Drucksache 18 / 10 797 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 23. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2017) und Antwort Verschmutzte Grünfläche Seidelbastweg/Stubenrauchstraße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Der Senat und das Bezirksamt Neukölln von Berlin gehen dabei davon aus, dass es sich bei der angesprochenen „Grünfläche Seidelbastweg/Stubenrauchstraße“ um das gärtnerisch begrünte öffentliche Straßenland vor dem Gelände der Firma Unitank zwischen Straße 3a, Seidelbastweg , Stubenrauchstraße und Teltowkanal handelt. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die winzige Grünfläche Seidelbastweg/Stubenrauchstraße ständig verschmutzt ist und mit schweren Steinen zugestellt ist? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Neukölln hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Die begrünten Flächen auf der östlichen Seite des Seidelbastweges in Höhe der Gewerbegrundstücke sind Bestandteil des gewidmeten Straßenlandes. Somit besteht eine Reinigungspflicht durch die Berliner Stadtreinigung (BSR). Gemäß aktuellem Straßenreinigungsverzeichnis ist der Seidelbastweg in die Reinigungsklasse 4 eingestuft , das bedeutet eine einmalige Reinigung pro Woche. Die Verschmutzung dieser Fläche wird durch den Glascontainer -Standort begünstigt. Im unmittelbaren Umfeld sämtlicher Glascontainer-Standorte kommt es bedauerlicherweise immer wieder zu illegalen Ablagerungen von Müll verschiedenster Art. Der Standort im Seidelbastweg bildet hier keine Ausnahme. Derzeit besteht die Verschmutzung aus Bauschuttresten, Metallteilen und blauen Müllsäcken.“ Frage 2: Aus welchen Gründen wird diese Grünfläche so gut wie nie gereinigt und aus welchen Gründen werden die schweren Steine von der Grünfläche nicht entfernt? Antwort zu 2: Der Seidelbastweg als relevante Straße für die genannte Grünfläche befindet sich gemäß der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen (Gesetz- und Verordnungsblatt [GVBL], 72. Jahrgang Nr. 25 vom 28.09.2016, S. 609-760) im Straßenreinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4. Dies bedeutet, dass hier durch die BSR eine Reinigung 1x/Woche erfolgt (siehe dazu auch die entsprechenden Informationen der BSR im Internet: https://www.bsr.de/strassenreinigung-20471.php. Das Bezirksamt Neukölln hat dazu Folgendes mitgeteilt : „Sofern das Straßen- und Grünflächenamt vor Ort ist, werden Verschmutzungen dieser Art an die BSR und das Ordnungsamt weitergeleitet, so dass von diesen Stellen Reinigungsaufträge ausgelöst werden.“ Illegale Müllablagerungen (o.ä.) können über das Online -Portal der Berliner Ordnungsämter gemeldet werden, um eine Prüfung des Sachverhalts und ggf. eine Beseitigung durch die zuständige Organisation zu veranlassen: https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/dynamic/#!start. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 797 2 Frage 3: Gibt es Bestrebungen des Senats oder des Bezirksamts, die Verschmutzungen/Steine an dieser Stelle zu beseitigen; wenn ja, in welchem Zeitraum und in welchen zeitlichen Intervallen werden diese Beseitigungen durchgeführt und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Neukölln hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Seitens des Bezirksamtes wurden Reinigungsaufträge ausgelöst, eine Durchführung erfolgt entsprechend der dafür bereitgestellten Kapazitäten. Aus Sicht des Bezirksamtes ist der wöchentliche Reinigungsturnus der BSR ausreichend.“ Der Senat sieht keine Veranlassung dazu, sich über die gesetzlich geregelten Aufgabenverteilungen im Land Berlin und hier die entsprechende Zuständigkeit von BSR und Bezirksamt hinwegzusetzen und eigene Bestrebungen hinsichtlich einer Beseitigung von Verschmutzungen /Steinen an dieser Stelle zu entwickeln. Berlin, den 06. April 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2017)