Drucksache 18 / 10 777 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Weiterentwicklung und Sanierung der Hohenzollerngruft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit wird der Bundesbetrag von 8,65 Mio. Euro, der im Herbst 2016 in den Bundeshaushalt eingestellt wurde, vom Land Berlin flankiert? Zu 1.: Der Bund hat im Haushaltsplan 2017 in den Einzelplan 04 (Geschäftsbereich Bundeskanzleramt/die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) eine Ausgabeermächtigung in Höhe von 8,65 Millionen Euro eingestellt. Der Titel hat die Zweckbestimmung „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen in Inland“ und bedarf einer angemessenen Mitfinanzierung . Die Verpflichtungsermächtigung des Bundes gilt für die Jahre 2017 bis 2021. Das Projekt Sanierung und Weiterentwicklung der Hohenzollerngruft hat einen Finanzbedarf von netto 17,295 Millionen Euro. Der zeitliche Rahmen der Baumaßnahme erstreckt sich ebenfalls über die Jahre 2017 bis 2021. Bauherr ist die Oberpfarr- und Domkirche zu Berlin (Berliner Dom). Derzeit finden zwischen dem Land Berlin (Senatsverwaltung für Kultur und Europa), dem Dom (Eigenanteil von 10 Prozent) und der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) Gespräche über die Beteiligung an der Gesamtfinanzierung statt. Darüber hinaus prüft die Senatsverwaltung für Kultur und Europa derzeit verschiedene Möglichkeiten der Mittelakquise. 2. Durch welche konkreten Maßnahmen plant der Senat die Weiterentwicklung, die Sanierung und den nachhaltigen Erhalt der Hohenzollerngruft im Berliner Dom zu unterstützen? Zu 2.: Das Land Berlin fördert aktuell komplementär zum Bund eine dringend notwendige Instandsetzung der Uferpromenade, um diese statisch zu sichern und um Feuchteschäden im Sockelgeschoss des Berliner Doms wirksam zu begegnen. Diese Maßnahme dient der Sanierung und dem nachhaltigen Erhalt des Bauwerks. Das Landesdenkmalamt Berlin hat mit der Förderung und fachlichen Betreuung eines Denkmalpflegeplans für das Innere des Berliner Doms vorsorglich die erforderlichen Grundlagen für einen konservatorisch verantwortungsvollen Umgang mit der Denkmalsubstanz geschaffen. Bei den vom Dom projektierten Plänen für eine Umgestaltung der Gruft handelt es sich nicht um konservatorische Maßnahmen, sondern um Eingriffe in das Denkmal , die hingenommen werden. Es geht um Neubauten von Sanitäranlagen für Besucherinnen und Besucher, Modernisierungen und Einbauten zur Verbesserung der touristischen Nutzung. Das Landesdenkmalamt Berlin begleitet sämtliche Maßnahmen am Denkmal Berliner Dom und berät fachlich. Die notwendigen baulichen Eingriffe zur Herstellung von Barrierefreiheit der Gruft, des Cafés und des Foyers sind denkmalverträglich umsetzbar. 3. Mit welchem Besucheranstieg im Dom und in der Hohenzollerngruft rechnet der Senat durch die Fertigstellung des Humboldtforums im Berliner Schloss? Zu 3.: Das dem Berliner Dom gegenüberliegende Humboldtforum rechnet mit ca. 3 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich ab Öffnung im Jahr 2019. Der Berliner Dom zählt derzeit ca. 700.000 Touristen. Es kann daher – nach vorsichtiger Schätzung – davon ausgegangen werden, dass rund 300.000 Menschen/Jahr mehr den Dom besuchen werden (ein Zuwachs von knapp 43 Prozent ), falls nur jede zehnte Schlossbesucherin bzw. Schlossbesucher auch das protestantische Hauptkirchengebäude gegenüber besichtigt. Berlin, den 31. März 2017 Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2017)