Drucksache 18 / 10 788 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 22. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2017) und Antwort Wahlhelfer in den Berliner Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden für die Wahlen in den verschiedenen Berliner Bezirken benötigt (bitte Anzahl je Bezirk auflisten)? Zu 1.: Bezirk Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Charlottenburg-Wilmersdorf 1.800 Friedrichshain-Kreuzberg 1.400 Lichtenberg 1.700 Marzahn-Hellersdorf 1.700 Mitte 1.800 Neukölln 1.750 Pankow 3.000 Reinickendorf 1.800 Spandau 1.520 Steglitz-Zehlendorf 1.875 Tempelhof-Schöneberg 1.750 Treptow-Köpenick 1.100 Gesamtzahl 21.195 2. Welche Anreize werden für das Ehrenamt im Wahlvorstand seitens des Senats gesetzt? Zu 2.: Zur Durchführung der Wahl zum Deutschen Bundestag 2013 wurden die Beträge für das Erfrischungsgeld im Land Berlin für Mitglieder eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal auf 50 Euro, für die Mitglieder eines Briefwahlvorstandes auf 35 Euro bzw. im Falle der Inanspruchnahme von Freizeitausgleich für Mitglieder eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal auf 30 Euro und für die Mitglieder eines Briefwahlvorstandes auf 25 Euro pro Einsatz erhöht. Das Land Berlin liegt mit diesen Beträgen über dem bundesweiten Durchschnitt der gezahlten Erfrischungsgelder. Der für die Bediensteten des Landes Berlin zusätzlich auf Antrag gewährte Freizeitausgleich beträgt bis zu zwei Tage in Abhängigkeit von der ausgeübten Wahlhilfefunktion. 3. Mit welchen Maßnahmen wird die Öffentlichkeit über die Möglichkeit, als Wahlhelfer aktiv zu werden, informiert? Zu 3.: Es werden verschiedene Informations- und Werbemaßnahmen eingesetzt: Aufdruck „Wahlhelfende gesucht“ auf der gesamten Berliner Behördenpost; Öffentlichkeitsarbeit der Bezirkswahlämter und der Landeswahlleiterin per Pressemitteilungen sowie Radio - und Fernsehinterviews; Anschreiben der Landeswahlleiterin an Parteien, Bundes - und Landesbehörden sowie an Hochschulen; Bezirksämter werben per Bezirksbroschüre, per Internetauftritt auf der jeweiligen bezirklichen Homepage, per Monitoren in den Kundenwarteräumen der Bürge- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 788 2 rämter, per Aushang oder Flyerauslagen in den Dienstgebäuden, per bezirksinterne Intranet- Mitteilungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch mündliche Ansprachen im Rahmen von Veranstaltungen. 4. Wie hat sich die Bereitschaft, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer aktiv zu werden, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Zu 4.: In der Bevölkerung hat aufgrund der zu Frage 1 genannten Erhöhung des Erfrischungsgeldes 2013 und der verstärkten Werbung durch die Landeswahlleiterin sowie die Bezirkswahlämter die Bereitschaft zur Übernahme einer ehrenamtlichen Wahlhilfetätigkeit zugenommen. Dagegen hat im öffentlichen Dienst die Bereitschaft abgenommen . 5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die Engagementbereitschaft zur Ausübung einer Wahlhelfertätigkeit in der Berliner Bevölkerung zu erhöhen und welche Rolle spielt dabei eine kostenfreie Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel am Tag der Beschäftigung? Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Einer denkbaren entgeltfreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel am Wahlsonntag durch die Wahlhelfenden wird keine entscheidende Rolle bei der Erhöhung der Engagementbereitschaft in der Berliner Bevölkerung eingeräumt, denn Wahlhelfende sollen möglichst wohnortsnah eingesetzt werden ohne ein Verkehrsmittel nutzen zu müssen. Viele Wahlhelfende haben darüber hinaus bereits für den öffentlichen Nahverkehr eine Monats-/ Jahreskarte oder ziehen eine PKW-Nutzung am Wahlsonntag vor. Des Weiteren steht der finanzielle Vorteil von entgeltfreien Fahrten nicht im angemessenen Verhältnis zum Verwaltungskostenaufwand. Im Übrigen liegt für den mengenmäßig umfangreichen Transport der Wahlunterlagen vom und ins Bezirkswahlamt und Wahllokal eine PKW-Unterstützung nahe. 6. Wie kommt die enorm unterschiedliche Bewertung – Freiwillige des Öffentlichen Dienstes erhalten ein Erfrischungsgeld von 30,- € (bzw. 25,- € in einem Briefwahllokal ) sowie einen Freizeitausgleich in Form von einer Dienstbefreiung von bis zu zwei Arbeitstagen und alle anderen Ehrenamtlichen bekommen ein Erfrischungsgeld von 50,- € (bzw. 35,- € in einem Briefwahllokal) – zustande ? Zu 6.: Das Ehrenamt wird gleich geschätzt und gleichwertig behandelt. Für eine anfechtungssichere Wahldurchführung sind engagierte und erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie personelle Reserven unabdingbar. Der zusätzliche Freizeitausgleich als Anreiz ist notwendig, um alle Positionen im Wahlvorstand besetzen zu können. Nach einer Auswertung der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin war 2011 die Hälfte der Wahlhelfenden im öffentlichen Dienst beschäftigt – bei den Wahlvorstandspositionen Vorsitz und Schriftführung lag der Anteil sogar bei über 60%. Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2017)