Drucksache 18 / 10 807 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 28. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2017) und Antwort Jagd in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Fuchsjagd a.) Wie viele Füchse leben in Berlin? b.) Welche Gründe liegen für die Fuchsjagd in Berlin vor? c.) Gibt es wissenschaftliche Belege dafür, dass die Fuchsjagd in Berlin die Fuchspopulation dauerhaft reguliert bzw. dezimiert? d.) In wie vielen Fällen ist es in Berlin in den letzten drei Jahren (pro Jahr) zur Übertragung von Krankheiten durch Füchse gekommen? e.) Gibt es konkrete Beispiele wissenschaftlich geführter Projekte in Berlin, bei denen sich ein letales Prädatorenmanagement positiv auf die Bestandsentwicklung gefährdeter Arten auswirkt? f.) Wie viel Prozent der getöteten Füchse der letzten drei Jahre (pro Jahr) wurden einer Verwertung (Nahrungsmittel / Pelz) zugeführt? Antwort zu 1 a): Es gibt keine verlässlichen Angaben zur Anzahl der in Berlin lebenden Füchse. Antwort zu 1 b): Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Füchse unterliegen nach dem Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht. Darauf stützend bedarf es keiner gesonderten Begründung für die Jagdausübung auf Füchse. Antwort zu 1 c): Nein. Antwort zu 1 d): Aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften unterliegen alle kranken, verhaltensgestörten oder anderweitig auffälligen erlegten wild lebenden Füchse , Marderhunde und Waschbären, sowie alle verendet aufgefundenen Füchse, Marderhunde und Waschbären der Tollwut-Untersuchungspflicht. Zusätzlich wird an den zur Einsendung kommenden Tieren eine Untersuchung nach der Todesursache durchgeführt. Tierart: Fuchs Bakterien Viren Andere Salmonella enterica Staupe Toxocara canis Salmonella typhimurium Mesocystoides sp. Salmonella typhimurium Var. Copenhagen Uncinaria stenocephala Salmonella enteritidis Taenia pisiformis Listeria monocytogenes Angiostrongylus vasorum Listeria ivanovii Metorchis bilis Streptococcus dysgalactiae Pseudoamphistomum truncatum Streptococcus canis Opisthorchis felineus Pasteurella canis Ollulanus tricuspis Staphylococcus intermedius Gruppe Toxoplasma gondii Staphylococcus pseudointermedius Gruppe Sarcoptes sp. Yersinia pseudotuberculosis Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 807 2 Yersinia enterocolitica Leptospira interrogans Bordetella bronchiseptica Antwort zu 1 e): Entsprechende Projekte sind der Jagdbehörde nicht bekannt. Antwort zu 1 f): Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Weitere Beutegreifer a.) Welche belegbaren Daten/Erkenntnisse liegen der Jagd auf Waschbären zugrunde? Um Berücksichtigung der unter 1. c.) bis f.) aufgeführten Fragestellungen wird gebeten. b.) Welche belegbaren Daten/Erkenntnisse liegen der Jagd auf Marderhunde zugrunde? Um Berücksichtigung der unter 1. c.) bis f.) aufgeführten Fragestellungen wird gebeten. c.) Welche belegbaren Daten/Erkenntnisse liegen der Jagd auf Steinmarder zugrunde? Um Berücksichtigung der unter 1. c.) bis f.) aufgeführten Fragestellungen wird gebeten. Antwort zu 2 a): Waschbären wurden in die Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten aufgenommen , da sie nicht zu den heimischen Arten zählen, sich zum Teil stark verbreitet haben und dadurch partiell zur Gefährdung des Niederwildes führen. Es wird auf die Antworten zu Frage 1 1 c), 1 e) und 1 f) verwiesen. Hinsichtlich der untersuchten Waschbären sind folgende Ergebnisse bekannt: Tierart: Waschbär Bakterien Viren Andere Salmonella Leeuwarden - Toxocara canis Salmonella sp. (n.w. differenziert) Mesocystoides sp. Listeria monocytogenes Uncinaria stenocephala Antwort zu 2 b): Marderhunde wurden ebenfalls aus den in der Antwort 2 a) genannten Gründen in die Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten aufgenommen . Es wird auf die Antworten zu Frage 1 c), 1 e) und 1 f) verwiesen. Antwort zu 2 c): Steinmarder unterliegen nach dem Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht, da sie wie Füchse als jagdbare Tiere aufgelistet sind. Einer weiteren Begründung zur Jagdausübung bedarf es nicht. Es wird auf die Antworten zu Frage 1 c), 1 e) und 1 f) verwiesen. Zu Marderhunden liegen keine Unersuchungserbegnisse vor. Frage 3: Jagdpraktiken a.) Wie viele Genehmigungen zur Jagd mit Lebendfallen wurden in den letzten 3 Jahren (pro Jahr) gemäß § 22 Abs. 2 LJagdG Bln erteilt? b.) Wie viele Genehmigungen zur Jagd mit Totschlagfallen wurden in den letzten 3 Jahren (pro Jahr) gemäß § 22 Abs. 4 LJagdG Bln erteilt? c.) Wird die Baujagd mit Hunden (auf Füchse) und die Baujagd mit Frettchen (auf Kaninchen) ausgeübt? Wenn ja, wie viele Tiere wurden dabei in den letzten drei Jahren (pro Jahr) getötet? d.) Wird die Beizjagd ausgeübt? Wenn ja, wie viele Tiere wurden dabei in den letzten drei Jahren (pro Jahr) getötet? e.) Wird bei der Jagd mit der Schusswaffe bleihaltige Munition verwendet? Antwort zu 3 a): Jahr Anzahl 2014 0 2015 3 2016 3 Antwort zu 3 b): Keine. Antwort zu 3 c): Die Baujagd mit Hunden auf Füchse wird nicht ausgeübt. Mit Frettchen wird die Baujagd auf Kaninchen ausgeübt. Die Zahl der bei der Frettierjagd und der Beizjagd erlegten Kaninchen liegt durchschnittlich bei 850 Tieren / Jahr. Antwort zu 3 d): Ja. Bei der Erhebung der Streckenstatistik wird nicht nach Beiz- und Frettierjagd unterschieden (vgl. Antwort zu 3.c). Antwort zu 3 e): Seit dem 1. April 2012 wird bei den Berliner Forsten entsprechend den Jagdnutzungsvorschriften grundsätzlich bleifrei geschossen, so dass auf ca. 86 % der Berliner Jagdflächen keine bleihaltige Munition mehr verwendet werden darf. Für die übrigen Jagdflächen gibt es derzeit noch keine Regelung. Eine bundeseinheitliche Regelung wird derzeit angestrebt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 807 3 Frage 4: Jagdschutz, Jagdbezirke a.) Wie viele Hunde und Katzen wurden in den letzten drei Jahren (pro Jahr) in Berlin von Jägern im Rahmen des Jagdschutzes getötet (vgl. § 33 Abs. 1 Nr. 2 LJagdG Bln)? b.) Zum Schutz welcher Tierarten wurde die Regelung unter § 33 Abs. 1 Nr. 2 LJagdG Bln erlassen? c.) Liegen § 33 Abs. 1 Nr. 2 LJagdG Bln fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse/ Daten über den potentiellen Einfluss von Hunden und Katzen auf wildlebende Tierpopulationen zugrunde? Wenn ja, welche? d.) Wie viele der unter b.) genannten Tierarten werden in Berlin jährlich von den Jägern selbst getötet? e.) Ist der Senat der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urt. v. 26.06.2012, Nr. 9300/07, NuR 2012, 698-Hermann) eine Anpassung des Berliner Jagdrechtes notwendig ist, damit Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, auf Antrag zu befriedeten Bezirken erklärt werden können, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Jagdausübung aus ethischen Gründen abgelehnt wird? Antwort zu 4 a): Keine. Antwort zu 4 b): Die Regelung dient vor allem dem Schutz des Niederwildes und Haarwildes. Antwort zu 4 c): Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen über den Einfluss von Hunden und Katzen auf wildlebende Tierpopulationen. Z.B.: -S. R. Loss, T. Will & P. P. Marra (2013): The impact of free-ranging domestic cats on wildlife of the United States. Nature Communications 4, Article number 1396, -P. Lüps (2003): Hauskatze und Vogelwelt, ein Dauerthema rund um Biologie, Emotionen und Geld. Der Ornithologischer Beobachter 100 (4): 281-292 Antwort zu 4 d): Keine. Antwort zu 4 e): Eine Anpassung des Berliner Jagdrechts ist nicht erforderlich, da in § 6 a Bundesjagdgesetz (BJagdG), Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, eine auch für Berlin geltende Regelung getroffen wurde. Berlin, den 07. April 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2017)