Drucksache 18 / 10 834 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2017) und Antwort Situation in den Standesämtern in Berlin – Geburtsurkunden (Funktionierende Stadt Teil 3) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Geburtsurkunden wurden von den Standesämtern im Bezirk Mitte und in den weiteren Bezirken in Berlin insgesamt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln) in den Jahren 2017, 2016, 2015 (bitte einzeln aufschlüsseln) ausgestellt? Zu 1.: Die Anzahl der ausgestellten Geburtsurkunden wird statistisch nicht erfasst. Auch durch eine technische Auswertung des eingesetzten Fachverfahrens AutiSta lässt sich die vollständige Anzahl der ausgestellten Geburtsurkunden nicht ermitteln, da diese aus den alten Papierregistern auch dann noch manuell außerhalb des Fachverfahrens ausgestellt wurden, wenn z.B. durch einen vorübergehenden Systemausfall Urkunden nicht über das elektronische Fachverfahren erzeugt werden konnten. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass eine Abschrift aus einem in Papierform geführten Personenstandseintrag gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) ebenfalls als Personenstandsurkunde zählt. Die Anzahl dieser Abschriften wird technisch nicht gezählt. Auch die sog. Mengenerfassung im Rahmen der Kosten - und Leistungsrechnung der Bezirke gibt keine Auskunft zur gestellten Frage. Die bloße Ausstellung von Urkunden aus einem bestehenden Registereintrag ist nicht als eigene Produktkategorie in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst. Das Produkt „Standesamtliche Beurkundungen “ zur Produktnummer 79097 bezieht sich nicht auf die Urkundenausstellung aus einem Register, sondern auf die wesentlich aufwändigere Erstellung eines Registereintrags , aus dem dann überhaupt erst eine Urkunde ausgestellt werden kann. Dieses Produkt umfasst die Erstellung aller vier möglicher Registereintragsarten (Geburtsregister , Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister) und umfasst das nachträgliche Ausstellen von Urkunden mit. 2. Wie lang sind die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger ab Mitteilung an das Bezirksamt bis zum Erhalt der Urkunde (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Bezirk)? Zu 2.: Es wird auf die in einer Tabelle zusammengefassten Antworten der Bezirke in der Anlage verwiesen. 3. Wie sind die Standesämter für diese Aufgabe (Ausstellung der Geburtsurkunden) planmäßig personell ausgestattet (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bezirk und Vollzeit-/Teilzeitstellen)? Zu 3.: Eine separate Zuweisung an Personalressourcen für die isolierte Ausstellung von Geburtsurkunden gibt es bei keinem Berliner Standesamt, weshalb der Mangel an Planstellenanteilen zur Ausstellung von Geburtsurkunden nicht beziffert werden kann. Die Erstausstellung einer Urkunde nach Registrierung (sofern überhaupt gewünscht) nimmt die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte vor, die/der den Registereintrag erstellt hat. Deutlich später beantragte Urkundenausstellungen werden in der Regel von einer Urkundenstelle in den Standesämtern vorgenommen. Diese organisatorische Einteilung obliegt den Bezirken. Die beschriebene Verfahrensweise erscheint auch sinnvoll, um die wesentlich aufwändigeren Registrierungen von den bloßen Urkundenausstellungen , für die auch keine persönliche Vorsprache erforderlich ist, zu trennen. Ergänzend wird auf die in einer Tabelle zusammengefassten Antworten der Bezirke in der Anlage verwiesen. 4. Wie viele Planstellen sind nicht besetzt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bezirk und Vollzeit-/Teilzeitstelle)? Zu 4.: Es wird auf die in einer Tabelle zusammengefassten Antworten der Bezirke in der Tabelle verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 834 2 5. Ist dem Senat bekannt, dass nur nach Vorlage der Geburtsurkunde wichtige finanziell wirksame Leistungen durch die Familien in Anspruch genommen werden können , z.B. Kindergeld, Elterngeld, Anmeldung bei der Krankenkasse etc.? Zu 5.: Ja. 6. Haben sich die Bezirke in Bezug auf die Problematik langer Wartezeiten auf Geburtsurkunden an den Senat gewendet? Wenn ja, welche Bezirke waren dies? Zu 6.: Dem Senat sind die Wartezeiten zunächst aufgrund der Medienberichterstattung bekannt geworden. In einer turnusmäßigen Sitzung der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte mit der zuständigen Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde das Thema ausführlich beraten. Dabei wurde deutlich, dass mehrere Bezirke in unterschiedlicher Art betroffen sind. Wegen der Probleme der Bezirke im Einzelnen wird in diesem Zusammenhang auf die Anlage zu den Fragen 2. bis 4. verwiesen. 7. Was hat der Senat bisher getan, um die jeweilige Situation zu verbessern? Was wird der Senat tun? Zu 7.: Seitens der Standesamtsaufsicht sind in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt in vier Fällen Notfallbestellungen ausgesprochen worden. Dabei wird der Geschäftsbereich eines Standesamts einer Standesbeamtin oder eines Standesbeamten eines anderen Bezirks für begrenzte Zeit übertragen. Für eine solche Maßnahme bedarf es eines Angebots eines abgebenden Standesamts. Da die nicht zufriedenstellende Situation eindeutig auf fehlendes Personal und zum Teil auch auf nicht besetze Stellen zurückzuführen ist, obliegt es den Bezirken, im Rahmen ihrer Personalhoheit eine Verbesserung der Situation zu bewerkstelligen. Dessen ungeachtet, befindet sich der Senat mit den Bezirken im Austausch, inwieweit durch weitere flankierende Maßnahmen eine Unterstützung bei der Gewinnung des zur Besetzung der für die freien Stellen erforderlichen Personals geleistet werden kann. In diesem Zusammenhang wird u.a. geprüft, ob eine zumindest ergänzende Aus- und Fortbildung von Standesbeamtinnen und Standesbeamten auch innerhalb Berlins an der Verwaltungsakademie der Verwaltung des Landes Berlin möglich ist. Weitere Maßnahmen werden auf der Ebene der bezirklichen Amtsleitungen diskutiert. Für eine mögliche Organisationsuntersuchung hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bereits bereitgestellt. Berlin, den 12. April 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017) 1 Anlage zu der schriftlichen Anfrage S 18/10834 Tabelle zur Schriftlichen Anfrage 18/10834 „Situation in den Standesämtern in Berlin – Geburtsurkunden (Funktionierende Stadt Teil 3)“ Die in der Tabelle aufgenommenen Stellungnahmen geben die jeweiligen Antworten der einzelnen Bezirke wieder, soweit sie in der Kürze der Zeit aufgeliefert werden konnten. Sterbeurkunden Geburtsurkunden Frage 2 Wartezeiten 3 personelle Ausstattung 4 nicht besetzt 2 Wartezeiten 3 personelle Ausstattung 4 nicht besetzt Charlottenburg- Wilmersdorf Es bleibt zu unterscheiden ob die Fragestellung a) die Ausstellung einer Sterbeurkunde bei nachträglicher Beantragung (Urkundenstelle) b) die Erstausstellung von Urkunden bei Beurkundung eines Sterbefalls betrifft. Zu a) Bei Vorsprache des Antragstellers im Standesamt erfolgt sofortige Ausstellung der Urkunde. Bei schriftlicher Anforderung erfolgt eine Rechnungsstellung und nach Nachweis der Bezahlung die Übersendung der Die Standesbeamten und Mitarbeiterinnen im Standesamt unterliegen in ihrer Arbeit der Allzuständigkeit, so dass die einzelnen Kolleginnen und Kollegen immer dort eingesetzt werden, wo es am notwendigsten ist. Im Bereich Erstbeurkundungen von Sterbefällen (und Fortführung des lfd. und des Vorjahres) sind nach Geschäftsverteilungspla n 1,5 Standesbeamte und 1,5 Mitarbeiterinnen tätig (gilt auch für die zurückliegenden Jahre). Derzeit sind im Standesamt zwei Planstellen für Mitarbeiterinnen (E 6) nicht besetzt. Die entsprechenden Besetzungsverfahre n stehen kurz vor dem Abschluss. Drei weitere Mitarbeiterinnen sind langzeiterkrankt. Zwei Planstellen für Standesbeamte sind derzeit unbesetzt, für eine befinden wir uns im Auswahlverfahren, für die weitere wurde eine BAK gefertigt – Bewertung noch nicht abschließend-. Eine Es bleibt zu unterscheiden ob die Fragestellung a) die Ausstellung einer Geburtsurkunde bei nachträglicher Beantragung (Urkundenstelle) b) die Erstausstellung von Urkunden bei Beurkundung einer Geburt betrifft. Zu a) Bei Vorsprache des Antragstellers im Standesamt erfolgt sofortige Ausstellung der Urkunde. Bei schriftlicher Anforderung erfolgt eine Rechnungsstellung und nach Nachweis der Bezahlung die Übersendung der Die Standesbeamten und Mitarbeiterinnen im Standesamt unterliegen in ihrer Arbeit der Allzuständigkeit, so dass die einzelnen Kolleginnen und Kollegen immer dort eingesetzt werden, wo es am notwendigsten ist. Hierzu gehört regelmäßig der Bereich Erstbeurkundung von Geburten aufgrund der sensiblen Situation und Notwendigkeit als Basis für in der Anfrage geschilderte Antragstellungen. Im Bereich Erstbeurkundungen von Geburten (und Fortführung des lfd. und des Vorjahres) sind nach Geschäftsverteilungsplan derzeit drei Mitarbeiterinnen (E6) und Derzeit sind im Standesamt zwei Planstellen für Mitarbeiterin nen (E 6) nicht besetzt. Die entsprechen den Besetzungsv erfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Drei weitere Mitarbeiterin nen sind langzeiterkra nkt. Zwei Planstellen für 2 Urkunde (durchschnittlich, je nach Bezahlung, innerhalb von 2 bis 3 Wochen). Zu b) Nach Anzeige des Sterbefalls mit allen notwendigen Unterlagen dazu ist mit der Beurkundung und damit verbunden die Erstausstellung von Sterbeurkunden z.Zt. innerhalb einer Woche zu rechnen. Die Wartezeiten verlängern sich jedoch, wenn der Anzeigende notwendige Papiere für die Beurkundung erst noch beschaffen muss. Diese Verlängerung hat das Standesamt aber nicht zu vertreten. Entsprechende belastbare Statistiken zu den genannten Punkten sind nicht vorhanden. Die gemachten Angaben beziehen sich auf den derzeitigen Zustand und galten auch durchschnittlich bereits im Jahr 2016. In den davorliegenden Jahren waren die Wartezeiten im Bereich der Erstbeurkundungen Standesbeamtin ist langzeiterkrankt. Eine Nachwuchskraft konnte im vergangenen Monat zur Standesbeamtin bestellt werden. Urkunde (durchschnittlich, je nach Bezahlung, innerhalb von 2 bis 3 Wochen). Zu b) Nach Anzeige des Geburtenfalls mit allen notwendigen Unterlagen dazu, ist mit der Beurkundung und damit verbunden die Erstausstellung von Geburtsurkunden z.Zt. innerhalb von 10 - 14 Tagen zu rechnen, da die Personalsituation seit der letzte Abfrage unverändert ist. Die Wartezeiten verlängern sich jedoch, wenn der Anzeigende notwendige Papiere für die Beurkundung erst noch beschaffen muss. Diese Verlängerung hat das Standesamt aber nicht zu vertreten. Ebenso trägt zur Verlängerung der Beurkundungszeiten bei, wenn Nachfragen bei anderen Behörden zu halten sind (z.B. Ausländerbehörde bzgl. des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit). Diese Nachfragen sind zur Beurkundung der Geburt teilweise dreieinhalb Standesbeamte (1/2 als „Aufwuchs Flüchtlinge“) tätig. Die unter Punkt 2 geschilderte Situation führt und führte zu Verstärkungen und Hilfen aus anderen Bereichen, was allerdings nicht folgenlos blieb. Entstandene Rückstände in etwas weniger sensiblen Bereichen sind die Folge. Auch hier bedarf es einer zügigen Abarbeitung. Standesbea mte sind derzeit unbesetzt, für eine befinden wir uns im Auswahlverf ahren, für die weitere wurde eine BAK gefertigt – Bewertung noch nicht abschließend -. Eine Standesbea mtin ist langzeiterkra nkt. Eine Nachwuchsk raft konnte im vergangenen Monat zur Standesbea mtin bestellt werden. 3 etwa um 2 Tage kürzer. Grund hierfür sind vor allem die zusätzliche Aufgabe „Ausstellung von Bestattungsscheinen“ und komplexere und damit schwierigere Beurkundungen (Auslands- und Migrationsbeteiligung). Hinzu kommt die Problematik, dass erfahrene Standesbeamten die Pensionsgrenze erreichen und andere aufgrund der getroffenen Bewertungsentscheidun g für Standesbeamte durch die Senatsverwaltung für Finanzen wegen fehlender Entwicklungsmöglichkeit en sich anderweitig orientieren. Geeigneter „Nachwuchs“ ist nicht vorhanden und müsste dann erst über längere Zeit ausgebildet werden. Diese Situation wird aufgrund des hohen Altersdurchschnitts und den daraus resultierenden weiteren unerlässlich und können ebenfalls dem Standesamt nicht angerechnet werden. Entsprechende belastbare Statistiken zu den genannten Punkten sind nicht vorhanden. Die gemachten Angaben beziehen sich auf den derzeitigen Zustand und können auch für die genannten Vorjahre übernommen werden, da gerade im Geburtenbereich Personaldefizite zu verzeichnen sind (Langzeiterkrankung, Frühpensionierung, Nachbesetzung,…). Infolge von nachweislich erhöhten Krankenständen und komplexeren und damit schwierigeren Beurkundungen (Auslands- und Migrationsbeteiligung) kommt es zunehmend zu längeren Wartezeiten. Hinzu kommt die Problematik, dass erfahrene Standesbeamten die Pensionsgrenze erreichen und andere 4 Abgängen durch Erreichen der Pensionsgrenze in den Folgejahren mindestens bis 2020 (vier Abgänge) anhalten. aufgrund der getroffenen Bewertungsentscheidun g für Standesbeamte durch die Senatsverwaltung für Finanzen wegen fehlender Entwicklungsmöglichkeit en sich anderweitig orientieren. Geeigneter „Nachwuchs“ muss nun erst über längere Zeit ausgebildet werden. Diese Situation wird aufgrund des hohen Altersdurchschnitts und den daraus resultierenden weiteren Abgängen durch Erreichen der Pensionsgrenze in den Folgejahren mindestens bis 2020 (vier Abgänge) anhalten. Friedrichshain- Kreuzberg 2015-2017: 3 Arbeitstage 2015-2017: 2 Vollzeit-Stellen 2015-2017: 5 Arbeitstage 2015-2017: 4 Vollzeit-Stellen Keine Veränderung en Lichtenberg Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erhalten die Eltern die Urkunden bei Erstbeurkundung generell nach 2-3 Wochen. Dies ist abhängig von der Mitwirkung der Eltern bzw. Anzeigenden (u.a. Aufgrund bestehender Allzuständigkeit seit 2006 ist eine Aufschlüsselung des Personals für einzelne Bereiche nicht möglich. Derzeit sind alle Planstellen im Standesamt Lichtenberg von Berlin besetzt. Es sei anzumerken, dass Stellenbesetzungsv erfahren in der Regel 9-12 Monate Siehe Sterbeurkunden Siehe Sterbeurkunden Siehe Sterbeurkun den 5 Mitwirkung weiterer Behörden, Gebühreneinzahlung etc.) Die Beurkundung von Personenstandsfällen Geflüchteter als auch bei Antragstellern mit Migrationshintergrund können wesentlich längere Zeit in Anspruch nehmen ( bis zu 6-8 Monaten). Zur Zeit spiegeln sich die erhöhten Zeitaufwendungen in den planmäßigen Stellenbesetzungen nicht wieder. Urkundenanforderungen von bereits beurkundeten Personenstandsfällen erfolgen in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen. (abhängig von Gebühreneinzahlung, da Vorkasse) Die Bearbeitungszeiten für 2015 und partiell 2016 sind mit den derzeitigen Gegebenheiten, aufgrund des zunehmenden Anteils von Beurkundungen mit Auslandsbeteiligung, dauern. Erst im Anschluss kann die Ausbildung bzw. Einarbeitung erfolgen, die ebenfalls 1-2 Jahre Zeit in Anspruch nimmt. 6 nicht vergleichbar. Die Beurkundung und damit Ausstellung von Sterbeurkunden erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Marzahn- Hellersdorf 2015 - 2017 keine Veränderungen der Anzahl der planmäßigen Stellen, aber 0,7 Stellen waren zur Sicherung des Dienstbetriebes zeitweilig zugeordnet, daher ist eine Aufschlüsselung nach Jahren hier nicht möglich. Erstbeurkundungen: Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen beträgt die Dauer ein Tag bis spätestens innerhalb einer Woche. Durch die Nutzung des Moduls X-StA-Bestatter werden die Sterbefälle mit allen erforderlichen Daten und Angaben, wie z.B. Angehörigen, elektronisch vorangezeigt und von den Standesbeamtinnen in das Fachverfahren siehe Antwortentwurf 2015 - 2017 keine Veränderungen der Anzahl der planmäßigen Stellen, aber 0,7 Stellen waren zur Sicherung des Dienstbetriebes zeitweilig zugeordnet, daher ist eine Aufschlüsselung nach Jahren hier nicht möglich. Erstbeurkundungen: Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Unterschriften der Kindeseltern erfolgt die Beurkundung spätestens am folgenden Tag nach Übergabe des Boten des Krankenhauses, bei Vorsprache der Kindeseltern sofort. Mit der Nutzung des Moduls X-StA Krankenhaus seit 2010 siehe Antwortentwurf 7 beurkundungsreif übernommen. Dieses Verfahren ermöglicht häufig, bereits bei der ersten Vorsprache des Bestatters mit den erforderlichen Unterlagen, die abschließende Beurkundung des Sterbefalls und die Aushändigung der Sterbeurkunden. Somit verkürzt sich die Dauer zum Erhalt der Urkunden erheblich. Urkundenanforderungen : siehe Geburtsurkunden werden die Geburten durch das Krankenhaus bereits elektronisch vorangezeigt, bilden eine Basis im Fachverfahren und verkürzen die Bearbeitung erheblich. Bei Beurkundungen mit Auslandsbeteiligung kann auf Grund der Einzelfallentscheidunge n kein Zeitraum benannt werden Urkundenanforderungen : Nach Eingang der Urkundenanforderung erhalten die Bürger spätestens am Folgetag eine Zahlungsaufforderung. Bei eiligen Anforderungen übersenden die Bürger die Überweisungsbestätigu ng und die Urkunden werden sofort übersandt. In den übrigen Fällen kann die Dauer bis zum Erhalt der Urkunden mit dem Rücklauf der Bezirkskasse und dem Postweg 2 – 3 Wochen betragen Mitte Im Rahmen der Siehe Geburtsurkunden Siehe Im Rahmen der Auf Grund der 2015 waren 8 Sterbefallbeurkundung ausgestellte Urkunden erhalten die Angehörigen seit Jahren nach ca. 2 Wochen. Saisonale Abweichungen in der Haupturlaubszeit oder zusammentreffende langfristige Erkrankungen lassen den Bearbeitungszeitraum zwischenzeitlich auch mal auf bis zu 4 Wochen ansteigen. Urkundenanforderungen von bereits beurkundeten Sterbefällen sind durchgehend seit Jahren innerhalb einer Woche endbearbeitet. Geburtsurkunden Geburtsbeurkundung ausgestellte Urkunden erhalten die Eltern momentan nach ca. 8-9 Wochen. In 2016 waren es rund 3-5 Wochen und in 2015 erfolgte die Beurkundung sogar innerhalb von 2 Wochen. Urkundenanforderungen von bereits beurkundeten Geburtsurkunden sind durchgehend seit Jahren innerhalb einer Woche endbearbeitet. bestehenden Allzuständigkeit ist eine Personalaufschlüsselung für einzelne Dienstleistungen des Standesamts nicht möglich. zwei Planstellen (Vollzeit) nicht besetzt, in 2016 fünf Vollzeitplanst ellen (diese Vakanzen waren jeweils nicht für ein ganzes Jahr gegeben, sondern lagen lediglich zeitweise vor bis einerseits Stellennachb esetzungsver fahren erfolgreich abgeschloss en werden konnten, andererseits aber parallel weitere Vakanzen entstanden. Allerdings ist mit einer Wiederbeset zung allein noch keine volle Arbeitsfähigk eit herzustellen, 9 da die obligatorisch e Standesbamt *innen- Ausbildung mindestens sechs Monate umfasst). Derzeit (2017) sind noch zwei Planstellen unbesetzt; das entsprechen de Nachbesetzu ngsverfahren steht unmittelbar vor seinem Abschluss). Neukölln Es bleibt zu unterscheiden ob die Fragestellung a) die Ausstellung einer Sterbeurkunde bei nachträglicher Beantragung (Urkundenstelle) b) die Erstausstellung von Urkunden bei Beurkundung eines Sterbefalls betrifft. Zu a) Bei Vorsprache Die Standesbeamten und Sachbearbeiter im Standesamt unterliegen in ihrer Arbeit der Allzuständigkeit, so dass die einzelnen Kolleginnen und Kollegen immer dort eingesetzt werden, wo es am notwendigsten ist. Lt. Dienstplan sind i.d.R. 1 Standesbeamtin und 1,5 Sachbearbeiterinnen im Bereich der Zur Zeit sind im Standesamt 1,5 Planstellen für Sachbearbeiter (E 6) nicht besetzt. Die entsprechenden Besetzungsverfahre n stehen kurz vor dem Abschluss. 2 Kolleginnen (Sachbearbeiterinne n) sind seit 1 bzw. 2 Jahren langfrisitg erkrankt. 2 Kolleginnen Es bleibt zu unterscheiden ob die Fragestellung a) die Ausstellung einer Geburtsurkunde bei nachträglicher Beantragung (Urkundenstelle) b) die Erstausstellung von Urkunden bei Beurkundung einer Geburt betrifft. Zu a) Bei Vorsprache Die Standesbeamten und Sachbearbeiter im Standesamt unterliegen in ihrer Arbeit der Allzuständigkeit, so dass die einzelnen Kolleginnen und Kollegen immer dort eingesetzt werden, wo es am notwendigsten ist. Lt. Dienstplan sind i.d.R. 4 Standesbeamte und 1 Sachbearbeiterin im Bereich der Erstbeurkundungen von Geburten tätig. (gilt auch Zur Zeit sind im Standesamt 1,5 Planstellen für Sachbearbeit er (E 6) nicht besetzt. Die entsprechen den Besetzungsv erfahren stehen kurz vor dem 10 des Antragstellers im Standesamt erfolgt sofortige Ausstellung der Urkunde. Bei schriftlicher Anforderung erfolgt eine Rechnungsstellung und nach Nachweis der Bezahlung die Übersendung der Urkunde (durchschnittlich, je nach Bezahlung, innerhalb von 2 bis 3 Wochen). Zu b) Nach Anzeige des Sterbefalls mit allen notwendigen Unterlagen dazu ist mit der Beurkundung und damit verbunden die Erstausstellung von Sterbeurkunden z.Zt. innerhalb einer Woche zu rechnen. Die Wartezeiten verlängern sich jedoch, wenn der Anzeigende notwendige Papiere für die Beurkundung erst noch beschaffen muss. Entsprechende belastbare Statistiken zu den genannten Punkten sind nicht vorhanden. Diese Angaben beziehen sich auf den derzeitigen Zustand und Erstbeurkundungen von Sterbefällen tätig. (gilt auch für die zurückliegenden Jahre) werden z.Zt. zu Standesbeamtinnen ausgebildet, sind somit noch nicht vollwertig einsetzbar. des Antragstellers im Standesamt erfolgt sofortige Ausstellung der Urkunde. Bei schriftlicher Anforderung erfolgt eine Rechnungsstellung und nach Nachweis der Bezahlung die Übersendung der Urkunde (durchschnittlich, je nach Bezahlung, innerhalb von 2 bis 3 Wochen). Zu b) Nach Anzeige des Geburtenfalls mit allen notwendigen Unterlagen dazu ist mit der Beurkundung und damit verbunden die Erstausstellung von Geburtsurkunden z.Zt. innerhalb von 3 Tagen zu rechnen, wenn das Personal vollständig anwesend ist. Die Wartezeiten verlängern sich jedoch, wenn der Anzeigende notwendige Papiere für die Beurkundung erst noch beschaffen muss. Ebenso trägt zur Verlängerung der Beurkundungszeiten bei, wenn Nachfragen bei anderen Behörden zu halten sind (z.B. für die zurückliegenden Jahre) Abschluss. 2 Kolleginnen (Sachbearbei terinnen) sind seit 1 bzw. 2 Jahren langfrisitg erkrankt. 2 Kolleginnen werden z.Zt. zu Standesbea mtinnen ausgebildet, sind somit noch nicht vollwertig einsetzbar. 11 galten auch durchschnittlich bereits im Jahr 2016. In den davorliegenden Jahren waren die Wartezeiten im Bereich der Erstbeurkundungen etwa um 2 Tage kürzer. Infolge von nachweislich erhöhten Krankenständen, sowie komplexeren und damit schwierigeren Beurkundungen (Auslands- und Migrationsbeteiligung) kommt es zunehmend zu längeren Wartezeiten. Hinzu kommt die Problematik, dass erfahrene Standesbeamten demnächst die Pensiongrenze erreichen werden. Bei der Gewinnung von Nachwuchs, sowie der langfristigen Bindung junger Kräfte erweist sich inzwischen die Bewertungsentscheidun g für Standesbeamte durch die Senatsverwaltungs für Finanzen wegen fehlender Entwicklungsmöglichkeit en als nicht förderlich. Ausländerbehörde bzgl. des erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit). Diese Nachfragen sind jedoch zur Beurkundung der Geburt teilweise unerlässlich . Entsprechende belastbare Statistiken zu den genannten Punkten sind nicht vorhanden. Diese Angaben beziehen sich auf den derzeitigen Zustand und galten auch durchschnittlich bereits in den vorangegangenen Jahren. Infolge von nachweislich erhöhten Krankenständen, sowie komplexeren und damit schwierigeren Beurkundungen (Auslands- und Migrationsbeteiligung) kommt es zunehmend zu längeren Wartezeiten. Hinzu kommt die Problematik, dass erfahrene Standesbeamten demnächst die Pensiongrenze erreichen werden. Bei der Gewinnung von 12 Nachwuchs, sowie der langfristigen Bindung junger Kräfte erweist sich inzwischen die Bewertungsentscheidun g für Standesbeamte durch die Senatsverwaltungs für Finanzen wegen fehlender Entwicklungsmöglichkeit en als nicht förderlich. Pankow 490 offene Fälle (Stand 13.03.2017) Dies ergibt eine Wartezeit von 6 bis 7 Wo-chen auf eine Sterbeurkunde. Normal wären hier 2 Wochen. 2 Vollzeitstellen ( davon 1 Kollegin langzeiterkrankt) 0 Aktuell ca. 150 offene Beurkundungsfälle( Stand 13.03.2017). - Bearbeitungszeiten reichen von 3- 5 Tagen für die "einfachen" Vorgänge, - mehreren Monaten für die komplizierten Fälle - bis zu einem Jahr für die Nachbeurkundungen 3 Vollzeitstellen ( eine Kollegin arbeitet verkürzt/ eine Kollegin langzeiterkrankt) 0 Reinickendorf 2017: 7 – 10 Tage (außer Januar: 15-20 Tage); Anzahl der Sterbefälle: 831 2016: 10 – 49 Tage; Anzahl der Sterbefälle: 2187 2015: 5 - 28 Tage; Anzahl der Sterbefälle: 2296 Bei Sterbefällen mit Auslandsberührung kommt es aufgrund von Vorlagepflichten von ausländischen 2017: 1 Standesbeamtin mit 32 Wochenstunden 2016: 1 Standesbeamtin mit 32 Wochenstunden 2015: 1 Standesbeamtin mit 30 – 32 Wochenstunden (seit 2016 Allzuständigkeit; auch in den Vorjahren musste je nach Personalsituation die Standesbeamtin der keine Änderungen 2017: 15 Tage (seit Februar 2017); Anzahl der Geburten: 318 2016: 21 – 42 Tage; Anzahl der Geburten: 1207 2015: 21 – 28 Tage; Anzahl der Geburten: 1271 Für Geburtsanmeldungen mit Auslandsberührung kommt es aufgrund von Vorlagepflichten von ausländischen 2017: 1 Standesbeamtin mit 40 Wochenstunden 2016: 1 Standesbeamtin mit 40 Wochenstunden 2015: 1 Standesbeamtin mit 40 Wochenstunden (seit 2016 Allzuständigkeit; auch in den Vorjahren musste je nach Personalsituation die Standesbeamtin der Urkundenstelle mitbeurkunden) keine Änderungen 13 Unterlagen (z.B. SenInnDS) zu längeren Bearbeitungszeiten (hier: „Wartezeiten“). Urkundenstelle mitbeurkunden) Unterlagen (z.B. SenInnDS) zu längeren Bearbeitungszeiten (hier: „Wartezeiten“). Spandau 2 Wochen bei Anwesenheit aller Kollegen 2015 1 Standesbeamter Vollzeit 1 Standesbeamter (32 Wochenstunden) 2016 1 Standesbeamter Vollzeit 1 Standesbeamter (32 Wochenstunden) 2017 1 Standesbeamter Vollzeit 1 Standesbeamter (32 Wochenstunden) 2 - 3 Wochen bei Anwesenheit aller Kollegen 2015 1 Standesbeamter Vollzeit 1 Standesbeamter 25 Wochenstunden 2016 2 Standesbeamte Vollzeit (davon 1 Standesbeamter überwiegend im Krankenstand) 1 Standesbeamter 25 Wochenstunden 2017 2 Standesbeamte Vollzeit (davon 1 Standesbeamter überwiegend im Krankenstand) 1 Standesbeamter 25 Wochenstunden Keine Veränderung en Tempelhof- Schöneberg 2015: Nicht länger als eine Woche 2016: Nicht länger als eine Woche 2017: Nicht länger als eine Woche Einzelfälle können länger dauern. Zur Personalsituation der Standesämter in Berlin verweise ich auf die Antwort des Senats vom 22. Dezember 2016 zu Frage 4 der Drucksache 10/10159. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Alle Planstellen sind besetzt. 2015: Nicht länger zwei bis drei Tage 2016: Nicht länger zwei bis drei Tage 2017: Nicht länger zwei bis drei Tage Einzelfälle können länger dauern. Die Beurkundung von syrischen bzw. Geburten von Flüchtlingskindern sind Einzelfallprüfungen und können in der Dauer der Beurkundung variieren. Geburtenbereich: 2015 8- Stellen, davon eine Teilzeit (6 Beamtenstellen und ein drei Tarifbeschäftigte,) 2016 -8 Stellen, davon eine Teilzeit (5 Beamtenstellen und ein drei Tarifbeschäftigte, davon eine im gehobenen Dienst) 2017 8 Stellen, davon eine Teilzeit (5 Beamtenstellen und ein drei Tarifbeschäftigte, davon Zur Personalsitu ation der Standesämte r in Berlin verweise ich auf die Antwort des Senats vom 22. Dezember 2016 zu Frage 4 der Drucksache 10/10159. Im Übrigen 14 eine im gehobenen Dienst) wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Alle Planstellen sind besetzt. Treptow- Köpenick Sterbeurkunden, die im Rahmen der Sterbefallbeurkundung ausgestellt werden, und Urkundenanforderungen von bereits beurkundeten Sterbefällen erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller seit mehreren Jahren innerhalb von einer Woche. Personalaufschlüsselun gen für einzelne Dienstleistungen sind nicht möglich. keine Veränderungen seit Beantwortung der Anfrage im Dezember Geburtsurkunden, die im Rahmen der Geburtsbeurkundung ausgestellt werden, und Urkundenanforderungen von bereits beurkundeten Geburten erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller seit mehreren Jahren innerhalb von einer Woche. Personalaufschlüsselungen für einzelne Dienstleistungen sind nicht möglich. keine Veränderung en seit Beantwortun g der Anfrage im Dezember Steglitz- Zehlendorf Es werden keine statistischen Aufzeichnungen über Bearbeitungszeiten geführt. Die Dauer der Bearbeitung von Sterbefallanzeigen ist abhängig von der Vollständigkeit der benötigten Unterlagen zur Beurkundung und der personellen Besetzung, die wiederum abhängig ist von Ausfällen Eine Aufschlüsselung des Personals für einzelne Dienstleistungen ist wegen der Allzuständigkeit im Standesamt Steglitz- Zehlendorf nicht möglich. In 2015 war eine volle Planstelle nicht finanziert und nicht besetzt, vom 01.07. bis 31.12.2016 war eine nicht finanzierte 3/4 Planstelle nicht besetzt und vom 01.01. bis 30.06.2017 war diese nicht finanzierte 3/4 Planstelle weiter nicht besetzt. Ab Es werden keine statistischen Aufzeichnungen über Bearbeitungszeiten geführt. Die Dauer der Bearbeitung von Geburtenanzeigen ist abhängig von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung und der personellen Besetzung, die wiederum abhängig ist von Ausfällen Eine Aufschlüsselung des Personals für einzelne Dienstleistungen ist wegen der Allzuständigkeit im Standesamt Steglitz- Zehlendorf nicht möglich. In 2015 war eine volle Planstelle nicht finanziert und nicht besetzt, vom 01.07. bis 31.12.2016 war eine nicht finanzierte 3/4 Planstelle nicht besetzt 15 insbesondere wegen Krankheit aber auch Urlaub und Fortbildung. Die Sterbefallbeurkundung erfolgt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind, in der Regel innerhalb von ein bis fünf Wochen. Die Bearbeitung schriftlicher Urkundenanforderungen von hier bereits beurkundeten Sterbefällen benötigt je nach personeller Besetzung zwischen zwei bis fünf Wochen. 01.07.2017 soll diese Stelle nachbesetzt werden. insbesondere wegen Krankheit aber auch Urlaub und Fortbildung. Die Geburtsbeurkundung erfolgt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind, innerhalb weniger Tage. Die Bearbeitung schriftlicher Urkundenanforderungen von hier bereits beurkundeten Geburten benötigt je nach personeller Besetzung zwischen zwei bis fünf Wochen. und vom 01.01. bis 30.06.2017 war diese nicht finanzierte 3/4 Planstelle weiter nicht besetzt. Ab 01.07.2017 soll diese Stelle nachbesetzt werden. Sonstige Antworten BA Pankow zu 1.: Erstbeurkundung Sterbefall Pankow (ohne Nachbeurkundungen) 2015 3879 2016 3837 2017 891 (Stand 04.04.2017) Erstbeurkundung Geburt in Pankow( ohne Nachbeurkundungen) 2015 4949 2016 5018 2017 1214 ( Stand 04.04.2017) BA Marzahn-Hellersdorf zu 3. für beide Anfragen: Seit 2010 arbeiten die Standesbeamtinnen des Standesamtes Marzahn-Hellersdorf in Allzuständigkeit: d.h. alle Beurkundungen in den Registern von Geburten, Ehe, LPart. und Sterbefällen werden von jedem voll umfänglich bearbeitet. 16 Die Anzahl der Standesbeamtinnen beläuft sich derzeit auf 4,72 + 0,7 zeitweise Zuordnung zur Sicherung des Dienstbetriebes aus anderen FB BüD + Fachbereichsleiterin. Für die Bearbeitung der Geburten und Sterbefälle stehen keine angestellten Mitarbeiter zur Verfügung. In der Urkundenstelle ist eine MA mit einer 0,75 Stelle beschäftigt. S18-10834 S1810834 Anlage