Drucksache 18 / 10 806 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Christian Hansel (AfD) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2017) und Antwort Berlin braucht Tegel –Tegel bleibt offen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Schritte hat der Senat eingeleitet, um das angesichts hoher Zustimmungswerte perspektivisch erfolgreiche Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel im weiteren Verlauf des Jahres 2017 zeitnah und unmittelbar nach erfolgter Abstimmung berücksichtigen zu können? Frage 3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um zu vermeiden, dass der Fortbetrieb des Flughafens Tegel zukünftig an rechtlichen Hürden, beispielsweise planungs - oder genehmigungsrechtlichen Fragestellungen scheitern könnte? Frage 5. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Planungsaufwendungen für die bauliche Nachnutzung des Flughafenareals Tegel als „Urban Tech Republic“ bis zum Tag des Volksentscheides zu minimieren, um unnötige und absehbar nutzlose Aufwendungen zu vermeiden? Frage 6. Wie stellt sich die BFG als Betreiberin Tegels und die FBB als Muttergesellschaft auf den kommenden Volksentscheid ein, und welche Vorbereitungen werden getroffen, um für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel optimal aufgestellt zu sein im Fall eines zustimmenden Volksentscheides? Frage 7. Welche Aktivitäten hat der Senat ergriffen, um mit dem Land Brandenburg bezüglich des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) Anpassungen vorzunehmen, um den Standort Tegel für den Fall eines positiven Volksentscheides zukunftssicher zu machen? Frage 8. Welche Aktivitäten hat der Senat ergriffen, um mit der Bundesrepublik Deutschland die bundesrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und vorzubereiten, so dass für den Fall eines positiven Volksentscheides kurzfristig die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene abgesichert werden können? Antwort zu 1., 3., 5., 6., 7. und 8.: Da der Senat am Ziel der Schließung des Flughafens Berlin-Tegel festhält, stellen sich derartige Fragen nicht. Insoweit wird auf die Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/10054, 18/10112, 18/10292, 18/10293, 18/1029 , 18/10582 und 18/10735 verwiesen. Frage 2. Welche Schritte hat der Senat angesichts der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für den Weiterbetrieb Tegels über das Jahr 2018 hinaus, die angesichts des BER-Debakels unabhängig vom Ausgang des Volksentscheides aller Voraussicht nach ohnehin notwendig werden , bisher unternommen? Antwort zu 2.: Hinsichtlich der ab 2019 ggf. erforderlichen Neuberechnung der Lärmschutzbereiche wurden die erforderlichen Mittel angemeldet. Frage 4. Wie stellt der Senat sicher, dass laufende Erhaltungsaufwendungen für den Flughafen Tegel zukunftsorientiert vorgenommen werden und einen Weiterbetrieb auf längere Sicht nicht gefährden? Antwort zu 4.: Die Betriebssicherheit des Flughafens Tegel wird bis zum letzten Tag seiner Nutzung sichergestellt . Berlin, den 04. April 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2017)