Drucksache 18 / 10 826 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Abgelehnte Asylbewerber in Berlin im Februar 2017 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt worden sind, lebten zum 28.02.2017 - oder dem nächstgelegenen Stichtag, zu dem Daten vorhanden sind - in Berlin? Zu 1.: In Berlin leben 39.465 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Stand 31.12.2016). 2. Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Personen? Zu 2.: Eine entsprechende statistische Erhebung liegt für das Land Berlin nicht vor. 3. Seit wie vielen Jahren sind diese Personen durchschnittlich bereits in Deutschland und seit wie vielen Jahren leben sie in Berlin? Wie viele dieser Personen leben schon länger als vier Jahren in Deutschland? Zu 3.: Eine entsprechende statistische Erhebung liegt für das Land Berlin nicht vor. Zuletzt waren laut AZR-Statistik 5.870 Personen im Land Berlin aufhältig, deren Asylverfahren seit dem Jahre 2014 rechtskräftig abgelehnt sind (vgl. Bundestags- Drucksache 18/11388 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2016). Demnach lebten zuletzt 33.595 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber länger als 3 Jahre in Berlin. Eine Differenzierung eines Aufenthalts nach 4 Jahren liegt nicht vor. 4. Wie vielen dieser Personen, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, ist eine Niederlassungserlaubnis erteilt worden? Was sind die häufigsten Gründe dafür? Zu 4.: Eine entsprechende statistische Erhebung liegt für das Land Berlin nicht vor. 5. Wie vielen dieser Personen, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt worden? Was sind die häufigsten Gründe dafür? Zu 5.: Eine entsprechende statistische Erhebung liegt für das Land Berlin nicht vor. 6. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen hat es im Land Berlin zum 28.02.2017 gegeben? Zu 6.: Eine diesbezügliche statistische Auswertung erfolgt bei der Berliner Ausländerbehörde nicht monatlich, sondern jeweils nach Ende eines Quartals. Zuletzt (Stand 31.12.2016) hielten sich insgesamt 10.512 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die noch nicht freiwillig ausgereist und auch noch nicht abgeschoben worden sind, in Berlin auf. In dieser Zahl sind jedoch nicht ausschließlich abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfasst, sondern auch Personen mit anderen aufenthaltsrechtlichen Werdegängen. 7. Wie viele Abschiebungen dieser Personen hat es im Land Berlin seit dem Dezember 2016 gegeben? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 826 2 Zu 7.:Die erfragten Abschiebungszahlen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Zahl der abgeschobenen Personen davon waren abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber Dezember 2016 64 56 Januar 2017 225 212 Februar 2017 159 146 insgesamt 448 414 Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)