Drucksache 18 / 10 811 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2017) und Antwort Finanzierung von Betreuungsvereinen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Betreuungsvereine gibt es in Berlin und in welchem Umfang werden diese gefördert (bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)? Zu 1.: Im Land Berlin sind 13 anerkannte Betreuungsvereine tätig. 12 Projekte anerkannter Betreuungsvereine werden finanziell gefördert, so dass in jedem Berliner Bezirk ein geförderter Betreuungsverein zur planmäßigen Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen bzw. Betreuer und Bevollmächtigter sowie Kooperationspartner für die Betreuungsgerichte zu Verfügung steht. Übersicht über die geförderten Betreuungsvereine Betreuungsverein Bezirk Entgelt 2018 (€) Humanistischer Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. Mitte 60.000 Pankow 54.500 Reinickendorf 54.500 Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Charlottenburg-Wilmersdorf 64.900 Steglitz-Zehlendorf 64.900 Tempelhof-Schöneberg 64.900 Lebenshilfe Berlin Spandau 63.170 Marzahn-Hellersdorf 62.620 Betreuungswerk Berlin KBW e.V. Lichtenberg 59.000 Friedrichshain-Kreuzberg 59.500 Betreuungsverein Treptow-Köpenick e.V. Treptow-Köpenick 64.020 Betreuungsverein Neukölln e.V. Neukölln 63.400 gesamt 735.410 2. Wie haben sich die Kosten für den Aufwendungsersatz , die Aufwandspauschalen für Ehrenamtliche sowie die Vergütungspauschalen für Berufs- und Vereinsbetreuer seit 1997 entwickelt? Zu 2.: Die Ausgaben für rechtliche Betreuerinnen bzw. Betreuer sind im Einzelplan 06 - Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung - ausgewiesen. Eine statistische Erhebung und Differenzierung der Kosten nach ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Berufs- und Vereinsbetreuerinnen bzw. Berufs - und Vereinsbetreuer erfolgt erst seit dem Jahre 2000, so dass Angaben zur Kostenentwicklung erst von diesem Zeitpunkt an vorgelegt werden können. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 811 2 Die Kostenentwicklung stellt sich wie folgt dar: Die Ausgaben innerhalb der Kostenposition Berufsund Vereinsbetreuerinnen bzw. Berufs- und Vereinsbetreuer werden für die beiden hierunter subsumierten Gruppen nicht getrennt erfasst. 3. Welche Auffassung vertritt der Senat zu der Frage, die Finanzierung der Betreuungsvereine, wie in anderen Bundesländern, vollständig aus der Justizkasse zu bestreiten ? Zu 3.: Anerkannte Betreuungsvereine haben einerseits die Aufgabe, planmäßig ehrenamtliche Betreuerinnen bzw. Betreuer zu gewinnen, in ihre Aufgaben einzuführen , fortzubilden, zu beraten sowie Bevollmächtigte zu unterstützen und über Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten zu informieren (Querschnittsaufgaben). In Bezug auf die Wahrnehmung dieser Aufgaben werden die anerkannten Betreuungsvereine derzeit von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) finanziell gefördert bzw. unterstützt. Sofern die Betreuungsvereine Betreuungsleistungen erbringen, erfolgt die Vergütung der Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer nach den im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuerinnen bzw. Betreuer (VBVG) vorgesehenen Regelungen. Die Vergütung ist grundsätzlich von der betreuten Person zu leisten, bei deren Mittellosigkeit erhalten die Vereinsbetreuerinnen bzw. die Vereinsbetreuer die Vergütung aus der Justizkasse . Die wirtschaftliche Existenz der Betreuungsvereine und Effizienz der von ihnen geleisteten Arbeit hängt nicht nur von einer auskömmlichen finanziellen Förderung der Querschnittsaufgaben, sondern auch von der Höhe der Vergütung der Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer ab. Aktuell fordert der Betreuungsgerichtstag e.V. gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor dem Hintergrund etlicher Schließungen von Betreuungsvereinen im Bundesgebiet (für Berlin sind keine Schließungen bekannt) eine deutliche Anhebung der Vergütung der Berufs- und Vereinsbetreuerinnen und Berufs- und Vereinsbetreuer. Die rechtliche Betreuung ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches (Familienrecht, §§ 1896 ff BGB), das der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unterliegt. Die Betreuungsvereine arbeiten unmittelbar den Betreuungsgerichten zu und stellen diesen die erforderlichen Betreuerinnen bzw. Betreuer (ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer ) zur Verfügung. Auch in Fachkreisen wird darüber diskutiert, ob und inwieweit die Finanzierung der Betreuungsvereine aus einer Hand gewährleistet werden kann. Das Land Sachsen hat dies bereits umgesetzt. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz ist seit dem Jahr 2015 für die Förderung der Betreuungsvereine zuständig. Berlin, den 13. April 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2017) Jahr Kosten (€) Ehrenamtliche Betreuer Kosten (€) Berufs- und Vereinsbetreuer 2000 772.025 12.545.306 2001 1.625.520 17.625.617 2002 2.270.261 18.817.236 2003 1.941.014 21.883.489 2004 2.303.973 24.268.536 2005 2.694.404 26.141.019 2006 2.624.192 37.402.549 2007 2.849.017 36.961.613 2008 2.914.176 38.860.940 2009 2.930.218 41.203.054 2010 3.072.249 46.054.804 2011 3.064.762 46.056.626 2012 3.099.954 48.006.884 2013 3.336.066 49.949.018 2014 4.022.901 49.552.781 2015 4.085.700 52.443.890 2016 4.039.670 52.367.532