Drucksache 18 / 10 779 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 20. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Verschenkt das Land Berlin Millionen an den Bund? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hatte der Senat von Berlin eine Vereinbarung mit dem Bund geschlossen, wonach der Bund auf allen Neubaustrecken (inclusive Grundinstandsetzungsmaßnahmen ) den Bau der Beleuchtung, Berlin im Anschluss die Kosten für die Unterhaltung und Stromlieferung übernimmt ? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Sind dem Senat Praktiken bekannt, wie der Bund mit anderen Bundesländern im Bereich der Ortsquerungen (z.B. in Hamburg und Bremen) verfährt? Antwort zu 2: Dem Senat liegen keine belastbaren und bestätigten Informationen vor, ob der Bund in anderen Ländern im Bereich von Ortsquerungen teilweise die Kosten der Beleuchtung übernimmt. Frage 3: Stimmt es, dass der Senat den unter 2. genannten Vertrag mit dem Bund gekündigt hat, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung? Antwort zu 3: Ja, die Kündigung der Vereinbarung aus dem Jahre 1984 erfolgte mit Schreiben vom 20.12.2010 zum 31.12.2011. Da aus Sicht des Landes Berlin die Beleuchtung auf der Bundesautobahn (BAB) aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend ist, hat das Land Berlin eine Neuregelung der Kostentragung verlangt. Die damals vorgetragenen Gründe gelten unverändert fort. Frage 4: Liegt dem Senat ein Gutachten vor, welches die Notwendigkeit zur Beleuchtung der Bundesautobahnen (BAB) in Berlin in wesentlichen Bereichen bestätigt? Antwort zu 4: Ja, dem Senat liegt zwischenzeitlich ein Gutachten vor welches die Notwendigkeit zur Beleuchtung von Teilbereichen der Bundesautobahnen aus Gründen der Verkehrssicherheit belegt. Frage 5: Was hat der Senat bisher unternommen um die Kosten zur Unterhaltung und Stromlieferung für die Beleuchtung der BAB ab dem Zeitpunkt der Vertragskündigung vom Bund erstattet zu bekommen, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? Antwort zu 5: Das Land Berlin hat dem Bund das Gutachten mit Schreiben vom 19.10.2015 zur Prüfung vorgelegt. Der Bund hat im Vorfeld eine Prüfung der Kostenübernahme nur in den Fällen eingeräumt, wo die Beleuchtung im Zuge von Bundesautobahnen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend belegt ist. Eine abschließende Stellungnahme und verbindliche Kostenübernahmeerklärung des Bundes zum Gutachten steht noch aus. Obwohl der Sachverständige als auch die bei der Prüfung anzuwendenden Kriterien für das Gutachten im Vorfeld mit dem Bund abgestimmt wurden, erfolgte mit Schreiben vom 12.12.2016 die Mitteilung des Bundes, dass er dem Gutachten nicht vollständig folgt. Der Bund hat die Absicht erklärt, die Bundesanstalt für Straßenwesen zu beauftragen, eine eigene Untersuchung zur Beantwortung offener Fragen zu erstellen. Um welche offenen Fragen es sich dabei handelt, ist nicht bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 779 2 Frage 6: Um welche Summe handelt es sich ab Vertragskündigung bis zum Ende 2016 (gesamt und jährlich) und sollen vom Bund Zinsen für verauslagte Gelder abverlangt werden? Antwort zu 6: Die jährlichen Kosten für die Beleuchtungsanlagen der Bundesautobahn (ohne Tunnelbeleuchtung und Adaptationsstrecken) belaufen sich auf rund 500 T€. Frage 7: Wann rechnet der Senat mit einem im Sinne Berlins positiven Abschluss der Verhandlungen? Antwort zu 7: Auf die Beantwortung der Frage 5 wird verwiesen. Wann der Bund das Land Berlin über das Ergebnis der wissenschaftlichen Verkehrsuntersuchung unterrichten wird, ist nicht bekannt. Frage 8: Hat der Senat inzwischen auf Streckenteilbereichen der BAB in Berlin die Beleuchtung abgeschaltet, wenn ja, für welche Bereiche gilt das und ab welchem Zeitpunkt? Antwort zu 8: Die vom Land Berlin beauftragte Untersuchung ergab, dass bei höchstens drei Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3,3 km (ca. 11 Prozent der insgesamt 30,6 untersuchten Kilometer) auf eine Beleuchtung aus Gründen der Verkehrssicherheit verzichtet werden kann. In den anderen untersuchten Abschnitten (Gesamtlänge ca. 27,3 km außerhalb von Tunnelanlagen) ist die Beleuchtung aufgrund der hohen DTV 1 -Werte und den hohen Unfallkostendichten bei Dunkelheit dringend erforderlich. Entsprechend dem vorliegenden Gutachten kann auf folgenden Streckenabschnitten auf die Beleuchtung aus Gründen der Verkehrssicherheit verzichtet werden und die Betriebskosten würde daher nicht der Bund tragen: Autobahnschnittpunkt (AS) Eichborndamm bis Ast Kurt-Schumacher-Platz, Abschnitt beginnend 400 m hinter der AS Beusselstraße bis 860 m vor dem Autobahndreieck (AD) Charlottenburg, AS Gradestraße – Ast Gradestraße. Die Beleuchtung von der AS Gradestraße – Ast Gradestraße ist am 24.02.2017 außer Betrieb genommen worden. Die beiden anderen Abschnitte sollen zeitnah folgen. 1 Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung Frage 9: Welche Kostenersparnis verspricht sich der Senat mit Abschalten der Beleuchtungen (bitte je Streckenabschnitt auflisten)? Antwort zu 9: Die jährlichen Betriebskosten für Beleuchtung der vorgenannten drei Abschnitte liegen bei ca. 50 T€ davon AS Eichborndamm bis Ast Kurt- Schumacher-Platz 25 T€, Abschnitt beginnend 400 m hinter der AS Beusselstraße bis 860 m vor dem AD Charlottenburg 15 T€, AS Gradestraße – Ast Gradestraße 10 T€. Frage 10: Wurde die Abschaltung unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens veranlasst? Antwort zu 10: Die Abschaltung des ersten Abschnittes wurde nach Vorliegen der vorgenannten Mitteilung des Bundes veranlasst. Frage 11: Wie beurteilt die Autobahnpolizei die Abschaltung der Beleuchtungen auf den jeweiligen Abschnitten ? Antwort zu 11: Die Autobahnpolizei wurde über die Änderung der Beleuchtung informiert. Eine Reaktion oder Bewertung ist nicht bekannt. Berlin, den 31. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2017)