Drucksache 18 / 10 816 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) vom 23. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2017) und Antwort Inhaftierungen von Berliner Bürger/innen in der Türkei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Bürger/innen mit doppelter Staatsbürgerschaft (deutscher und türkischer) wurden in den letzten sechs Monaten in der Türkei inhaftiert. Welche Anschuldigungen wurden gegenüber den Personen angeführt? 2. Wurden bei Verdacht auf willkürliche Inhaftierung diplomatische bzw. juristische Schritte durch die Bundes-republik Deutschland eingeleitet? Zu 1 und 2.: Die Thematik der Anfrage fällt nicht in die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung, sondern in die des Auswärtigen Amtes (AA). Das AA hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass Personen, die sowohl einen deutschen als auch einen türkischen Pass besitzen, von der Türkei ausschließlich als türkische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger behandelt werden. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Information seitens türkischer Behörden an die deutschen diplomatischen Vertretungen in der Türkei, sofern eine Person mit doppelter Staatsangehörigkeit inhaftiert wird. Sofern das Auswärtige Amt auf anderen Wegen Kenntnis über eine Inhaftierung einer Person mit doppelter Staatsangehörigkeit erhält, entscheidet es in eigener Zuständigkeit, ob und wie dieser Person konsularische Hilfe angeboten wird. Berliner Behörden sind an diesem Informations- und Entscheidungsprozess nicht beteiligt. Berlin, den 11. April 2017 Regierender Bürgermeister In Vertretung ______________________ Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2017)