Drucksache 18 / 10 802 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 24. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2017) und Antwort Software IVU.elect des Berliner Herstellers IVU Traffic Technologies AG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Wahlen wurden mit der fraglichen Software IVU.elect Wahlergebnisse in Berlin überprüft, aufbereitet und präsentiert (PM des Herstellers IVU zu den Wahlen in Berlin: Ja. http://www.ivu.de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/erf olgreiche-wahlen-in-berlin-mit-ivuelect-1.html) und soll die Software auch zur Bundestagswahl am 24. September 2017 eingesetzt werden? Zu 1.: Im Zusammenhang mit der Durchführung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2016 in Berlin wurden die Module Aufbereitung sowie Präsentation der Software IVU.elect erfolgreich eingesetzt. Es ist vorgesehen, die Software IVU.elect zur Wahl zum Deutschen Bundestag 2017 in Berlin mit den Modulen Erfassung, Aufbereitung sowie Präsentation einzusetzen. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu den Sicherheitsrisiken beim Einsatz der Software? Zu 2.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zu Sicherheitsrisiken beim Einsatz der Software vor. 3. In den Niederlanden wurde die Nutzung der Software verboten - war dies dem Land Berlin bereits vor dieser Anfrage bekannt? Zu 3.: Dem Senat war das Verbot vor dieser Anfrage bekannt. Nachdem in den Niederlanden eine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hatte, wurde das Nutzungsverbot noch vor der Wahl wieder zurückgezogen. Die Software wurde dann landesweit für die Erfassung, Aufbereitung und Veröffentlichung der Wahlergebnisse eingesetzt. Die in den Niederlanden für Wahlen zuständige Stelle (de Kiesraad) beabsichtigt, die Software auch zu den im März 2018 bevorstehenden landesweiten Kommunalwahlen einzusetzen. 4. Teilt der Senat die Sorge, dass bei Verwendung der Software Zweifel an der Integrität der Bundestagswahlen aufkommen könnten? Zu 4.: Nein. Die Software IVU.elect wird auch im Umfeld des Bundeswahlleiters eingesetzt. Das Umfeld des Bundeswahlleiters unterliegt der Kontrolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 5. Wie werden die Wahlergebnisse aus den Wahllokalen über die Kreiswahlleitung an die Landeswahlleitung kommuniziert? Zu 5.: Die Übertragung der Wahlmetadaten einschließlich der Auszählergebnisse erfolgt über ein verschlüsseltes Datennetz. 6. Werden Auszählergebnisse per E-Mail ausgetauscht ; wenn ja, werden hier Möglichkeiten zur Verschlüsselung der E-Mail-Nachrichten genutzt (bitte unterscheiden nach Art der Verschlüsselung, z.B. Ende-zu- Ende Verschlüsselung oder Verschlüsselung auf den Transportweg) und sieht der Senat Sicherheitsrisiken oder Möglichkeiten der Manipulation auf diesem Transportweg ? Zu 6.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 802 2 7. Plant der Senat oder führt der Senat öffentlich zugängliche IT-Sicherheitsanalysen und/oder qualitätssichernde Tests unter den Aspekten der IT-Sicherheit für einzusetzende Software und ihren Quellcode vor der Beschaffung durch, um diese auf Funktionalität und Sicherheitsrisiken zu testen und wie beabsichtigt der Senat, diese Kapazitäten zu schaffen bzw. auszubauen? Zu 7.: Für den Einsatz der Software IVU.elect ist eine Reihe von Tests unter den Aspekten der IT-Sicherheit vorgesehen. Die Testergebnisse sowie der Quellcode der einzusetzenden Software werden nach dem Grundsatz "Sicherheit durch Geheimhaltung" nicht veröffentlicht. 8. Finden im beschriebenen Kontext der ISO Standard 27001 und die ergänzenden Maßgaben des BSI- Grundschutzkataloges regelmäßig Anwendung bei Vergabeverfahren und der Sicherstellung des IT-Betriebs? Zu 8.: Der öffentliche Dienst des Landes Berlin ist verpflichtet, nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zu arbeiten. Dieser findet auch im vorliegenden Fall Anwendung . Die beauftragten Dienstleister und ihre Rechenzentren sind nach ISO 27001 zertifiziert. Berlin, den 06. April 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2017)