Drucksache 18 / 10 798 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 23. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2017) und Antwort Verletzungsgefahr von Fahrbahnbegrenzungen in Rudow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass in der Waßmannsdorfer Chaussee in Rudow aus den zur Fahrbahnbegrenzung dienenden Baumstämmen Stahlspitzen und Stahlbänder herausragen? Frage 2: Aus welchen Gründen werden Kinder und Radfahrer einer solchen Verletzungsgefahr ausgesetzt? Antwort zu 1 und 2: Das Bezirksamt Neukölln teilt mit: „Die Waßmannsdorfer Chaussee wird in regelmäßigen Abständen gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 Berliner Straßengesetz (AV Straßenüberwachung) begangen und auf Gefahrenstellen überprüft. Die Prüfungen erfolgen regelmäßig im Rahmen unserer turnusmäßigen Begehungen. Im 30 km/h-Abschnitt erfolgt dies 14- täglich. In dem Bereich Rhodeländer Weg bis zur Landesgrenze alle 2 Monate. Zusätzlich wird dieser Bereich regelmäßig von der zuständigen Bezirksingenieurin und dem Gruppenleiter begutachtet. Gegenstand ist die Straße mit allen ihren Einrichtungen inklusive der Fahrbahnbegrenzungen in Form von Baumstämmen. Sofern Gefahren festgestellt werden, erfolgt eine unmittelbare Beseitigung. So wurden an einigen Stellen beschädigte, abgenutzte oder zerstörte Barrieren aus Baumstämmen vom Straßenund Grünflächenamt abgeräumt.“ Frage 3: Gibt es Bestrebungen des Senats oder des Bezirksamts, die Fahrbahnbegrenzungen zu erneuern bzw. die Verletzungsgefahr zu beseitigen; wenn ja, in welchem Zeitraum werden die Sanierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten stattfinden und in welchem Umfang werden diese durchgeführt und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Neukölln teilt mit: „Die Waßmannsdorfer Chaussee von der Neuhofer Straße bis zur Landesgrenze ist in der bezirklichen I- Planung aktuell ab dem Jahr 2019 enthalten. Die Fahrbahnbegrenzungen in Form von Baustämmen werden nicht ersetzt. Mit dem Neubau der Waßmannsdorfer Chaussee erhält die Straße Bordsteine, welche das Überfahren bzw. Parken auf dem Grünstreifen verhindern sollen.“ Berlin, den 11. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2017)