Drucksache 18 / 10 790 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 22. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2017) und Antwort Wenn in Berlin die Brutzeit beginnt… Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen gesetzlichen Regelungen sind in Berlin brütende Vogelarten geschützt bzw. besonders geschützt? Antwort zu 1: Alle europäischen Vogelarten sind auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. 14 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, einige darüber hinaus streng geschützt. Für besonders geschützte Arten gelten bundeseinheitlich die Schutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz: Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs- , Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Frage 2: Wer ist unter welchen Bedingungen zur Kontrolle des Schutzes bei auf Gewässern und in Gewässernähe brütenden Vogelarten verpflichtet? Antwort zu 2: Eine Verpflichtung zur präventiven Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen existiert nicht. Für die Ahndung von angezeigten oder selbst festgestellten Verstößen gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind die Unteren Naturschutzbehörden der Bezirksämter zuständig. Frage 3: Trifft es zu, dass genehmigungsfreies Bootfahren auf Berliner Gewässern keiner Kontrolle unterliegt und somit auch kein Schutz für brütende Vogelarten gewährleistet werden kann? Antwort zu 3: Genehmigungsfreies Bootfahren unterliegt keiner Kontrolle. Frage 4: Gab und gibt es Hinweise auf brutstörenden Bootsbetrieb auf dem Schäfersee oder anderen Seen bis zu einer Größe von 10 ha? Wenn ja, aus welchen Jahren (seit 2000) und wie wurde durch die zuständigen Verwaltungen auf diese Vorkommnisse reagiert? Frage 5: Gab und gibt es Hinweise auf brutstörende Hundeführung in Gewässernähe bei Gewässern kleiner als 10 ha? Antwort zu 4 und 5: Zu beiden Fragen wurden die zuständigen bezirklichen Naturschutzbehörden um Auskunft gebeten. Bezüglich Bootsbetrieb an Gewässern bis 10 ha Größe wurde lediglich aus Pankow eine Störung von Brutvögeln durch ferngesteuerte Modellboote am Kiessee Arkenberge mitgeteilt. Bezüglich schädigender Einwirkung von Hunden an Gewässern kleiner 10ha wurden folgende Gewässer genannt : Fennpfuhl (Lichtenberg), Kiessee Arkenberge (Pankow ), Kaulsdorfer Seen, Biesdorfer Baggersee, Wuhleteich , Hönower Weiherkette (Marzahn-Hellersdorf). Am Fennpfuhl wurde versucht, durch eine Barriere aus Dornengestrüpp eine Schwanenbrut vor Hunden zu schützen. Allgemein wird erwähnt, dass sich ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen uneinsichtige Hundeführer schwierig darstellt und eine Mitarbeiterin schon Opfer eines Bissvorfalles wurde. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 790 2 Aus den Bezirken Mitte, Neukölln, Tempelhof- Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf wurde mitgeteilt, dass über die vorgenannten schädigenden Einflüsse keine Beschwerden vorlägen. Frage 6: Welche Gefahren bestehen grundsätzlich und überwiegend für in Berlin brütende Vogelarten für eine erfolgreiche Arterhaltung? Antwort zu 6: Grundsätzliche Gefahr für die Bestände bestimmter meist ohnehin bereits seltener Berliner Brutvogelarten ist vor allem der Verbrauch an Offenland- und Brachflächen. Weitere Gefährdungsfaktoren wie z.B. Gebäudesanierung, Prädation durch Haustiere (Katzen, Hunde) oder andere Arten (z.B. Waschbär) wirken sich zwar auf das Überleben einzelner Brutpaare, jedoch i.d.R. nicht auf die Erhaltung einer Vogelart in Berlin aus. Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w …………………………… Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)