Drucksache 18 / 10 800 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 23. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2017) und Antwort Pflege des Mauerparks durch die Grün Berlin GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lautet der konkrete (Projekt-)Auftrag bzw. die konkreten (Projekt-)Aufträge der Grün Berlin GmbH für die Flächen des Mauerparks? Antwort zu 1: Aufträge an die Grün Berlin liegen nicht vor. Die Grün Berlin erhält Zuwendungen des Landes Berlin für • Den Neubau des Mauerparks auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Eberswalder Straße • Die Pflege und Unterhaltung des Mauerparks Frage 2: Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt die Begleitung der Bürgerwerkstatt „Mauerpark Fertigstellung “ und die Pflege der Erweiterungsflächen (Vertragspartner , Auftragshöhe, Zeitpunkt des Vertragsabschlusses , mögliches Vertragsende)? Antwort zu 2: Eine vertragliche Grundlage zur Begleitung der Bürgerwerkstatt „Mauerpark fertig stellen“ gibt es nicht. Die Einrichtung der Bürgerwerkstatt „Mauerpark fertig stellen“ erfolgte in 2010 in Abstimmung zwischen den Bezirksämtern Mitte und Pankow, der Grün Berlin GmbH und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Ziel, den Planungsprozess der Erweiterung des Mauerparks in einem kontinuierlichen Dialog mit an der Gestaltung des Mauerparks interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Vertreter *innen von Initiativen und Vereinen, die rund um den Mauerpark leben bzw. tätig sind, zu begleiten. Bis einschließlich 2016 sind für die Durchführung der moderierten Bürgerwerkstatt bei Kapitel 1210 Titel 89374 Kosten in Höhe von 97.312 € entstanden. Die Bürgerwerkstatt soll bis zum Ende der Baumaßnahmen fortgeführt werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Erweiterungsfläche des Mauerparks sind beim Kapitel 750, Titel 68203 Mittel in Höhe von 137.000 € veranschlagt. Die Haushaltsmittel , die im Landeshaushalt für die Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, werden im Rahmen eines Zuwendungsbescheides als Fehlbedarfsfinanzierung der Grün Berlin GmbH bewilligt. In Abstimmung mit dem Bezirksamt (BA) Pankow erfolgt die Bewirtschaftung der Erweiterungsfläche durch die Grün Berlin GmbH bis zur Fertigstellung der Landschaftsbauarbeiten , die für 2020 avisiert sind. Frage 3: Ist eine Ausweitung der Zuständigkeit der Grün Berlin GmbH für Pflege und Unterhaltung der Grünflächen auf die gesamte Fläche des Mauerparks geplant? Antwort zu 3: Die Grün Berlin GmbH hat im September 2016 in Abstimmung mit dem BA Pankow und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusätzlich zur Bewirtschaftung der Erweiterungsfläche das Müllmanagement auch des bestehenden Mauerparks übernommen. Über diesen Stand hinaus, der für die Bauzeit des Parks verabredet ist, gibt es derzeit keine Planungen zur Bewirtschaftung des Mauerparks durch die Grün Berlin GmbH. Grundsätzlich obliegt die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke. Für den Mauerpark ist dies seit der Änderung der Bezirksgrenze im März 2017 der Bezirk Pankow. Frage 4: Wird von der Grün Berlin GmbH die Vorlage eines Konzepts zur weiteren Bewirtschaftung der Flächen des Mauerparks geplant bzw. ist sie hierzu verpflichtet? Antwort zu 4: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 800 2 Ein Bewirtschaftungskonzept für den erweiterten Mauerpark liegt vor. Es wurde im Jahr 2015 durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt und in enger Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Pankow und der Grün Berlin erarbeitet. 5. Wird nach vollständiger Fertigstellung der Erweiterungsflächen der Vertrag neu ausgeschrieben? Antwort zu 5: Siehe Antworten zu 1. - 3. Frage 6: In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wäre eine Beteiligung der BSR an der Reinigung des Mauerparks denkbar? Antwort zu 6: Eine Beteiligung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) an öffentlichen Ausschreibungen zur Vergabe von Reinigungsleistungen im Mauerpark war und ist zu jedem Zeitpunkt denkbar. Aufgrund des geltenden Wettbewerbsrechts sieht der Senat für eine Beteiligung der BSR an der Reinigung des Mauerparks bzw. eine direkte Beauftragung ohne öffentliche Ausschreibung zum derzeitigen Zeitpunkt keine belastbare rechtliche Grundlage. Im Zusammenhang mit den im Land Berlin laufenden Diskussionen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit und der in § 7 Abs. 1 des Unternehmensvertrages vom 01.12.2015 getroffenen Verständigung, die Zuständigkeit der BSR in Bezug auf die Reinigung und Abfallentsorgung u.a. in Park- und Grünanlagen zu prüfen und zu konkretisieren, läuft seit dem 01.05.2016 das zwischen dem Land Berlin und der BSR bis zum 31.12.2017 vereinbarte Pilotprojekt „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen “ in zwölf Parkanlagen in zehn Bezirken (Beginn der operativen Umsetzungsphase ab 01.06.2016). Der Bezirk Pankow von Berlin hatte dafür mit der BSR den Park am Weißen See als Pilotobjekt vereinbart. Spätestens drei Monate nach Ende des Projektzeitraums und im Ergebnis der dazu vereinbarten Evaluierung wird durch die Evaluierungsgruppe im Frühjahr 2018 eine Gesamtbewertung gegenüber der Steuerungsrunde abgegeben. In diesem Zusammenhang wird nach der Evaluierung über die Frage einer möglichen Ausweitung oder dauerhaften Übernahme der Reinigung und Abfallentsorgung in öffentlichen Grünanlagen durch die BSR zu entscheiden sein. Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2017)