Drucksache 18 / 10 780 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 21. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen in Berlin – Befürchtungen und Wirklichkeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann und in welcher Form wird bei der Berliner Polizei eine Statistik geführt, um mögliche Übergriffe auf Polizeibeamt*innen bzw. Gefährdungen in deren privaten Umfeld im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht erfassen zu können? Zu 1.: Im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht wurde von der Polizei Berlin vom 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2016 eine Kennzeichnungsstatistik geführt. Hierzu erfolgte die quartalsweise Erhebung zu den Punkten Dank und Lob von Bürgerinnen und Bürgern, Beschwerden, Abmahnverfahren, Disziplinarverfahren , Strafverfahren sowie Anzeigenerstattung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten infolge eines Übergriffs auf sie selbst oder ihre Angehörigen auf Grund der Kennzeichnung. Vor dem Hintergrund, dass die Kennzeichnungspflicht im genannten Zeitraum nicht zu signifikanten Änderungen bzw. Auffälligkeiten im Anzeigenverhalten führte, wurde die Erhebung zum 1. Januar 2017 eingestellt. 2. Wie viele Polizeibeamt*innen haben seit Einführung der Kennzeichnungspflicht gegen bekannte oder unbekannte Tatverdächtige Anzeige erstattet, da sie durch die Kennzeichnungspflicht in ihrem privaten Umfeld Opfer einer Straftat wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? 3. Wie viele Tatverdächtige sind aufgrund dieser Straftaten verurteilt worden? Zu 2. und 3.: Seit Einführung der Kennzeichnungspflicht wurde keine diesbezügliche Anzeige respektive Verurteilung bekannt. 4. Gegen wie viele Polizeibeamt*innen wurden seit Einführung der Kennzeichnungspflicht unter Angabe der individuellen Kennzeichnung Strafanzeigen erstattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu 4.: Für den Zeitraum der Erfassung einer Kennzeichnungsstatistik im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht wurden folgende Angaben erfasst: Jahr Anzahl Strafanzeigen 2012 31 2013 14 2014 6 2015 4 2016 10 5. Wie viele Polizeibeamt*innen wurden aufgrund einer Strafanzeige im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht verurteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu 5.: Keine der genannten Strafanzeigen führte zu einer Verurteilung. 6. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen polizeiexternen Personen private Daten hinter einer individuellen Nummernkennzeichnung oder taktischen Kennzeichnung bekannt geworden und dem oder der Betroffenen dadurch Nachteile erwachsen sind? Zu 6.: Dem Senat wurde kein entsprechender Fall bekannt . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 780 2 7. Welche empirisch gesicherten Erkenntnisse über sonstige negative Auswirkungen der individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen liegen dem Senat vor? Zu 7.: Dem Senat liegen keine empirischen Erkenntnisse über sonstige negative Auswirkungen der individuellen Kennzeichnungspflicht vor. Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2017)