Drucksache 18 / 10 817 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 29. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort „Da für Dich“ Kampagne der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde die Kampagne „Da für Dich“ der Berliner Polizei gestartet? Zu 1.: Zunächst war für den 27. Dezember 2016 eine erste Plakatserie vorgesehen, welche offensiv beworben werden sollte. Dies wurde aufgrund des Terroranschlags am 19. Dezember 2016, in Gedenken der Opfer und in Anteilnahme mit den Angehörigen, ausgesetzt. Am 17. März 2017 wurde die Kampagne mit Veröffentlichung der ersten Plakatserie wieder aufgenommen. 2. Welcher finanzielle Etat steht für diese Kampagne zur Verfügung? Zu 2.: Im Doppelhaushalt 2016/2017 wurden für ein Werbekonzept zur Nachwuchsgewinnung und eine Imagekampagne bei der Polizei Berlin 250.000 € pro Jahr ausgewiesen. 3. Welche Kosten sind bis zum 24.03.2017 angefallen ? Zu 3.: Für die bisher entwickelten und in Teilen bereits umgesetzten Inhalte der „Da für Dich“-Kampagne der Polizei Berlin wurden bisher 107.642,50 € in Rechnung gestellt (Haushaltsjahr 2016). 4. Wie hoch sind die Kosten für Werbemittel (Plakate u.ä.)? Zu 4.: Für die bisher entwickelten Werbemittel der „Da für Dich“-Kampagne der Polizei Berlin wurden 65. 278,50 € in Rechnung gestellt (Haushaltsjahr 2016). Hierunter fallen o die Entwicklung und Produktion von drei Plakatserien sowie der Aushang einer dieser Serien, o die Entwicklung, Programmierung und Platzierung von sogenannten Onlinewerbebannern, o die Entwicklung und Produktion von diversen „Give-aways“ sowie o die Entwicklung und Produktion von Klebefolien zur Fahrzeugbeschriftung. 5. Ist es zutreffend, dass Polizeibedienstete diese Aktion im Rahmen von Postkartenverteileraktionen unterstützt haben? Zu 5.: Gezielte Postkartenverteilaktionen wurden nicht durchgeführt. Die hier in Rede stehenden Postkarten wurden an die Direktionen und Ämter zur weiteren Verwendung ausgegeben. Diese wiederum versorgten hiermit eigene Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger. So wurden die Postkarten u.a. in Teilen auf Einsatzwagen der Polizei Berlin hinterlegt, um sie gegebenenfalls aushändigen zu können. Ferner wurden die Postkarten in Bereichen von Dienststellen mit Publikumsverkehr zur Mitnahme ausgelegt und im Rahmen von Präventions-, Informations- und sonstigen Veranstaltungen, analog der üblichen Verfahrensweise bei der Ausgabe von „Give-aways“ der Polizei Berlin, vorgehalten. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2017)