in Pankow bereits 2 Schulen umgebaut und erweitert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat in ihrer Vorlage an den Hauptausschuss vom 02.03.2017 (Rote Nr. 0305) Maßnahmen zur Beschleunigung von Schul- und Kitabaumaßnahmen dargestellt. Berlin, den 30. März 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2017) S18-10773 S1810773 Anlage