Drucksache 18 / 10 774 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Kita-Plätze in den Berliner Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bitte bei der Beantwortung der Fragen um jeweilige Auflistung nach Bezirken und Zahlen für das Land Berlin insgesamt sowie nach öffentlichen und in freier Träger befindlichen Kita-Plätzen differenziert ! 1. Wie viele Kita-Plätze standen im Jahr 2010 im Land Berlin zur Verfügung? 3. Wie viele Kita-Plätze wurden in den Jahren 2011 bis heute Jahr für Jahr geschaffen und stehen gegenwärtig insgesamt zur Verfügung? Zu 1. und 3.: Die Ermittlung und Erfassung der angebotenen Plätze in den Berliner Kindertageseinrichtungen im IT-Fachverfahren „Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ)“ erfolgt seit dem Jahr 2014 auf Basis der in der Anlage 8 der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) hinterlegten Definition. Unter angebotenen Plätzen werden demnach die Plätze verstanden, „die ein Träger zur Belegung (sic!) anbietet, unabhängig davon, ob sie zum Stichtag belegt waren oder nicht. Die Anzahl der angebotenen Plätze kann identisch sein mit den erlaubten Plätzen (Platzzahl der Betriebserlaubnis), sie kann aber auch bspw. aus konzeptionellen Gründen, wegen Baumaßnahmen oder wegen personeller Engpässe o. ä. geringer sein.“ Die Zahl der angebotenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (ohne Kindertagespflege) ist gemäß der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ), die nur öffentliche und öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen erfasst, im Zeitraum 31.12.2014 bis zum 31.12.2016 von 148.680 auf 159.838 gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der angebotenen Plätze in Kindertageseinrichtungen der Berliner Kitaeigenbetriebe von 33.500 auf 33.799 angestiegen (siehe Anlage 1). 2. Wie viele Neugeborene hat das Land Berlin in den Jahren 2011 bis heute (jährlich und insgesamt) zu verzeichnen ? Zu 2.: Die Daten mit Stand 31.12.2016 liegen noch nicht vor. Zwischen 2011 und 2015 wurden 178.189 Kinder geboren. Den höchsten Anstieg im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr weist das Jahr 2014 aus. Die nachfolgend aufgeführten Angaben stehen seitens des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg unter https://www.statistik-berlin-brandenburg.de zur Verfügung . 4. Wie bewertet der Senat die Umsetzung des Kita- Rechtsanspruchs nach § 24 SGB VII (Kinder- und Jugendhilfe ) im Land Berlin und ab wann kann für jedes Kind ein Kita-Platz tatsächlich garantiert werden? 5. Wie viele Schadensersatzklagen aufgrund fehlender Kita-Plätze liegen vor? 6. Gibt es bereits erfolgreiche Klagen und wenn ja, in welchem Umfang musste Schadensersatz geleistet werden ? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 774 2 Zu 4., 5. und 6.: Der Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz gemäß § 24 SGB VIII wird erfüllt. Dem Senat sind Fälle bekannt, in denen erst durch besondere Bemühungen durch die Jugendämter und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) ein Kita- Platz gefunden werden konnte. Aufgrund der derzeitigen engen Versorgungssituation mit freien Kita-Plätzen zum Ende des Kitajahres hin, sind die Jugendämter mit ihrer Verpflichtung zur Beratung der Eltern und dem Nachweis eines Kita-Platzes besonders gefordert. Dem Senat ist bisher kein Fall bekannt, bei dem Schadenersatz geleistet werden musste. 7. Mit welchen Schadensersatzleistungen rechnet das Land Berlin aufgrund der Diskrepanz zwischen benötigten und angebotenen Kita-Plätzen? Zu 7.: Die SenBildJugFam geht davon aus, dass es auch in 2017 gelingt, die Rechtsansprüche von Familien und ihren Kindern zu erfüllen. Alle Anstrengungen sind darauf gerichtet, den Kita-Ausbau intensiv fortzuführen und bedarfsgerecht 30.000 neue Kita-Plätze bis Ende 2020 zu schaffen. 8. Welche Entfernungen zwischen Wohnort und Kiteinrichtung erachtet der Senat als zumutbar? Zu 8.: Gemäß § 6 Abs. 4 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) soll der nachgewiesene Platz angemessen erreichbar sein. „Dies ist (…) in der Regel anzunehmen, wenn bei Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel die Wegezeit von der Wohnung des Kindes zur Tageseinrichtung regelmäßig nicht mehr als 30 Minuten beträgt oder wenn der Platz auf dem Weg der Eltern zu ihrer Arbeits- oder Ausbildungsstätte liegt.“ 9. Wie bewertet der Senat den Zeit- und Koordinierungsaufwand bei einem Wohnort Treptow-Köpenick, einem Kita-Platz in Steglitz-Zehlendorf und eines Arbeitsplatzes in Pankow und welche Möglichkeiten haben Eltern, hier entsprechend Unterstützung zu erhalten, welche auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinwirken? Zu 9.: Die beschriebene Situation entzieht sich aufgrund fehlender einzelfallbezogener Angaben einer Bewertung . Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Kita- Gutschein über Bezirksgrenzen hinweg einzulösen oder auch den Kitaplatz innerhalb Berlins zu wechseln. Die für den jeweiligen Wohnort der Familie zuständigen Jugendämter unterstützen bei der Vermittlung eines Kitaplatzes. 10. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt und welche fachlichen Qualifikationen nachgewiesen sein, um als Kita-Betreiber in Frage zu kommen? Zu 10.: Rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) sind im § 45 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) geregelt. Grundvoraussetzung ist, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist. Hierzu müssen die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sein, die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. Der Träger hat hierzu die Konzeption der Einrichtung (Träger- und Schutzkonzept einschließlich Kinderschutz, Partizipation und Beschwerdemanagement), den Nachweis über die fachliche und persönliche Eignung aller Beschäftigten der Einrichtung, die vollständige Meldung des Personals sowie den Nachweis über die wirtschaftliche Grundlage vorzulegen. Die Eignung der Räume und der Freifläche, der Grundausstattung sowie die konzeptionellen und pädagogischen Zielsetzungen müssen sichergestellt sein. Im SGB VIII werden keine eindeutigen Voraussetzungen im Hinblick auf die Qualifikation eines Kita- Betreibers definiert. Erwartet wird eine abgeschlossene Berufsausbildung der Trägerverantwortlichen – möglichst im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, mehrjährige Berufserfahrung, Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften zum Betreiben einer Kita sowie die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung als Kita-Träger. 11. Wer ist für die Genehmigung der Neueinrichtung einer Kita zuständig und welche Behörden sind einzubeziehen ? Zu 11.: Die Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII wird von der Kita-Aufsicht bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erteilt. Der Träger hat das örtliche Jugendamt, das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, das Gesundheitsamt sowie die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu beteiligen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 774 3 12. Gibt es eine zentrale Anlaufstelle oder ist diese ggf. geplant, um möglichen freien Trägern die Schaffung zusätzlicher Einrichtungen und Plätze zu erleichtern? Zu 12.: Die Kita-Aufsicht ist zentral für alle Bezirke bei der SenBildJugFam angesiedelt. Dort erfolgt eine umfängliche Beratung und Begleitung, die eng mit den Fachämtern kooperiert. Für alle an Kita-Neugründungen Interessierte werden Informationsveranstaltungen bei der Kita-Aufsicht angeboten. 13. Welche Landes- und Bundesprogramme gibt es zur Unterstützung weiterer Kita-Plätze und in welchem Umfang wurden entsprechende Mittel bisher abgerufen? Zu 13.: Im Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ stehen im Jahr 2017 rd. 36,6 Mio. EUR zzgl. rd. 19,4 Mio. EUR Restmittel aus 2016 zur Verfügung. Mit Stichtag 24.3.2017 wurden Projekte im Volumen von rd. 50 Mio. EUR zur Förderung ausgewählt und im Umfang von rd. 5,5 Mio. EUR beschieden. Der Mittelabruf erfolgt sukzessive nach Baufortschritt. Die Berlin im laufenden Bundesprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 27,1 Mio. EUR sind bereits vollumfänglich gebunden. Die Hälfte der bewilligten Mittel wurde bereits durch die Träger abgerufen. Der Mittelabruf erfolgt sukzessive nach Baufortschritt, so dass davon auszugehen ist, dass fristgerecht zum 31.12.2018 sämtliche Mittel abgerufen sein werden. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 wird das neue Bundesprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020 starten, welches für Berlin mit ca. 54,9 Mio. EUR ausgestattet sein wird. 14. Wie viele Kitas wurden seit 2011 beantragt, wie viele davon – kategorisiert/ mit welchen Begründungen, z.B. abgelehnte Bauanträge – abgelehnt? Zu 14.: Insgesamt sind im Programmzeitraum des Landesprogrammes „Auf die Plätze, Kitas, Los!“ 1.823 Anträge auf Gewährung von Fördermitteln eingegangen. Das Antragsvolumen betrug insgesamt 211.562.936,66 EUR. 936 Anträge wurden positiv beschieden. Die übrigen 887 Anträge in Höhe von insgesamt 124.119.206,66 EUR mussten abgelehnt werden beziehungsweise wurden durch die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst zurückgezogen. Insgesamt sind im Programmzeitraum des Bundesprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 1.221 Anträge auf Gewährung von Fördermitteln eingegangen. Das Antragsvolumen betrug insgesamt 191.024.033,30 EUR. 732 Anträge wurden positiv beschieden. 489 Anträge in Höhe von insgesamt 102.436.463,50 EUR mussten abgelehnt werden beziehungsweise wurden durch die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst zurückgezogen. Ablehnungsgründe für Anträge aus beiden Förderprogrammen waren unter anderem die fehlende Prüffähigkeit der Anträge, die Nicht-Förderfähigkeit nach den Landesund Bundesvorgaben oder kein ausreichendes Kosten- Nutzen-Verhältnis. Weiterhin stimmten Anträge nicht mit gesamtstädtischen und sozialräumlichen Handlungserfordernissen überein. Berlin, den 07. April 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017) Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 774 4 Anlage 1: Tabelle: Anzahl der angebotenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (ohne Kindertagespflege) differenziert nach Trägertypen (öffentliche und freie Träger) sowie Bezirk für die Jahre 2014-2016 (jeweils Stichtag zum 31.12.d. J.) (Quelle: ISBJ-Kitafachverfahren; festgeschriebene Werte, SenBildJugFam) Eigenbetriebe Freie Träger Eigenbetriebe Freie Träger Eigenbetriebe Freie Träger 01 4.422 12.109 16.531 4.396 12.683 17.079 4.428 13.472 17.900 02 2.838 10.701 13.539 2.867 11.151 14.018 2.913 11.517 14.430 03 4.281 15.949 20.230 4.474 16.932 21.406 4.479 17.722 22.201 04 2.435 8.085 10.520 2.435 8.296 10.731 2.468 8.628 11.096 05 2.584 6.261 8.845 2.584 6.641 9.225 2.544 6.846 9.390 06 2.313 8.638 10.951 2.301 8.714 11.015 2.344 9.093 11.437 07 2.350 10.798 13.148 2.311 11.003 13.314 2.333 11.574 13.907 08 2.592 9.478 12.070 2.592 9.807 12.399 2.440 10.179 12.619 09 2.323 8.324 10.647 2.323 8.763 11.086 2.303 9.130 11.433 10 2.654 8.583 11.237 2.704 8.630 11.334 2.709 9.091 11.800 11 2.409 9.577 11.986 2.582 10.154 12.736 2.556 11.273 13.829 12 2.299 6.677 8.976 2.299 7.029 9.328 2.282 7.514 9.796 Summe 33.500 115.180 148.680 33.868 119.803 153.671 33.799 126.039 159.838 (Quelle: ISBJ-Kita; bearbeitet SenBildJugFam III E) 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 Bezirk Trägergruppe Gesamt Trägergruppe Treptow-Köpenick Gesamt Trägergruppe Gesamt Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf