Drucksache 18 / 10 785 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 21. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2017) und Antwort Stellenbesetzungen im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Planstellen sind in den Bezirken für den Regionalen Sozialen Dienst vorgesehen (mit der Bitte um Auflistung nach Bezirken)? 2. Wie viele der Planstellen sind derzeit planmäßig, wie viele tatsächlich besetzt, und wie viele sind derzeit ausgeschrieben? Zu 1. und 2.: Die folgende Tabelle fasst die Ergebnisse einer Ad-hoc-Abfrage bei den Bezirken zur Anzahl der vorhandenen und besetzten Stellen im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) zum Stichtag 01. März 2017 zusammen. Demnach gab es zum 01. März 2017 rund 851 finanzierte Stellen im RSD. Hierin enthalten waren auch die unbefristeten Stellenzuwächse aus dem Prozess der AG Wachsenden Stadt in den Jahren 2016 und 2017. Die Zahl der zum Erhebungsstichtag besetzten Stellen lag bei 725,5 VZÄ. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 785 2 Tab. 1: Anzahl finanzierte, besetzte und unbesetzte Planstellen im RSD zum 01.03.2017 in Vollzeitstellenäquivalenten (VZÄ) nach Angaben der Bezirke sowie Anzahl lfd. Besetzungsverfahren zum Erhebungsstichtag (Quelle: Bezirke) Nach Angaben von neun Bezirken laufen aktuell Stellenbesetzungsverfahren für ca. 71 Stellen (in VZÄ). Im Bezirk Neukölln wurden weitere Stellenbesetzungsverfahren im Laufe des Monats März initiiert. 3. Wie lange dauert ein Besetzungsverfahren für die Stellen im RSD durchschnittlich? Gibt es Unterschiede in den Bezirken und wie werden diese begründet? 4. Welche Maßnahmen plant und unternimmt der Senat , um die Stellenbesetzungsverfahren in den Jugendämtern in den Bezirken zu unterstützen? Zu 3. und 4.: Die Angaben der Bezirke zur durchschnittlichen Dauer von Besetzungsverfahren variieren zwischen vier und acht Monaten. Das Ausschreibungsund Auswahlverfahren nimmt demnach in der Regel zwischen drei und fünf Monaten in Anspruch. Inkl. der vorgelagerten Phase der Gestaltung und Veranlassung der Ausschreibung sowie der nachgelagerten Phase der Stellenbesetzung lässt sich aus den Rückmeldungen ein Zeitraum von bis zu acht Monaten ableiten. Zu den von den Bezirken genannten Gründen für die Dauer der Verfahren zählen u. a. die Abstimmung von Ausschreibungsunterlagen und Beteiligungsverfahren, die Beibringung der erforderlichen Unterlagen (bspw. Personalakten) sowie die Entscheidungs- und Kündigungsfristen von Seiten der Bewerberinnen und Bewerber. Nr. Bezirk Anz. Planste llen RSD (finanzie rte Ste llen) Anz. unbese tzte Ste llen RSD Anz. bese tzte Ste llen RSD Anz. Lfd. Bese tzungsverfahren RSD in VZÄ in VZÄ in VZÄ Anz. Stellen Sp.1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 1 Mitte 87,7 11,5 76,1 5,0 2 Fhn.-Krzb. 75,5 12,5 63,0 k. A. 3 Pankow 74,6 8,4 66,2 5,0 4 Charl.-Wido. 66,2 12,6 53,6 7,0 5 Spandau 70,6 14,6 56,0 14,6 6 Stgl.-Zhldf. 55,3 11,9 43,4 2,0 7 Tphf.-Schbg. 86,0 16,8 69,2 16,8 8 Neukölln 78,6 7,2 71,4 erst im Verlauf 03/2017 9 Trptw.-Köp. 44,0 6,0 38,0 9,0 10 Mzhn.Hldf. 82,1 7,0 75,1 k. A. 11 Libg. 68,0 9,3 58,7 4,0 12 Rei.ndf 62,4 7,7 54,7 7,7 Summe 851,0 125,5 725,5 71,1 Anmerkungen: 1) Quelle: Abfrage bei den Bezirken (zum Erhebungsstichtag 01.03.2017) 2) Die finanzierten Planstellen umfassen alle Stellen inkl. Langzeiterkrankte und unbesetzte Stellen 3) Die finanzierten Stellen umfassen die unbefristeten Stellen aus dem Prozess der AG Wachsenden Stadt (inkl. der Tranche 2017) 5) unbesetzte Stellen, die lt. Stellenplan dem RSD zugeordnet sind und nicht an anderer Stelle genutzt werden. 4) Die finanzierten Stellen umfassen den RSD im engeren Sinne (ohne Verwaltung, Regionalleitung, Eingliederungshilfe, Jugendberufshilfe, Pflegekinderdienst, Wirtschaftliche Hilfe) Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 785 3 Mit Blick auf die angestrebte Fachkräftegewinnung bzw. Fachkräftesicherung bietet der Tarifabschluss 2017 Vereinbarungen, die aus Sicht des Senats eine Verbesserung der Bewerberlage erwarten lassen. Neben der generellen Einführung der Erfahrungsstufe 6 erhalten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter je nach Tätigkeit (bspw. Kinderschutz) eine Zulage in Höhe von 50 bis 100 Euro. Darüber hinaus sollen die Sozial- und Erziehungsberufe einen Schwerpunkt in der nächsten Tarifrunde spielen. Darüber hinaus haben die Bezirke im Hinblick auf die Fachkräftegewinnung die Möglichkeit, zunächst befristet bis zum 28.02.2018 im Rahmen des von den Tarifvertragsparteien eröffneten Ermessens in eigener Zuständigkeit über eine mögliche Anerkennung von förderlichen Zeiten für die Stufenzuordnung und die Stufenvorweggewährung zu entscheiden. Dabei ist die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 10 Personalvertretungsgesetz (PersVG) zu beachten. Zur Unterstützung der Einarbeitung von neu eingestellten Fachkräften im RSD stehen mit der Maßnahme „Neu im RSD“ zudem ergänzende finanzielle Ressourcen für die Anleitung zur Verfügung. Berlin, den 03. April 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2017)