Drucksache 18 / 10 787 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 21. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2017) und Antwort Ausstattung der Berliner Fußballstadien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Voraussetzungen müssen die Berliner Fußballvereine erfüllen, um am Drittligabetrieb teilnehmen zu können? Zu 1.: Voraussetzung für die Teilnahme am Drittligabetrieb ist die sportliche Leistung der Vereine, die zu einem Aufstieg in die 3. Liga berechtigen würde und die Verfügbarkeit einer entsprechenden vom DFB freigegebenen Sportstätte. Die Rahmenbedingungen dazu hat der Deutsche Fußball-Bund e.V. unter dem Link: http://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/satzung en-und-ordnungen/ veröffentlicht. 2. Welche Berliner Stadien sind erst-, zweit- und drittligatauglich (bitte alle mit der jeweiligen Tauglichkeit benennen)? Zu 2.: Das Olympiastadion ist durch die Nutzung von Hertha BSC als erstligatauglich ausgewiesen. Das Stadion an der Alten Försterei ist durch die Nutzung durch den 1. FC Union Berlin als zweitligatauglich ausgewiesen. 3. Sind dem Senat Vorfälle bekannt, bei denen Vereinen der Ligaaufstieg aufgrund fehlender Lizenzen versagt wurde? Zu 3.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Auch der Berliner-Fußball-Verband e.V. hat dazu keine Angaben gemacht. 4. Welche Bemühungen werden seitens des Senats unternommen, um die Vereine bei der Qualifizierung für bestimmte Ligen zu unterstützen? Zu 4.: Die sportliche Qualifikation für eine bestimmte Liga ist allein Angelegenheit der Vereine. Sofern die sportlichen Voraussetzungen für einen Aufstieg erfüllt werden, unterstützen der Senat und die Bezirke insoweit, als im Rahmen der Möglichkeiten entsprechende Sportstätten bereitgestellt werden. Berlin, den 31. März 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)