Drucksache 18 / 10 832 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen und auf welche Grundstücke bezogen hat das Land Berlin bzw. seine Verwaltungseinheiten in den letzten zehn Jahren sein Vorkaufsrecht ausgeübt und welche Kosten sind jeweils dabei entstanden? (Bitte um Auflistung der Grundstücke und der jeweiligen Kosten) 2. Wodurch waren die jeweiligen Ankäufe fachlich begründet? Zu 1. und 2.: Grundstücksgeschäfte sind vertraulich einzustufen. Eine Übersicht der Grundstücksgeschäfte des Landes Berlin (sog. Grundstücksverkehrsstatistik) wird dem Unterausschuss Vermögensverwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin jährlich vorgelegt. Diese Übersichten können im Datenraum des Abgeordnetenhauses eingesehen werden. 3. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das Vorkaufsrecht ausgeübt wird? Zu 3.: Es müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein und ein entsprechender Fachbedarf bestehen. 4. Welche Verwaltungseinheiten sind im Land Berlin berechtigt das Vorkaufsrecht rechtswirksam auszuüben und durchzuführen? Zu 4.: Die Ausübung erfolgt im Regelfall durch die Bezirke. 5. Welche Ankäufe von Grundstücken im Rahmen des Vorkaufsrechts sind bereits geplant? Zu 5.: Ankäufe unter Ausübung des Vorkaufsrechts sind nicht planbar. Berlin, den 10. April 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2017)