Drucksache 18 / 10 822 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Videoüberwachung und Daten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass pro Tag und Kamera bei modernen Überwachungskameras Datenvolumen von etwa 0,5 Gigabyte angesammelt werden? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, dass es Videokameras gibt, die technisch in der Lage sind, Datenmengen von etwa 0,5 Gigabyte aufzuzeichnen. 2. Die etwa 15.000 Kameras im öffentlichen Raum in Berlin würden demnach - modernisiert - 7.500 Gigabyte Daten täglich, mithin etwa fünfzig Terabyte Daten pro Woche generieren. In Anbetracht dessen, dass die wenigen Terabyte an Videodaten im Fall Amri nach über einem Monat Arbeit durch dreißig Mitarbeiter noch nicht endausgewertet waren, sieht der Senat einen signifikanten Nutzen in der Generierung dieser Daten, wenn diese nicht gleichzeitig automatisch - etwa durch Gesichtserkennungssoftware - ausgewertet werden? Zu 2.: Welches Datenvolumen von den im öffentlich zugänglichen Raum im Land Berlin befindlichen Kameras entsteht, hängt maßgeblich neben der genauen Anzahl solcher Kameras davon ab, ob und wie lange die erhobenen Daten gespeichert werden. Auch wenn die Auswertung gespeicherter Daten nicht zeitgleich mit ihrer Erhebung erfolgen kann, ist eine effiziente Nutzbarkeit des Datenmaterials etwa zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung möglich. Die Polizei Berlin verfügt zurzeit über keine Gesichtserkennungssoftware , betreibt aber eine Marktbeobachtung nach geeigneter Software. Konkrete Pläne zur Beschaffung bestehen derzeit nicht. 3. Welche Kamerasysteme planen der Senat und die diese einsetzenden Landesbeteiligungen in den nächsten Jahren bei einer Modernisierung der vorhandenen Kameras einzusetzen? Wie werden Systeme wie das von der Kölner Polizei genutzte Panomera-System beurteilt? Zu 3.: Der Senat und dessen Mehrheitsbeteiligungen sowie Anstalten planen vorhandene Kamerasysteme, die ausschließlich der Gebäudesicherung sowie der Sicherung von Eingangsbereichen und des öffentlichen Nahverkehrs dienen, in den nächsten Jahren teilweise durch neue zu ersetzen. Entscheidungen für konkrete Systeme erfolgen im Beschaffungsprozess . Zum Panomera-System liegen dem Senat keine Erfahrungen vor, so dass dazu keine Beurteilung abgegeben werden kann. Berlin, den 13. April 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)