Drucksache 18 / 10 784 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 21. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2017) und Antwort Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe ohne Ausbildungsvergütung bzw. mit Schulgeld Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wird keine Ausbildungsvergütung bezahlt? Zu 1.: Der Begriff staatlich anerkannte Ausbildungsberufe ist nur auf die Berufe zu beziehen, die durch landes - oder bundesrechtliche Regelungen normiert sind. Es handelt sich fast ausschließlich um Berufsfachschulen, die als schulische Angebote neben den Ausbildungsberufen der Dualen Ausbildung stehen. Sie umfassen wichtige Gesundheits- und Sozialberufe, dabei z.B. den/die Staatlich anerkannte Sozialassistentin und Sozialassistent, jedoch auch die anderen Assistentenberufe bzw. Berufsfachschulen mit Kammerprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz in allen Berufsfeldern. Nur für die bundesgesetzlich geregelte Ausbildung in der Altenpflege, die im Land Berlin an der Berufsfachschule für Altenpflege verortet ist, wird in weitgehender Analogie zur Dualen Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsverhältnisses vom Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung entrichtet. Für alle anderen schulischen Ausbildungen gibt es keine Ausbildungsvergütung. Die Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher wird häufig als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf bezeichnet, gehört jedoch systematisch in die Bildungsgänge der Weiterbildung. Für die duale Ausbildung wird die vertragliche Gestaltung des Ausbildungsverhältnisses zwischen Auszubildenden und Betrieb nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, das eine Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden nach § 17 vorsieht. Die Überwachung dieser Ausbildungsverhältnisse obliegt den zuständigen Stellen. Das sind nach § 71 Berufsbildungsgesetz die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, die zuständige Stelle für die Agrarberufe, in Berlin ist dies die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die zuständige Stelle für die freien Berufe. Weil die Ordnungssystematik der Dualen Ausbildung auch die Beteiligung von Sozialpartnern und den zuständigen Stellen umfasst, wird der Begriff „Staatlich anerkannt“ auf diese Berufe nach Berufsbildungsgesetz nicht angewandt. 2. Für welche staatlich anerkannten Ausbildungsberufe wird sogar ein Ausbildungsentgeld (Schulgeld) erhoben ? Zu 2.: Die Berufsfachschulen der öffentlichen beruflichen Schulen werden hinsichtlich der Personalausstattung gemäß den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an den öffentlichen Schulen ausgestattet . Eine Sachmittelausstattung erfolgt nach Maßgabe des Schulträgers der beruflichen und zentralverwalteten Schulen. Für öffentliche Berufsfachschulen wird dementsprechend kein Schulgeld erhoben. Das Land Berlin stellt den Trägern von genehmigten Ersatzschulen auch im Bereich der oben beschriebenen Berufsfachschulen zweckgebundene Zuschüsse nach § 101 Abs. 1 und 2 SchulG zur Verfügung: Diese Ersatzschulen erheben alle ein Schulgeld. Für die Berufsfachschulen für Altenpflege übernimmt das Land Berlin ausnahmsweise das Schulgeld, weil bei der besonderen Fachkräftebedarfslage im Pflegebereich die Attraktivität jedes Ausbildungsplatzes zu steigern ist. Dies gilt analog auch für die als Schulgeldbefreiung für den einzelnen Absolventen und die einzelne Absolventin wirkende Schulgeldübernahme der oben aufgeführten Fachschulen für Erzieher in freier Trägerschaft. 3. Auf welche Branchen verteilen sich die Ausbildungsberufe ohne Vergütung bzw. mit erhobenen Schulgeld und um wie viele Auszubildende handelt es sich insgesamt? Zu 3.: Die Tabelle zeigt in den öffentlichen Schulen die Berufsfachschulen auf, für die keine Ausbildungsvergütung (ohne Altenpflege) gezahlt wird. Die Berufsfachschulen an Schulen in freier Trägerschaft sind ebenso aufgeführt. Diese sind schulgeldpflichtig. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 784 2 Mehrjährige Berufsfachschule Schüler und Schülerinnen nach Berufsfeld öffentlichen und privaten Berufsfachschulen (ohne Altenpflege) Träger Berufsfeld Schüler/innen insg. weibl. Öffentlich Wirtschaft und Verwaltung 1.817 889 Metalltechnik 542 46 Elektrotechnik 892 71 Bautechnik 611 121 Holztechnik 339 131 Textiltechnik und Bekleidung 274 251 Chemie, Physik und Biologie 396 146 Drucktechnik 279 95 Farbtechnik und Raumgestaltung 225 154 Gesundheit 33 31 Körperpflege 93 89 Ernährung und Hauswirtschaft 204 98 Agrarwirtschaft 102 76 Sozialwesen 693 508 Sonstige / Mehrere Berufsfelder 39 21 Öffentlich Schulen zusammen 6.539 2.727 Privat Wirtschaft und Verwaltung 703 393 Elektrotechnik 295 25 Holztechnik 29 13 Textiltechnik und Bekleidung 32 26 Chemie, Physik und Biologie 123 41 Drucktechnik 89 26 Ernährung und Hauswirtschaft 53 27 Sozialwesen 2.162 1.645 Sonstige / Mehrere Berufsfelder 400 269 Private Schulen zusammen 3.886 2.465 Gesamtergebnis 10.425 5.192 Alle Daten für das Schuljahr 2016/17 Stand: 04. Oktober 2016 4. Gibt es Fördermöglichkeiten von Seiten des Senats ? Zu 4.: Ausbildungsförderung wird für den Besuch von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfö G) geleistet, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Berlin, den 03. April 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2017)