Drucksache 18 / 10 794 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 16. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2017) und Antwort Rechtswidrige Besetzung und Vandalismus am Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt -Universität Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.a) Wurde der Senat vom Ausmaß der Zerstörungen und des Vandalismus im Zuge der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften der HU überrascht oder waren die Beschädigungen für den Senat absehbar? 1.b) Wenn die Beschädigungen für den Senat absehbar waren: welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, um Beschädigungen in Zukunft vorzubeugen? 1.c) Wenn die Beschädigungen den Senat überrascht haben: welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, um Beschädigungen in Zukunft vorzubeugen? 11. Welche Strategien zur Vandalismus-Prävention hält der Senat für geeignet? Zu 1.a bis 1.c und 11.: Der Senat hat zu keinem Zeitpunkt Sachbeschädigungen ausschließen können. Er ist auch für die Zukunft der Auffassung, dass sachliche Gespräche am ehesten geeignet sind, Konflikte zu deeskalieren . 2. Bleibt der Senat auch nach der Feststellung der Vandalismus Schäden in Höhe von 30.000 Euro bei seiner Auffassung, eine rechtswidrige Besetzung sei eine nicht unübliche Protestform von Studenten und folglich hinzunehmen ? Zu 2.: Der Senat ist der Auffassung, dass friedlicher Protest an einer Hochschule möglich sein muss. Zum damaligen Zeitpunkt haben keine Informationen vorgelegen , dass der fragliche Protest nicht friedlich sei. Diese Information hat der Antwort auf die frühere Schriftliche Anfrage Nr. 18/10355 zugrunde gelegen. 4.) Ist dem Senat bekannt, ob Personalien von Besetzern festgehalten wurden? Zu 4.: Während der Besetzung wurden keine Personalien festgehalten. Im Rahmen der zwischenzeitlich geführten polizeilichen Ermittlungen konnten Beteiligte namhaft gemacht werden. 5.) Welche Kenntnis hat der Senat über die polizeiliche Ermittlungsarbeit in Bezug auf Straftaten im Zuge der Besetzung? 6.) Ist dem Senat bekannt, ob im Hinblick auf den Vandalismus Täter ermittelt werden konnten? Zu 5. und 6.: Hinsichtlich der Beschädigungen im Rahmen des Besetzungszeitraums des Instituts für Sozialwissenschaften (ISW) der Humboldt-Universität zu Berlin werden derzeit mehrere Strafanzeigen durch den Polizeilichen Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin bearbeitet. Aufgrund der laufenden Ermittlungen kann gegenwärtig keine Aussage über den Ermittlungsstand getroffen werden. 7.) Sieht der Senat bei der Leitung der Universität oder bei der Leitung des Instituts für Sozialwissenschaft ein pflichtverletzendes Verhalten durch Unterlassen? Zu 7.: Nein. 8.) Ist der Senat der Auffassung, die Verantwortlichen hätten die sofortige polizeiliche Räumung veranlassen sollen, um einer drohenden Beschädigung der Räume entgegenzuwirken? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 794 2 Zu 8.: Der Senat ist der Auffassung, dass die Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin besonnen reagiert hat. 9.) Welche Konsequenzen will der Senat aus der Beeinträchtigung des Universitätsbetriebs durch Besetzung und Vandalismus ziehen? Zu 9.: Jeder Konfliktfall ist als Einzelfall zu behandeln und abzuwägen. 10.) Empfiehlt oder fordert der Senat für die Zukunft, durch schnelle Räumung besetzter Räume möglichem Vandalismus vorzubeugen? Zu 10.: Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Personen nach genauer Beurteilung der jeweiligen Situation. 12.) Erwägt der Senat, künftige Finanzmittel teilweise an Auflagen zur Vermeidung von Vandalismus zu binden ? Zu 12.: Nein. 13.) Welche Auswirkungen von Besetzung und Vandalismus sieht der Senat für die Lehre und die Freiheit der Wissenschaft am Institut für Sozialwissenschaften? Zu 13.: Der Lehrbetrieb wurde teilweise eingeschränkt . Die Freiheit der Wissenschaft sieht der Senat aber nicht als gefährdet an. 14.) Wie bewertet der Senat die Motive der Besetzer für das Anbringen des großflächigen Wandspruchs „Die Uni muss sterben, damit wir leben können!“, und welche Implikationen hat die durch diesen Wandspruch charakterisierte Haltung der Besetzer aus der Sicht des Senats für die Freiheit von Wissenschaft und Lehre am Institut für Sozialwissenschaften? Zu 14.: Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre am Institut für Sozialwissenschaften wird durch die genannte Parole nicht gefährdet. 15.) Sieht der Senat die Freiheit der Wissenschaft durch die Aktivitäten und den Einfluss von linksextremen Personen und/oder linksextremen Gruppierungen am Institut für Sozialwissenschaften für generell oder partiell eingeschränkt an? Zu 15.: Nein. 16.) Wie bewertet der Senat die anhaltenden Anfeindungen gegenüber Professor Herfried Münkler, welche sich neben anonymen Drohungen u.a. in dem Vandalismus an der Eingangstür seines Büros niedergeschlagen haben? Zu 16.: Die persönlichen Anfeindungen gegen Herrn Professor Münkler sind in jeder Hinsicht unakzeptabel. 17.) Welche Strategien hält der Senat für geeignet, um politischen Einschüchterungen von Wissenschaftlern vorzubeugen? Zu 17.: Politische Einschüchterung von Wissenschaftlerin und Wissenschaftlern akzeptiert der Senat nicht. Berlin, den 06. April 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung – (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)