Drucksache 18 / 10 781 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 22. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2017) und Antwort Baumaßnahmen und städtebauliche Eingriffe durch das Bundeskriminalamt in Treptow- Köpenick? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, in welchem Umfang das Bundeskriminalamt zwischen Elsenstraße und Bouchéstraße im Bezirk Treptow-Köpenick Bau-, Umbau - und Ausbaumaßnahmen plant? Antwort zu 1: Dem Senat ist bekannt, dass das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz den Ausbau des Verwaltungsstandorts beabsichtigen . Im Rahmen einer durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung veranlassten Machbarkeitsstudie wurden mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin , der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Landesdenkmalamt städtebauliche Massenstudien erörtert. Danach soll der Standort in stadtverträglicher Weise verdichtet werden. Die Gebäude müssen sich harmonisch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Den denkmalpflegerischen und nachbarlichen Belangen ist Rechnung zu tragen. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, wie lange sich die Baumaßnahmen hinziehen werden und in welchen Bauabschnitten sich diese vollziehen bzw. vollzogen haben (bitte auflisten)? Antwort zu 2: Um den dringendsten Raumbedarf zu decken, soll zunächst ein modularer Bau mit 310 Arbeitsplätzen als Interimslösung für eine Dauer von 10 Jahren errichtet werden. Die Machbarkeitsstudie sieht im Übrigen einen mittel- bis langfristigen Ausbau in drei Bauabschnitten vor: 1. Abschnitt: südwestlich des Bestandsgebäudes am Treptower Park 5-8 2. Abschnitt: zentral auf der Freifläche Elsenstraße 22 3. Abschnitt: entlang des ehemaligen Bahndammes In welchen Zeiträumen die drei Bauabschnitte realisiert werden sollen, ist dem Senat nicht bekannt. Frage 3: Wer ist Bauherr der Baumaßnahmen und wer die genehmigende Behörde? Welche Behörde im Land Berlin koordiniert die Baumaßnahmen? Antwort zu 3: Bedarfsträger sind das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Erfahrungsgemäß wird in solchen Fällen das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mit der Bauherrschaft beauftragt . Soweit ein Zustimmungsantrag oder Bauantrag gestellt wird, ist die Oberste Bauaufsicht in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Genehmigungsbehörde . Die Koordinierung der Baumaßnahmen obliegt dem Bauherrn. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, in welchem Umfang für die bisher erfolgten Maßnahmen Bürgerbeteiligung stattfand und inwiefern die Nachbarschaften an den umfangreichen Baumaßnahmen beteiligt wurden und zukünftig werden (bitte einzeln auflisten)? Frage 5: Wie bewertet der Senat die bisher erfolgten und durchaus als unzureichend eingeschätzten Maßnahmen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger? Antwort zu 4 und 5: Bereits erfolgte Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung sind dem Senat nicht bekannt. Soweit möglich wird der Senat darauf hinwirken, dass die Nachbarschaft in angemessener Weise über größere Ausbauplanungen informiert wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 781 2 Frage 6: Inwiefern vollziehen sich die Planungsvorhaben rund um die Liegenschaft des Bundeskriminalamtes im genannten Bereich in Anlehnung an die früheren Planungen zum Weiterbau der A 100? Frage 7: Welche Veränderungen wurden bei den Planungen in Anbetracht der politisch auf Landesebene entschiedenen veränderten Planungen, den Weiterbau der A100 betreffend, vorgenommen? Antwort zu 6 und 7: Nach Lage der Dinge stehen die Planungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz in keinem Zusammenhang mit den Planungen für den Weiterbau der Bundesautobahn A 100. Frage 8: Ist dem Senat bekannt, welche Abstimmungsfragen denkmalrechtlicher Natur im benannten Planungsverfahren rund um das Gelände des Bundeskriminalamtes aufgetaucht sind? Antwort zu 8: Das Planungsgebiet umfasst das ehemalige Kasernenareal des Telegraphenbataillons Nr. 1. Dieses steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz - ebenso der westlich angrenzende Bahndamm der ehemaligen Berlin-Görlitzer Eisenbahn. Baumaßnahmen unterliegen insofern einem denkmalrechtlichen Genehmigungsvorbehalt . Frage 9: Ist dem Senat bekannt, in welchem räumlichen Beziehungsverhältnis sich das Bundeskriminalamt als Anrainer des Görlitzer Parks sieht und ob sich aus einer spezifischen Sichtweise konkrete Handlungsanweisungen zum Umgang mit dem „Görli“ an die Berliner Landespolitik herangetragen wurden? Antwort zu 9: Zur Bekämpfung der Kriminalität im und um den Görlitzer Park wurden durch den Senat und den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zahlreiche Maßnahmen zur ressortübergreifenden Abstimmung auf Landesebene eingeleitet. Am 05. Januar 2015 setzte die Polizei Berlin die Einsatzkonzeption zur brennpunktorientierten Kriminalitätsbekämpfung in der Direktion 5 mit zahlreichen organisatorischen Maßnahmen in Kraft. Zwischen dem Bundeskriminalamt und dem Senat gab es im Zusammenhang mit dem Görlitzer Park keinen Austausch im Sinne der Fragestellung. Nicht auszuschließen ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes den Görlitzer Park als arbeitsnahe Erholungsfläche nutzen. Entsprechendes gilt für den Schlesischen Busch und den Treptower Park. Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2017)